RRB Nr. 392/2022
Änderung der Covid-19-Verordnung 3, Schreiben an das EJPD
March 9, 2022German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. März 2022
392. Änderung der Covid-19-Verordnung 3 (Konsultation)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 3. März 2022 wurden die Kantone vom Eidgenössi- schen Justiz- und Polizeidepartement zu einer Konsultation zur Ände- rung der Covid-19-Verordnung 3 vom 19. Juni 2020 (SR 818.101.24) einge- laden. Die Covid-19-Verordnung 3 regelt unter anderem die besonderen Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige. Demnach müssen Dritt- staatsangehörige, die für einen kurzen (bis zu 90 Tage), nicht bewilligungs- pflichtigen Aufenthalt aus einem Risikoland in die Schweiz einreisen wol- len, einen gültigen Impfnachweis vorweisen oder nachweisen, dass sie sich in einer Situation der äussersten Notwendigkeit befinden. Neu soll die Einreise aus Risikostaaten für Tourismus- und Besuchs- aufenthalte auch für Drittstaatsangehörige gestattet werden, die eine Ge- nesung vom Coronavirus nachweisen können. Zudem sollen Kinder und Jugendliche, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, grund- sätzlich vom Einreiseverbot ausgenommen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen werden befürwortet.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlassungSBRE@sem.admin.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Änderungsentwurf der Covid-19-Verordnung 3 Stellung nehmen zu können, und teilen Ihnen mit, dass wir mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden sind. Darüber hinaus würden wir es begrüssen, wenn die Einreisebeschrän- kungen für Drittstaatenangehörige weiter gelockert würden, sobald die epidemiologische Lage es zulässt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli