RRB Nr. 408/2010
Zürcher Verkehrsverbund, Verbundtarif 2011, Genehmigung
March 24, 2010German8 min
Source zh.ch
Zürcher Verkehrsverbund, Verbundtarif 2011, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. März 2010
408. Zürcher Verkehrsverbund (Verbundtarif 2011, Genehmigung)
Erwägungen
1. Ausgangslage Gemäss § 17 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personenver- kehr (PVG) setzt der Verkehrsrat den für das Verbundgebiet geltenden Tarif nach Anhören der Gemeinden, der Regionalen Verkehrskonfe- renzen und der Verkehrsunternehmen fest. Der Tarif bedarf der Geneh- migung durch den Regierungsrat. Mit Beschluss vom 23. Februar 2009 betreffend Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffent- lichen Personenverkehr hat der Kantonsrat festgelegt, dass Anpassun- gen der Leistungen und teuerungsbedingte Mehrkosten unter anderem durch periodische Preisanpassungen zu finanzieren sind (Vorlage 4531a). Die letzte Preiserhöhung im Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) er- folgte am 14. Dezember 2008 und betrug durchschnittlich 3,0%. Die vom ZVV im Budget 2009 angestrebten Mehreinnahmen aus dem Ver- kauf von ZVV-Fahrausweisen (6,5% gegenüber dem Vorjahr aus Ange- botsausbau, Wirtschaftswachstum und Tariferhöhung) sind aufgrund der gegenwärtigen Konjunkturlage nicht erreicht worden. Die Mehr- einnahmen 2009 bewegen sich ungefähr im Rahmen der Tarifanpassung vom Dezember 2008. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Einnahmen ohne die Tarifanpassungen 2008 stagniert hätten. Die nächste Preisanpassung im ZVV soll auf den Fahrplanwechsel 2011 (12. Dezember 2010) erfolgen. Vorgesehen ist neben einer struk- turellen Massnahme (Anpassung des Umwandlungsfaktors bei Jahres- abonnementen) eine durchschnittliche lineare Preiserhöhung von 2,5%, sodass die durchschnittliche Preiserhöhung insgesamt 3,0% beträgt. Zwar wird die bis Ende 2010 auflaufende allgemeine Teuerung gegen- über dem Zeitpunkt der letzten Tariferhöhung voraussichtlich knapp 1% betragen (2009: 0,2%, 2010: 0,6% [Quelle: Konjunkturforschungs- stelle der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich KOF]). Eine Tarifanpassung im beantragten Umfang ist aber aufgrund der Er- höhung Mehrwertsteuer (0,4%) sowie der steigenden Kosten trotzdem notwendig. Die Kosten steigen unabhängig vom Angebotsausbau vor allem wegen höherer Kapitalkosten (Rollmaterialersatz, Substanzer- haltung, Infrastruktur) sowie der Erhaltung und Anpassung der Quali- tät (Fahrgastinformation, Billettautomaten, Sicherheit usw.) an.
Im nationalen Verkehr wurden die Preise letztmals per 9. Dezember 2007 erhöht (durchschnittlich 3,1%, Generalabonnement durchschnitt- lich 3,6%). Die nächsten nationalen Tarifanpassungen waren ursprüng- lich nach zwei Jahren für den Dezember 2009 geplant. Sie wurden je- doch um ein Jahr auf voraussichtlich ebenfalls Dezember 2010 verscho- ben und sollen sich auf durchschnittlich 6,4% belaufen. Der Verkehrsrat hat am 4. Februar 2010 die vom ZVV nach Ab- schluss des Vernehmlassungsverfahrens beantragten Tarifmassnahmen beschlossen. Die Massnahmen sollen am 12. Dezember 2010 in Kraft treten.
2. Einnahmenprognose Mit den Tarifmassnahmen sollen Mehreinnahmen aus dem ZVV-Tarif von mindestens 3% bzw. 18,6 Mio. Franken pro Jahr erreicht werden. Bei diesen Mehreinnahmen nicht berücksichtigt sind zusätzliche Ver- kehrseinnahmen durch Wirtschaftswachstum und Angebotsverbesse- rungen.
3. Verbundtarif 2011 – geplante Massnahmen
3.1 Lineare Preiserhöhung Die Preise für Einzeltickets, von denen alle anderen Ticketpreise ab- geleitet werden, sollen um lediglich 10 Rappen (Lokalnetz/Kurzstrecke und für 1–2 Zonen) bzw. 20 Rappen (ab 3 Zonen) erhöht werden. Ein- zige Ausnahme bildet das Einzelticket der Tarifstufe 8 (Alle Zonen), das um 40 Rappen aufschlägt. Geringere Erhöhungen (z. B. 5 Rappen für Lokalnetz/Kurzstrecke und für 1–2 Zonen) sind aus technischen Gründen nicht umsetzbar, da die Ticketautomaten keine 5-Rappen- Münzen annehmen. Da ab Tarifstufe 3 der Halbtaxpreis genau die Hälf- te des Vollpreises beträgt, kann der Vollpreis aus dem gleichen Grund nur in 20-Rappen-Schritten erhöht werden. Auf den unteren Tarifstufen ergeben sich deshalb prozentual grössere Aufschläge als bei den höhe- ren Tarifstufen. Diese massvolle Anhebung der Preise führt zu einer durchschnittli- chen Preiserhöhung von 2,5%.
3.2 Umrechnungsfaktoren vom Monats- zum Jahresabonnement Auf nationaler Ebene entspricht der Preis für ein Jahresabonnement dem Preis von neun Monatsabonnementen. Der Umrechnungsfaktor vom Monats- zum Jahresabonnement beträgt somit 9,0. Demgegenüber betrug der Umrechnungsfaktor im ZVV für die Tarifstufen 3–6 bis im Dezember 2006 nur 8,33. In der Vernehmlassung zum Tarif 2007 wurde die schrittweise Erhöhung der Umrechnungsfaktoren vom Monats- zum
Jahresabonnement bei den Tarifstufen 3 bis 6 und damit die schrittwei- se Angleichung an den nationalen Tarif (Faktor 9,0) überwiegend gutgeheissen und vom Regierungsrat mit Beschluss vom 17. Mai 2006 genehmigt (RRB Nr. 734/2006). Im Dezember 2006 erfolgte die erste Anhebung des Faktors von 8,33 auf 8,6, im Dezember 2008 die zweite Anhebung von 8,6 auf 8,8. Im Tarif 11 ist nun die dritte und letzte An- hebung des Faktors von 8,8 auf 9,0 vorgesehen. Zusammen mit der geplanten linearen Preiserhöhung von 2,5% wer- den sich die Preise um durchschnittlich 3,0% erhöhen.
4. Ergebnis der Vernehmlassung
4.1 Übersicht Zur Vernehmlassung eingeladen wurden gemäss § 17 PVG die 171 Zür- cher Gemeinden, die 14 ausserkantonalen Gemeinden im ZVV, die 12 regionalen Verkehrskonferenzen und die 8 marktverantwortlichen Verkehrsunternehmen. In der Vernehmlassung wurde die Frage gestellt, ob eine lineare Erhöhung der Fahrausweispreise um durchschnittlich 2,5% unterstützt werde. Nicht mehr in die Vernehmlassung geschickt wurde die letzte Etappe der Angleichung des Umrechnungsfaktors von Jahresabonnementen, weil diese Massnahme bereits in einer früheren Vernehmlassung unterstützt und vom Regierungsrat mit dem erwähnten Beschluss vom 17. Mai 2006 genehmigt worden ist. Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist (13. Januar 2010) sind 99 Stel- lungnahmen eingegangen. Zusätzlich haben 6 Gemeinden geantwortet, aber kein oder ein unklares Votum abgegeben. Das entspricht einer Beteiligung von 51%. Das Ergebnis fällt positiv aus: 90% der Ant- wortenden haben eine durchschnittliche lineare Preiserhöhung von 2,5% gutgeheissen. Die Preisüberwachung wurde vom ZVV mit den für eine Beurteilung notwendigen Unterlagen bedient. Die Preisüberwachung hat aus Prio- ritätsgründen auf eine vertiefte Prüfung der geplanten Tarifmassnah- men verzichtet.
4.2 Beurteilung der Einwendungen der Minderheiten Nur 10 der 99 antwortenden Gemeinden lehnen eine lineare Preis- erhöhung ab. Die am meisten genannten Argumente sind: – ungenügendes Angebot in der Gemeinde/Region oder ungenügende Qualität bzw. Serviceabbau (vier Gemeinden); – Zeitpunkt der Erhöhung ungünstig / Wirtschaftskrise (zwei Gemein- den); – die Preiserhöhung sei allgemein zu hoch bzw. die Preiserhöhung im Lokalnetz und bei 1–2 Zonen sei übermässig (zwei Gemeinden).
Beurteilung: In den Jahren 2011 bis 2013 werden die Kosten unabhängig vom Ange- botsausbau verhältnismässig stark ansteigen. Grund dafür sind höhere Kapitalkosten (Rollmaterialersatz, Substanzerhaltung, Infrastruktur) sowie die Erhaltung und Anpassung der Qualität (Fahrgastinformation, Billettautomaten, Sicherheit usw.). Eine massvolle Tarifanpassung von durchschnittlich 2,5% (bzw. 3,0% einschliesslich des Umrechnungsfak- tors) ist daher auch bei einem optimistisch geschätzten Frequenzzu- wachs im nächsten Jahr notwendig, um die eingangs erwähnte finanziel- le Zielvorgabe des Kantonsrates erreichen zu können. Dies gilt umso mehr, als aufgrund der gegenwärtigen Konjunkturlage weniger Ein- nahmen erwirtschaftet werden können als ursprünglich veranschlagt. Ausserdem werden die Einnahmen durch die Erhöhung des Mehrwert- steuersatzes auf den 1. Januar 2011 von 7,6% auf 8,0% zusätzlich ge- schmälert. Hinzu kommt, dass der Pauschalsatz für die Reduktion der Vorsteuer von 3,5% auf 3,7% der erhaltenen Subvention erhöht wird. Würde auf eine Preiserhöhung verzichtet, müssten grössere Einspa- rungen durch Angebotsabbauten erfolgen, damit die finanziellen Vor- gaben eingehalten werden können. Andernfalls müsste ein weiterer An- stieg der Kostenunterdeckung in Kauf genommen werden. Gegen einen Abbau des Angebots spricht jedoch, dass die Benutzung des öffent- lichen Verkehrs massgeblich durch das Angebot beeinflusst wird. Ein gutes Angebot im gesamten Verbundgebiet kommt aufgrund der hohen Mobilität der Bevölkerung nahezu allen Fahrgästen zugute, unabhängig von ihrem Wohnort. Ein Abbau kann deshalb nicht im Sinne der Ge- meinden sein, was auch die Voten betreffend ungenügendes Angebot belegen. Aber auch eine Erhöhung der Kostenunterdeckung ist abzu- lehnen, denn sie ginge zur Hälfte zulasten der Gemeinden. 90% der Ge- meinden, die in der Vernehmlassung eine Stellungnahme abgegeben haben, haben sich denn auch für eine Preiserhöhung ausgesprochen. Es ist daher davon auszugehen, dass bei ihnen keine Bereitschaft vorhan- den ist, die steigenden Kosten über die Erhöhung der Kostenunter- deckung auffangen zu wollen. Auch die Einwände betreffend übermässiger Preiserhöhung im Lokalnetz / für die Kurzstrecke bzw. für 1–2 Zonen sind nicht zu berück- sichtigen. Zwar trifft es zu, dass die Preiserhöhung in diesen Bereichen prozentual betrachtet teilweise über dem Durchschnitt liegt, weil sie auf der Grundlage des Einzeltickets wie erwähnt nur in Schritten von 10 Rap- pen erfolgen kann. In absoluten Zahlen handelt es sich jedoch um einen bescheidenen Anstieg (Einzeltickets 2. Kl. 10 Rappen, Mehrfahrtenkar- ten 2. Kl. 40–60 Rappen).
5. Direkter Verkehr Anpassungen, die sich aus der Anerkennung des direkten schweize- rischen Personenverkehrs ergeben und auf nationaler Ebene festgelegt werden, bedürfen nur dann einer formellen Genehmigung, wenn der Ver- kehrsrat die Übernahme nicht empfiehlt (RRB Nr. 1834/2002). Bis zum heutigen Zeitpunkt sind keine Massnahmen beschlossen, die direkte Auswirkungen auf den Verbundtarif des ZVV haben werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Verkehrsratsbeschluss vom 4. Februar 2010 betreffend Ver- bundtarif 2011 wird genehmigt. Der Verbundtarif 2011 wird auf den 12. Dezember 2010 in Kraft gesetzt.
II. Veröffentlichung der neuen Preistabellen zum Verbundtarif im Amtsblatt (Textteil).
III. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi