RRB Nr. 384/2021
Stadt Winterthur, Rümikerstrasse RVS 31036, Projektgenehmigung
April 14, 2021German3 min
Source zh.ch
Stadt Winterthur, Rümikerstrasse RVS 31036, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2021
384. Strassen (Winterthur, Rümikerstrasse RVS 31036)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 18. Fe- bruar 2021 das Projekt für den Umbau zweier Bushaltestellen an der Rümikerstrasse (Projekt-Nr. 70 192), Winterthur, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechen- barkeit an die Baupauschale. Die Rümikerstrasse (regionale Verbindungsstrasse RVS 31036) gilt im Projektperimeter als überkommunale Strasse im Sinne von § 43 StrG. Das Projekt sieht vor, im Anschluss an die Sanierung der bestehenden Strassenentwässerung, die Fahrbahn im Bereich der Bushaltestellen Stäffelistrasse und Hegi im Gern mit Betonplatten auszustatten sowie die Bushaltestellen hindernisfrei auszubauen. Neu werden die Halte- kanten in beide Fahrtrichtungen jeweils auf gleicher Höhe angeordnet. Gleichzeitig werden im direkten Umfeld der Bushaltestellen bestehende Sicherheitsmängel für den Fussverkehr behoben. Als Stützpunkte die- nen mit Inselschutzpfosten gesicherte Mehrzweckstreifen, die sich über die gesamten Haltestellenbereiche ausdehnen. Die einmündenden Neben- strassen werden als Trottoirüberfahrten ausgestaltet. Der Baubeginn ist für den Sommer 2021 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen zweier Begehrensäusserungen am 21. Juli 2014 und am 2. September 2019 Stel- lung genommen. Die darin angebrachten Anträge gelten als bereinigt. Mit dem geplanten Vorhaben wird die praktische Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs an der überkommunalen Rümiker- strasse nicht vermindert, womit das Projekt den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) entspricht. Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt wurde vom 24. Januar bis 24. Februar 2020 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gin- gen zwei Einsprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. SR.20.866-1 vom 16. Dezember 2020 wurden die Einsprachen abgewiesen und das Stras- senbauprojekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Geneh- migung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für den Umbau zweier Bushaltestellen an der Rümi- kerstrasse betragen voraussichtlich Fr. 1 815 000 (einschliesslich Verwal- tungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale be- laufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 792 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke).
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Umbau zweier Bushaltestellen an der Rümiker- strasse in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Stras- sengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli