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Decision

RRB Nr. 442/2026

Jugendstrafrechtspflege, Mediation, Stellenplan

April 15, 2026German4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026

442. Jugendstrafrechtspflege, Mediation, Stellenplan

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Jugendstrafrechtspflege (JSP) beschäftigt derzeit rund 120 Mit- arbeitende in fünf Amtsstellen und in der Oberjugendanwaltschaft. Der Stellenplan der Jugendstrafrechtspflege umfasst gegenwärtig insgesamt 90,0 Stellen. Er wurde zuletzt mit RRB Nr. 511/2024 erweitert. Jugendlichen im Kanton Zürich steht seit 2002 eine Fachstelle für ausser- und vorgerichtliche Strafmediation zur Verfügung; sie ist heute als «Stelle für Mediation im Jugendstrafverfahren» der Oberjugendan- waltschaft angegliedert und arbeitet unabhängig von den Jugendanwäl- tinnen und Jugendanwälten. Sie verfügt gemäss Stellenplan derzeit über 2,8 Stellen, davon sind 0,6 Aushilfsstellen, befristet bis Ende 2026. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können rund 200 Mediationsver- fahren pro Jahr bearbeitet werden. Von den durchgeführten Mediations- verfahren konnten 90% erfolgreich abgeschlossen werden. Mediations- verfahren zeigen sich als hochwirksam und kosteneffizient. Annäherungs- weise kann davon ausgegangen werden, dass mindestens dreimal so viel personelle Mittel nötig wären, um die gleiche Anzahl Fälle im klassischen Verfahren zu behandeln. Die Fachstelle Mediation wird in den nächsten Jahren ihre Arbeit diesbezüglich noch detaillierter evaluieren. Der Bundesrat hat in seinem Bericht Jugendkriminalität, Wirksam- keit jugendstrafrechtlicher Sanktionen und Prävention vom 26. Septem- ber 2025 in Erfüllung des Postulats 23.3205 Engler vom 16. März 2023, festgehalten, dass Mediationsverfahren im Jugendstrafrecht eine hohe spezialpräventive Wirkung haben. Er empfiehlt deshalb, die Anwendung von Mediation vermehrt zu prüfen und zu fördern. Der Regierungsrat hat bereits in der Beantwortung der Anfrage KR- Nr. 250/2025 betreffend Mediation im Zürcher Strafrecht: Erfahrungen, Ausbau und Entlastung der Gerichte mit Verweis auf den erwähnten Bericht des Bundesrates festgehalten, dass die Jugendstrafrechtspflege eine Verdoppelung der Mediationsfallzahlen anstrebt und dass dafür zusätzliche Mittel (Personal, Infrastruktur) notwendig sein werden. Ausgegangen wurde dabei von einem Stellenbedarf von 3,0 Stellen für die Mediation sowie 1,2 Stellen für die Verwaltungsassistenzen. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass die Fachstelle Mediation mit ver- schiedenen zusätzlichen Projektarbeiten über ihrer Kapazitätsgrenze tätig sein musste und die vorgesehene Verfahrensdauer von drei Mo-

naten (vgl. § 5 Abs. 1 Verordnung über die Mediation im Jugendstrafver- fahren [LS 321.6]) oft nicht eingehalten werden konnte. Daneben nahm die Zahl der Verfahrensbeteiligten stetig zu und die Verfahren haben sich teilweise als sehr komplex erwiesen. Der Stellenbedarf für die ge- plante Verdoppelung der Meditationsverfahren musste deshalb leicht nach oben korrigiert werden. Die Oberjugendanwaltschaft geht mittlerweile von einem Stellenbedarf von 3,5 Stellen für die Mediation sowie 1,4 Stel- len für die Verwaltungsassistenzen aus, was zusammen mit der Leitung der Mediationsstelle (1,0 Stellen) insgesamt 5,9 Stellen entspricht. Der Ausbau der Stellen soll in zwei Schritten erfolgen. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Mediatorinnen und Mediatoren im Umgang mit Jugendlichen in Strafverfahren am Arbeits- markt schwer zu finden und von der Jugendstrafrechtspflege zusätzlich ausgebildet werden müssen. Ebenso erhält die Organisation dadurch Zeit für den notwendigen Ausbau der Strukturen.

2. Entwicklung des bisherigen Stellenplans und Stellenbedarf Mit der angestrebten Verdoppelung der Zuweisungen wird eine Ver- stetigung der 0,6 befristeten Stellen sowie eine entsprechende Erhöhung der Mittel (Personal, Infrastruktur) notwendig. Die Ausbauplanung der Mediation im Jugendstrafverfahren sieht eine Erhöhung der Zuwei- sungen/Fälle von 223 Fällen im Jahr 2025 auf 350 Fälle bis 2027 und auf 400 Fälle bis 2028 vor. Der grösste Teil der neu zu schaffenden Stellen fällt deshalb bereits 2027 an. Auf den 1. Januar 2027 sind deshalb im ersten Schritt 1,8 Stellen Mediator/in in der Richtposition Juristische/r Sekretär/in LK 20 VVO sowie 0,9 Stellen in der Richtposition Verwal- tungsassistent/in LK 13 VVO zu schaffen. Im zweiten Schritt sind mit Wirkung ab 1. Januar 2028 weitere 1,0 Stellen in der Richtposition Juris- tische/r Sekretär/in LK 20 VVO zu schaffen. Es handelt sich bei sämtlichen Stellen um Stellenaufstockungen, auf eine Überprüfung der Einreihung kann somit verzichtet werden.

3. Finanzierung Für die insgesamt 2,7 neu zu schaffenden Stellen fällt ab 2027 ein finanzieller Aufwand von rund Fr. 444 000 pro Jahr an. 2028 kommt der finanzielle Aufwand für 1,0 zusätzliche Stellen Juristische/r Sekretär/in LK 20 VVO von Fr. 183 000 pro Jahr hinzu. Die entsprechenden Mittel sind im Budget 2027 sowie im Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 und in den Folgejah- ren in der Leistungsgruppe Nr. 2205, Jugendstrafrechtspflege, einzu- stellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan der Jugendstrafrechtspflege werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 die folgenden Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,8 Juristische/r Sekretär/in 20 0,9 Verwaltungsassistent/in 13

II. Im Stellenplan der Jugendstrafrechtspflege werden mit Wirkung ab 1. Januar 2028 die folgenden Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20

III. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli