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RRB Nr. 404/2021

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2019/2020, Kenntnisnahme

April 14, 2021German4 min

Source zh.ch

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2019/2020, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2021

404. Fachstelle für Schulbeurteilung (Jahresbericht 2019/2020)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 48 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412. 100) überprüft die Fachstelle für Schulbeurteilung mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Sie erstattet der Schule und der Schulpflege Bericht. Gemäss § 49 VSG erstattet die Fachstelle dem Regierungsrat jährlich einen Ge- samtbericht über den Stand der Schulen. Die Beurteilung stützt sich auf die Auswertung der Einzelschulberichte sowie der Daten aus den schrift- lichen Umfragen. Der vorliegende 13. Gesamtbericht 2019/2020 bezieht sich auf das vierte Jahr des dritten Evaluationszyklus. Der Bildungsrat hat den Gesamtbericht an seiner Sitzung vom 15. März 2021 zur Kennt- nis genommen.

2. Zusammenfassende Ergebnisse Die Fachstelle für Schulbeurteilung hat im Berichtsjahr 2019/2020 60 Regelschulen und 4 Sonderschulen evaluiert. Aufgrund der Covid-19-­ Pandemie und der damit verbundenen Einstellung des Präsenzunterrichts ist die Anzahl evaluierter Schulen geringer als in den vorangehenden Schuljahren. Das Evaluationsverfahren mündet in Kernaussagen sowie schulspezi- fischen Profilen in acht (bei Primarschulen) bzw. neun (bei Sekundarschu- len) verschiedenen Qualitätsbereichen. In jeder Schule wird der Erfül- lungsgrad dieser auf dem Zürcher Handbuch Schulqualität beruhenden Qualitätsansprüche entlang der Prädikate «Exzellente Praxis», «Fortge- schrittene Praxis», «Funktionsfähige Praxis» und «Ungenügende Praxis» beurteilt. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Beurteilung für alle im Berichtsjahr evaluierten Regelschulen. Auch im Schuljahr 2019/2020 ist die Qualität in den evaluierten Schu- len mehrheitlich gut. In den Bereichen Schulgemeinschaft, Unterrichts- gestaltung, Zusammenarbeit mit den Eltern sowie Berufswahlvorberei- tung (nur Sekundarstufe) werden mindestens 80% der Schulen als fort- geschritten oder exzellent eingestuft.

Die Qualitätsansprüche zur Beurteilung der Schülerinnen und Schüler sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung hingegen erfüllen 85% bzw. 66% der Schulen lediglich teilweise («Funktionsfähige Praxis»). Die Einstufung «Ungenügende Praxis» kommt in vier Fällen vor, einmal im Bereich der Schulführung und dreimal im Bereich von Qualitätssicherung und -entwicklung.

Qualitätsausprägungen 2019/2020

Schulgemeinschaft

Unterrichtsgestaltung

Individuelle Lernbegleitung

Sonderpädagogische Angebote

Beurteilung der Schülerinnen und Schüler

Schulführung

Qualitätssicherung und -entwicklung

Zusammenarbeit mit den Eltern

Berufswahlvorbereitung

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

■ Exzellente Praxis ■ Fortgeschrittene Praxis ■ Funktionsfähige Praxis ■ Ungenügende Praxis

Verteilung der Ausprägungen der beurteilten Qualitätsansprüche, Schuljahr 2019/2020 (n=60)

Im Schuljahr 2019/2020 wurden bei drei Schulen wesentliche Qualitäts- mängel im Sinne des Volksschulgesetzes festgestellt. Dies wurde den Schu- len jeweils an der Rückmeldeveranstaltung erläutert und in den Evalua- tionsberichten festgehalten. Die betroffenen Schulbehörden wurden auf- gefordert, aufgrund der erhaltenen Empfehlungen gemeinsam mit der Schulleitung einen Massnahmenplan zur Qualitätsentwicklung zu er- arbeiten. In der Folgeevaluation wird die Fachstelle für Schulbeurteilung feststellen, inwieweit die ergriffenen Massnahmen umgesetzt worden sind. Seinen inhaltlichen Schwerpunkt widmet der Gesamtbericht 2019/2020 den sonderpädagogischen Angeboten an Regelschulen. Die Schulen sol- len alle Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend fördern und zu diesem Zweck sonderpädago- gische Angebote sicherstellen.

Eine knappe Mehrheit der evaluierten Schulen erreichte bei der Ein- schätzung dieses Anspruchs die Beurteilungsstufe «Funktionsfähige Pra- xis» und die restlichen Schulen die Stufe «Fortgeschrittene Praxis». Keine Schule erfüllte den Qualitätsanspruch ungenügend oder exzellent. Wenn in Evaluationsberichten Kritik an der Umsetzung der sonder- pädagogischen Angebote an Regelschulen angebracht wird, betrifft diese vor allem die Zusammenarbeit sowie die Umsetzung des Förderplanungs- zyklus. Die Fachstelle für Schulbeurteilung meldet die Evaluationsergebnisse den einzelnen Schulen mündlich und schriftlich zurück. Auf System- ebene werden die Erkenntnisse aus einer Berichtsperiode nach der Kennt- nisnahme durch den Regierungsrat mit Verantwortlichen der Bildungs- direktion sowie mit Vertretungen der Pädagogischen Hochschule Zürich und von Berufs- und Fachverbänden besprochen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Jahresbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung über die Eva- luationen des Schuljahres 2019/2020 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli