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RRB Nr. 409/2011

Krankenversicherung, stationäre Psychiatrietaxen 2011, hoheitliche Genehmigung

April 6, 2011German3 min

Source zh.ch

Krankenversicherung, stationäre Psychiatrietaxen 2011, hoheitliche Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. April 2011

409. Krankenversicherung (Hoheitliche Genehmigung

Erwägungen

der stationären Psychiatrietaxen 2011) Für die Verrechnung von stationären Leistungen der psychiatrischen Einrichtungen des Kantons Zürich galt seit dem 1. Januar 2009 der Psychiatrievertrag 2009/2010, den der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 219/2009 hoheitlich genehmigte. Vertragspartner waren santésuisse auf der einen Seite und die Gesundheitsdirektion, die Clienia Schlössli AG, die Bergheim Uetikon AG, die Sanatorium Kilchberg AG und das Spital Affoltern auf der anderen Seite. Der Vertrag sah im Wesentlichen eine pauschale Abgeltung der Kosten stationärer psychiatrischer Be- handlungen von Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohnern auf der allgemeinen Abteilung der genannten Kliniken vor. Die Verein- barung war bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Ab Mai 2010 führten die Vertragsparteien Verhandlungen über die für das Jahr 2011 geltenden Tarife für stationäre Behandlungen, die An- fang Dezember 2010 erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Nach Art. 46 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) bedürfen Tarifverträge der Genehmigung durch den Regierungsrat. Dieser hat zu prüfen, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Ein- klang steht. Bevor er einen Entscheid fällt, muss er die Preisüberwachung an- hören (Art. 14 Preisüberwachungsgesetz). Die Preisüberwachung hat mit Schreiben vom 10. Februar 2011 auf eine Stellungnahme verzichtet. Die Stiftung Schweizerische Patienten- und Versicherten-Organisation (SPO) und der Dachverband der Schweizerischen Patientenstellen (DSVP) wurden im Sinne von Art. 43 Abs. 4 KVG angehört. Sie erho- ben keine Einwendungen, die einer Genehmigung entgegenstünden, sondern stellten lediglich Fragen zur Vertragsumsetzung. Die für das Jahr 2011 vereinbarten Tarife entsprechen den Tarifen 2010. Ebenso entsprechen die übrigen Vertragsbestimmungen im Wesent- lichen der bisherigen Regelung. Tarifstruktur und Tarifhöhe haben sich bewährt. Die Vereinbarung steht mit dem Gesetz in Einklang und ent- spricht den Geboten der Wirtschaftlichkeit und der Billigkeit. Sie ist daher zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der zwischen der Gesundheitsdirektion, der Clienia Schlössli AG, der Bergheim Uetikon AG, der Santorium Kilchberg AG und dem Spital Affoltern einerseits und santésuisse anderseits geschlossene Ver- trag vom 10. Dezember 2010 betreffend Verrechnung von stationären Leistungen in den psychiatrischen Einrichtungen des Kantons Zürich (Psychiatrievertrag 2011) wird genehmigt.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Die Be- schwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; dieser Beschluss und die als Beweismittel ange- rufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

III. Dispositiv I und II werden im Amtsblatt veröffentlicht.

IV. Mitteilung an santésuisse, Römerstrasse 20, 4502 Solothurn (E), tarifsuisse, Postfach 2018, 8021 Zürich (E), die Clienia Schlössli AG, Schlösslistrasse, 8618 Oetwil am See (E), die Bergheim Uetikon AG, Holländerstrasse, 8707 Uetikon am See (E), die Sanatorium Kilchberg AG, Alte Landstrasse 70–84, 8802 Kilchberg (E), das Spital Affoltern, Sonnenbergstrasse 27, 8910 Affoltern am Albis (E), sowie an die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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