RRB Nr. 443/2026
Jugendstrafrechtspflege, Stellenplan
April 15, 2026German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026
443. Jugendstrafrechtspflege, Stellenplan
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Jugendstrafrechtspflege beschäftigt gegenwärtig rund 120 Mit- arbeitende in fünf Amtsstellen und in der Oberjugendanwaltschaft. Rund zwei Drittel des Personalbestands entfällt dabei auf die Berufs- gruppen der Jugendanwältinnen und -anwälte sowie der Sozialarbeiten- den. Bei beiden Berufsgruppen ist aufgrund der Komplexität und der Besonderheiten des Aufgabengebiets jeweils eine spezifische Ausbildung und eine lange Einarbeitungszeit von neun bis zwölf Monaten erforder- lich. Fallen bei Mitarbeitenden dieser Berufsgruppen längere Absenzen an oder kommt es zu stark schwankenden Belastungen der Amtsstellen, können diese nicht mit externen Personen überbrückt werden. Die durch die Absenzen entstehende Mehrbelastung der verbleiben- den Mitarbeitenden führt zu einer höheren Pendenzenlast. Die dadurch entstehenden längeren Verfahrensdauern schwächen die Wirkung der jugendstrafrechtlichen Interventionen. Verstreicht zwischen Tat und Sanktion zu viel Zeit, vermindert sich im Jugendalter der erzieherische Effekt einer Massnahme markant. Um Absenzen und unterschiedliche Belastungen rasch ausgleichen und damit längere Verfahrensdauern verhindern zu können, sollen in der Jugendstrafrechtspflege für die Berufsgruppen der Jugendanwäl- tinnen und Jugendanwälte sowie der Sozialarbeitenden zentral bei der Oberjugendanwaltschaft angegliederte flexibel einsetzbare Stellen ge- schaffen werden.
2. Absenzen und Belastungsschwankungen Die durchschnittlichen Absenzen über die Jahre 2022–2026 (Hoch- rechnung für 2026) betrug jeweils rund 10 766 Stunden pro Jahr. Die Tendenz ist dabei stark steigend. Die Abwesenheiten während der Coro- napandemie bis 2022 wurden separat erfasst, weshalb die Krankheits- absenzen niedriger ausfielen und tatsächlich von höheren Krankheits- absenzen ausgegangen werden kann.
Absenzenstunden Absenzen in Stunden pro Jahr pro Jahr 16 000 14 337 13 526.52 14 000
12 000 9 625.17 9 447.36 10 000 9 075 8 000
6 000
4 000
2 000
2022 2023 2024 2025 Hochrechnung
Bei einer durchschnittlichen Nettojahresarbeitszeit von 1898,4 Stun- den fehlen aufgrund von Absenzen somit 5,7 Stellen. Rund 3,8 Stellen davon betreffen die Berufsgruppen der Jugendanwältinnen und -anwälte sowie der Sozialarbeitenden. Die Absenzen fallen in den einzelnen Jugendanwaltschaften unterschiedlich an. Als organisatorische Massnahme zum Ausgleich von Belastungs- schwankungen sollen gestaffelt über zwei Jahre insgesamt 3,0 neue Stellen geschaffen werden. Dabei entfallen 1,5 Stellen auf die Richt- position Sozialarbeiter/in mbA LK 18 VVO sowie 1,5 Stellen auf die Richtposition Jugendanwalt/-anwältin LK 24 VVO. Es handelt sich bei sämtlichen Stellen um Stellenaufstockungen, auf eine Überprüfung der Einreihung kann somit verzichtet werden.
3. Finanzierung Für die zu schaffenden Stellen fällt 2027 ein finanzieller Aufwand von rund Fr. 310 000 und ab 2028 von rund Fr. 611 000 pro Jahr an. Die entsprechenden Mittel sind im Budget 2027 sowie im Konsolidier- ten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 sowie in den Folgejahren in der Leistungsgruppe Nr. 2205, Jugendstrafrechtspflege, einzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan der Jugendstrafrechtspflege werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stellen geschaffen: Anzahl Richtposition Klasse VVO 0,8 Jugendanwalt/-anwältin 24 0,7 Sozialarbeiter/in mbA 18
II. Im Stellenplan der Jugendstrafrechtpflege werden mit Wirkung ab 1. Januar 2028 folgende Stellen geschaffen: Anzahl Richtposition Klasse VVO 0,7 Jugendanwalt/-anwältin 24 0,8 Sozialarbeiter/in mbA 18
III. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli