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RRB Nr. 444/2026

Data Governance, Umsetzungsauftrag, Statistisches Amt, Stellenplan, gebundene Ausgabe

April 15, 2026German21 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026

444. Data Governance (Umsetzungsauftrag, gebundene Ausgabe), Statistisches Amt (Stellenplan)

Erwägungen

1. Gegenstand der Data Governance Daten sind eine zentrale Ressource der Verwaltung. Sie sind zugleich Voraussetzung, Gegenstand und Ergebnis des Verwaltungshandelns. Mit der fortschreitenden Digitalisierung steigt ihr strategischer Stellen- wert weiter. Qualität und Nutzbarkeit von Daten tragen wesentlich zu Effizienz, Transparenz und Innovation bei. Sie bilden die Grundlage für datenbasierte Entscheidungen sowie für den verantwortungsvollen Ein- satz neuer Technologien, insbesondere im Bereich der Künstlichen In- telligenz. Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, Daten als strategische Ressource zu bewirtschaften, das Prinzip der Einmalerfassung daten- schutzkonform umzusetzen und die Mitarbeitenden im Umgang mit der digitalen Transformation zu befähigen (Richtlinien der Regierungs- politik 2023–2027, Legislaturziel RRZ 10 Massnahmen RRZ 10d und RRZ 10e; RRB Nr. 871/2023). Für die Zielerreichung ist ein organisato- rischer Rahmen mit klaren Prozessen, einheitlichen Rollen und Verant- wortlichkeiten unerlässlich. Die Data Governance bildet diesen Rahmen. Sie stellt die übergeordnete Steuerung, Unterstützung und Koordination der Datenbewirtschaftung sicher. So werden Daten effizient, qualitativ hochwertig und im Einklang mit rechtlichen sowie technologischen An- forderungen bewirtschaftet. Sie sollen wirksam in Geschäftsprozesse integriert und verantwortungsvoll genutzt werden. Die Data Governance erlaubt es, Herausforderungen in der Daten- bewirtschaftung frühzeitig und wirkungsvoll organisationsübergreifend anzugehen. Sie ist aber auch die Voraussetzung dafür, dass die geltenden und zukünftigen Anforderungen an die Datenbewirtschaftung erfüllt werden können. Beispiele sind das Führen eines kantonalen Datenkata- logs und die Veröffentlichung offener Behördendaten («Open Government Data») gemäss revidiertem Gesetz über die Information und den Daten- schutz (IDG, LS 170.4) (§§ 44a f. Gesetz über die Organisation des Re- gierungsrates und der kantonalen Verwaltung [LS 172.1] in der vom Kantonsrat am 23. März 2026 beschlossenen Fassung [Vorlage 5923b]). Eine kantonale Data Governance stärkt zugleich Massnahmen in den Bereichen Informationssicherheit, IKT-Governance, Datenschutz und Künstliche Intelligenz.

– 2 – Statistisches Amt

− Umfasst alle Disziplinen und Aktivitäten, die mit dem Umgang mit Daten, wie zum Beispiel Stammdatenverwaltung, Datenmodellierung oder Datenbearbeitung, als wertvoller Ressource zu tun haben. − Es ist die Praxis der Bewirtschaftung und Bearbeitung der Daten einer Organisation.

Data Governance Stammdatenverwaltung − Sicherstellung Steuerung, Unterstützung und Überwachung der Datenbewirtschaftungsaktivitäten. Datenmodellierung Data-Governance-Organisation

Datenbewirtschaftung Datenverarbeitung − Data Owners, Data Stewards − Data Officers Datenqualitätssicherung − Operatives Steuerungsgremium Daten (OSD) − Kompetenzzentrum Daten Datenanalyse

Datenveröffentlichung Data-Governance-Rahmenwerk

− Vorgaben (User Stories, Prinzipien, Richtlinien, Datenarchitektur Umsetzungshilfe)

Daten − Rollenmodell Datenbewirtschaftung …

Die kantonale Data Governance schafft keinen neuen Rechtsrahmen, sondern konkretisiert die gesetzliche Verantwortung der öffentlichen Organe bei der Bearbeitung von Daten (elektronisch gespeicherte Infor- mationen, unabhängig von einem Personenbezug) und stellt die syste- matische Berücksichtigung und organisatorische Verankerung rechtlicher Anforderungen, abhängig von Art der Daten (Sach- und Personendaten) und ihrer Bearbeitung. Damit trägt die kantonale Data Governance zum Schutz der Grundrechte von Personen bei. Der Bedarf nach einer Data Governance wurde bereits im Impuls- programm zur Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung «(RRB Nr. 326/2020) festgestellt und wird nun als Teil der Strategie Digitale Verwaltung 2025+ (SDV25+) im Umsetzungsschwerpunkt 3 «Erneue- rung der Verwaltung und kantonale Zusammenarbeit» fortgeführt (RRB Nr. 635/2025). Dort zielt das Projekt «DataGovZH» gemeinsam mit den Projekten zur kantonalen Datenplattform, zum kantonalen Datenka- talog, zum Stammdatenmanagement und zur Mehrfachnutzung von Daten auf eine Verbesserung der kantonalen Datenmaturität sowie der Infrastruktur ab. Der Aufbau einer kantonsweiten Data Governance ist dringend, da sie eine zentrale Voraussetzung für eine zeitgemässe und koordinierte Nutzung der Daten bildet. Dadurch können isolierte Lösungen in einzel- nen Direktionen vermieden werden, die zu Inkonsistenzen und Ineffi- zienzen führen. Eine gemeinsame Steuerung reduziert Mehraufwände, insbesondere bei der Harmonisierung, der Mehrfachnutzung und der Integration von Daten. Nur mit funktionierender Data Governance sind Fortschritte im Umgang mit Künstlicher Intelligenz oder in der Zur- verfügungstellung von Daten für die Bevölkerung und die Wirtschaft möglich.

Die Federführung für das Projekt zur kantonalen Data Governance liegt beim Statistischen Amt, die Auftraggeberschaft obliegt dem Gene- ralsekretär der Volkswirtschaftsdirektion. Das zugrunde liegende, erläu- ternde Konzept wurde in enger Zusammenarbeit mit den Direktionen und der Staatskanzlei erarbeitet.

2. Konzept für eine kantonale Data Governance

2.1 Einbettung in die Strategie Digitale Verwaltung 2025+

Ambition Ambition Direktionsstrategien Fachstrategien Wirkungs- Wirkungs- bereiche LEITSTRATEGIE Kanton Zürich bereiche (Strategische SDV25+ (Strategische Ziele) Ambition Ziele) BD BI DS IKT-Strategie Wirkungsbereiche Strategische Ziele Cyber- sicherheits- FD GD JI Datenstrategie strategie

VD SK Fach- Weitere GSK gremien HR-Strategie

SDI SDI

Die SDV25+ ist die Leitstrategie für die Digitale Transformation des Kantons Zürich. Sie gibt die Ambition, die Wirkungsbereiche und die strategischen Ziele vor. Letztere werden in Fachstrategien konkretisiert. Im Strategiegefüge des Kantons bildet die Datenstrategie eine solche Fachstrategie. Sie dient der Konkretisierung und Umsetzung der Ziele der übergeordneten Leitstrategie SDV25+. Das Projekt «Fachstrategie- gefüge im Bereich Digitale Verwaltung» schafft den konzeptionellen Rahmen für die Erarbeitung der Datenstrategie. Der Kanton verfügt derzeit über keine Datenstrategie. Diese wird im Rahmen der vorgese- henen Gremienstruktur erarbeitet, im operativen Steuerungsgremium Daten (OSD) vorbereitet, dem Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT (SDI) unterbreitet und dem Regierungsrat zur Festsetzung vorgelegt. Die kantonale Datenstrategie zeigt die wesentlichen Schritte zur För- derung eines datenbasierten Verwaltungshandelns auf. Dazu gehören insbesondere der nachhaltige Aufbau der kantonalen Datenbewirtschaf- tung sowie die direktionsübergreifende Verbesserung der Datenmatu- rität. Sie berücksichtigt zudem aktuelle und absehbare Herausforderun- gen, z. B. in den Bereichen Künstliche Intelligenz und Datensouveränität.

2.2 Etablierung einer kantonalen Data Governance Das Data-Governance-Konzept bildet den organisatorischen und konzeptionellen Rahmen für die Etablierung einer wirksamen und ab- gestimmten Datenbewirtschaftung in der kantonalen Verwaltung. Es definiert die organisatorische Ausgestaltung sowie die konzeptio- nellen Eckwerte der Data Governance. Es besteht aus zwei Kernele- menten: – Die Data-Governance-Organisation beschreibt, wie die Akteurinnen und Akteure der Datenbewirtschaftung zusammenwirken. Sie definiert Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten. – Das Data-Governance-Rahmenwerk umfasst übergeordnete Vorgaben, namentlich die Prinzipien der Datenbewirtschaftung, sowie das Rol- lenmodell. Es dient als inhaltliche Orientierung für eine rechtssichere, effiziente und abgestimmte Bewirtschaftung und Nutzung von Daten im Kanton. Die Umsetzung dieser Elemente erfolgt stufenweise und bedarfsorien- tiert. Erste konzeptionelle Grundlagen werden erprobt, bei Bedarf an- gepasst und dienen als Vorbereitung für eine flächendeckende Umset- zung. Deren Konkretisierung und Weiterentwicklung erfolgen unter Einbezug der Direktionen und der Staatskanzlei. Die Verantwortung für die Datenbewirtschaftung verbleibt dabei bei den jeweiligen Aufgaben- trägern. 2.3 Data-Governance-Organisation

2.3.1 Überblick Die Data-Governance-Organisation ist als koordinierte Netzwerk- struktur ausgestaltet und verfolgt den Ansatz einer abgestimmten, de- zentralen Datenbewirtschaftung. Mehrere Akteurinnen und Akteure auf unterschiedlichen Ebenen wirken mit dem gemeinsamen Ziel zusammen, die Maturität in der Datenbewirtschaftung zu verbessern. Die Verantwortung für die Datenbewirtschaftung verbleibt gemäss § 1 der Verordnung über die Information und den Datenschutz (LS 170.41) bei den einzelnen öffentlichen Organen. Entsprechend sind Verantwort- lichkeiten der Data Governance gestaltet. Das Statistische Amt bildet das Kompetenzzentrum Daten und unter- stützt die Direktionen fachlich und methodisch. Im Sinne der Leitstrategie SDV25+ (RRB Nr. 45/2025) fungiert das OSD als Fachgremium im Datenbereich. Es koordiniert die Weiterent- wicklung der Data Governance und bereitet die Fachstrategie Daten zuhanden der zuständigen Entscheidungsgremien vor.

Statistisches Amt

Direktionen und Staatskanzlei

Data Officers Operatives Steuerungsgremium Daten (OSD)

Statistisches Amt

Data Owners, Data Stewards Kompetenzzentrum Daten

2.3.2 Rollen in den Direktionen und der Staatskanzlei Um die Zusammenarbeit in der Datenbewirtschaftung zu erleichtern, wird das «Rollenmodell Datenbewirtschaftung» eingeführt und die Rol- len der beteiligten Akteurinnen und Akteure kantonsweit harmonisiert. Für die Direktionen und die Staatskanzlei umfasst das Rollenmodell insbesondere folgende Rollen: – Data Officers verantworten die Koordination der Umsetzung der kantonalen Data Governance in ihrer Direktion bzw. der Staatskanz- lei und wirken als Schnittstelle zum OSD. Sie verantworten die Ein- führung und Besetzung der Rollen, unterstützt durch das Kompe- tenzzentrum Daten. Sie fördern die Abstimmung innerhalb ihrer Direktion und bringen deren Bedürfnisse in die Data-Governance- Organisation ein. Die Direktionen und die Staatskanzlei ernennen die jeweiligen Data Officers. – Data Owner tragen die fachliche Gesamtverantwortung für eine Daten- sammlung. Eine Datensammlung umfasst eine auf Dauer angelegte, inhaltlich zusammenhängende Sammlung von Daten, die der Erfül- lung einer öffentlichen Aufgabe dient. Data Owner stellen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die angemessene Bewirtschaftung der Datensammlung sicher. Sie werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch das Kompetenzzentrum Daten unterstützt und brin- gen ihre Bedürfnisse über die jeweils zuständigen Data Officers ein. Öffentliche Organe benennen für jede Datensammlung eine Mitarbei- terin oder einen Mitarbeiter als Data Owner. – Data Stewards tragen die operative Durchführungsverantwortung. Sie stellen sicher, dass die Datensammlung in angemessener Qualität, im definierten Umfang und für den vorgesehenen Zweck verfügbar und dokumentiert ist. Sie werden in der Regel durch Data Owner er- nannt und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch das Kompe- tenzzentrum Daten unterstützt. Zudem bringen sie ihre Anliegen über die jeweils zuständigen Data Officers ein.

Weitere Rollen (z. B. Data Domain Steward, Data Custodian, Data Architect) können künftig erforderlich werden. Da ihr Mehrwert eine entsprechende Maturität der Datenbewirtschaftung voraussetzt, wird deren Einführung zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.

2.3.3 Operatives Steuerungsgremium Daten Das OSD koordiniert die kantonale Data-Governance-Organisation. Es bereitet die Weiterentwicklung des Data-Governance-Rahmenwerks vor und priorisiert zentrale Dienstleistungen, die der Entlastung der Direktionen und der Staatskanzlei dienen. Es nimmt die Ergebnisse des Monitorings zur Datenmaturität und zur Umsetzung der Data Gover- nance zur Kenntnis und legt bei Bedarf Massnahmen fest. Zudem er- arbeitet es Entscheidungsgrundlagen zuhanden des SDI, insbesondere zu strategischen Fragen der Datenbewirtschaftung und zu ressourcen- relevanten Aspekten. Weiter stellt das OSD das Risikomanagement sowie die Abstimmung mit anderen Fach- und Governance-Bereichen sicher und fördert die Zusammenarbeit mit Gemeinden, anderen Kan- tonen, dem Bund und weiteren öffentlichen Institutionen. Das OSD steht unter der Leitung der oder des Verantwortlichen Data Governance Kanton. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Data Officers der Direktionen und der Staatskanzlei. Vertretungen aus den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz, Künstliche Intelligenz und IKT- Governance nehmen mit beratender Stimme teil. Bei Bedarf können weitere Vertretungen aus spezifischen Datendomänen (z. B. Geoinfor- mation, Finanzen, Mobilität oder Gesundheit) oder Fachbereichen (z. B. Unternehmensarchitektur oder Change Management) beratend beige- zogen werden. Das OSD erarbeitet sein Geschäftsreglement. Es kann bei Bedarf eine oder mehrere Fachgruppen im Datenbereich einsetzen, welche die Data-Governance-Organisation fachlich begleiten und inhalt- lich unterstützen.

2.3.4 Kompetenzzentrum Daten Im Rahmen der Data-Governance-Organisation werden zentrale Dienstleistungen erbracht, um die Direktionen und Staatskanzlei in der Datenbewirtschaftung zu unterstützen und zu entlasten. Dienstleistungen werden zentralisiert, wenn sie skalierbar sind oder eine gesamtkantonale Einheitlichkeit sowie eine koordinierte Umsetzung erforderlich ist. Das OSD entscheidet über Priorisierung und Weiterent- wicklung der Dienstleistungen. Leistungsbezügerinnen sind die Ver- waltungseinheiten, leistungserbringend ist das Statistische Amt. Die zentralen Dienstleistungen lassen sich in vier Kategorien einteilen: – Beratung und Befähigung: Das Kompetenzzentrum Daten unterstützt die Mitarbeitenden beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung ihrer Datenkompetenzen und berät sie bei konkreten fachlichen Frage- stellungen im Umgang mit Daten.

– Gemeinsame Grundlagen und Werkzeuge: Das Kompetenzzentrum Daten koordiniert die Erarbeitung und Weiterentwicklung gemein- samer Grundlagen und Werkzeuge, z. B. eines kantonalen Daten- katalogs sowie Werkzeugen für Stammdatenmanagement, Qualitäts- sicherung und Datenanalyse. Das Kompetenzzentrum Daten unter- stützt und berät bei Datenbewirtschaftungsaufgaben und trägt zur Entlastung der Verwaltungseinheiten bei (vgl. Organisationsmodell «gemeinsame digitale Business Services (Ombus)», RRB Nr. 760/2025). – Weiterentwicklung des Data-Governance-Rahmenwerks: Das Kom- petenzzentrum Daten sichert die Aktualität und Praxistauglichkeit des Data-Governance-Rahmenwerks durch regelmässige Überprüfung, bedarfsgerechte Weiterentwicklung sowie praxisnahe Hilfsmittel und Leitfäden. – Monitoring: Das Kompetenzzentrum Daten führt ein systematisches Monitoring der Datenmaturität, der Datennutzung und der Umset- zung der Governance-Vorgaben durch. Dieses Monitoring dient der Priorisierung sowie der frühzeitigen Erkennung von Risiken und Chancen und schafft fundierte Entscheidungsgrundlagen.

2.4 Data-Governance-Rahmenwerk Das Data-Governance-Rahmenwerk beschreibt die übergeordneten Vorgaben und das Rollenmodell für eine rechtssichere, effiziente und abgestimmte Bewirtschaftung und Nutzung von Daten. Es stützt sich dabei sowohl auf rechtliche Vorgaben als auch auf die Bedürfnisse aus der Praxis der Datenbewirtschaftung. Die Vorgaben der Datenbewirt- schaftung bestehen aus vier Ebenen: – Die Grundlage bilden praxisnahe «User Stories», die Bedürfnisse, Anwendungsfelder und Handlungsbedarf im Umgang mit Daten aus Sicht der kantonalen Mitarbeitenden beschreiben. – Die daraus abgeleiteten Prinzipien legen die Grundregeln für den Umgang mit Daten fest und dienen als Leitplanken für eine verant- wortungsvolle, effiziente und einheitliche Datenbewirtschaftung. Sie geben den Mitarbeitenden erste Orientierung im Umgang mit Daten. – Die Richtlinien konkretisieren die Prinzipien und beschreiben Mass- nahmen zu deren Umsetzung. – Schliesslich unterstützen die Umsetzungshilfen die Mitarbeitenden mit Standards, Checklisten, Normen und «Good Practices» bei der praktischen Anwendung und Implementierung der Richtlinien. Durch die laufende Erhebung mittels User Stories wird der Weiter- entwicklungsbedarf aufgrund neuer oder veränderter organisatorischer, rechtlicher oder fachlicher Anforderungen frühzeitig identifiziert. Bei gesamtkantonalem Handlungsbedarf werden Richtlinien entlang der Prinzipien angepasst oder erweitert.

Die Eckwerte und Grundsätze des Rahmenwerks sind im Data-Go- vernance-Konzept enthalten. Sie werden durch die Data-Governance- Organisation im Rahmen der Umsetzung konkretisiert und vertieft. Das Rahmenwerk wird im Rahmen der Data-Governance-Organisation periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst. Das SDI wird bei stra- tegischen und ressourcenrelevanten Entscheiden beigezogen. Richtlinien mit verbindlichem Charakter sind durch die zuständigen Entscheidungs- gremien zu erlassen.

3. Einführung der kantonalen Data Governance

3.1 Übersicht Für den erfolgreichen Aufbau und die Einführung einer kantonalen Data Governance ist ein koordiniertes und iteratives Vorgehen erforder- lich, das auf die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen der Verwaltungs- einheiten abgestimmt ist. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und wird durch das OSD gesteuert. Wesentlich sind eine enge Abstimmung mit angrenzenden Governance- und Fachbereichen, insbesondere IKT- Governance, Informationssicherheit, Künstliche Intelligenz, Datenschutz und Unternehmensarchitektur, eine kohärente Einbettung in den be- stehenden organisatorischen Rahmen sowie gezielte Befähigungs- und Change-Massnahmen. 2026 stehen die Vorbereitung und organisatorische Etablierung im Vordergrund. 2027 und 2028 erfolgt die schrittweise Einführung und Erprobung. Ab 2029 wird die Data-Governance-Organisation schritt- weise in den regulären Verwaltungsbetrieb integriert mit dem Ziel einer schrittweisen und bedarfsgerechten Verbesserung der Datenmaturität in den Direktionen und der Staatskanzlei. Der Grobplan sieht wie folgt aus: Statistisches Amt

Q2 2026 Q3 2026 Q4 2026 Q1 2027 Q2 2027 Q3 2027 Q4 2027 2028 2029

Vorbereitung Betrieb Aufbauphase RRB zu Konzept «DataGovZH» Einführung vorbereiten: Data Governance in Direktionen einführen: Data Governance im ordentlichen Betrieb verankern:  Rollen und Governance-  OSD einsetzen und Data Governance aktiv steuern  Datenmaturität gezielt weiter erhöhen gemäss Struktur vorbereiten Datenstrategie  Rollen etablieren  Schulung und Change-  Leistungen standardmässig erbringen  Schulung und Change-Massnahmen umsetzen Massnahmen vorbereiten  Rahmenwerk kontinuierlich weiterentwickeln  Schnittstellen zu anderen Governance-Bereichen  Schnittstellen zu anderen umsetzen  Monitoring für Steuerung und Priorisierung nutzen Governance-Bereichen klären  Rahmenwerk und Prozesse anwenden und entwickeln  Rahmenwerk und Monitoring vorbereiten  Technische Integration und Monitoring umsetzen  Erarbeitung Datenstrategie  Umsetzung von IDG und OG RR

3.2 Vorbereitung In der Vorbereitungsphase (Q3 2026 bis Q4 2026) wird die Umsetzung der kantonalen Data Governance mit den bestehenden Projektmitteln inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. Ziel ist es, die Voraussetzun- gen zu schaffen, damit der gemeinsame Aufbau ab 2027 koordiniert, priorisiert und mit klaren Verantwortlichkeiten erfolgen kann. Dabei werden die Prioritäten und die Abstimmung mit bestehenden Strukturen geklärt. Ein zentraler Schwerpunkt ist die Erarbeitung eines Vorgehensmodells, das den Direktionen und der Staatskanzlei als Orientierung für die schrittweise Umsetzung dient. Dieses berücksichtigt insbesondere die Datenmaturität der Verwaltungseinheiten und zeigt auf, welche Umset- zungsschritte mit Priorität anzugehen sind. Die Anforderungen des revidierten IDG werden dabei frühzeitig einbezogen, insbesondere in Bezug auf den Aufbau des Datenkatalogs und die Veröffentlichung offener Behördendaten gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden eingeladen, ihre für die Data Governance verantwortlichen Personen (Data Officers) zu benen- nen. Diese wirken ab 2027 als Mitglieder des OSD koordinierend an der Umsetzung der Data Governance mit. Das Monitoring im Datenbereich wird vorbereitet, um Datenmatu- rität, Nutzen, Risiken sowie Umsetzung und Wirkung der Data Gover- nance zu beobachten und zu beurteilen.

3.3 Aufbauphase Ab Januar 2027 wird das OSD eingesetzt. Es übernimmt in der Auf- bauphase (Q1 2027 bis Q4 2028) die übergeordnete Koordination der Datenbewirtschaftung. Die erforderlichen Prozesse für Steuerung, Leis- tungserbringung, Bedarfserhebung und Zusammenarbeit werden auf- gebaut. Dazu gehören auch Mechanismen für Entscheidungsfindung, Priorisierung und Organisationsentwicklung. Insbesondere werden die Dienstleistungen laufend hinsichtlich ihrer Eignung und Wirksamkeit überprüft. In der Aufbauphase wird die kantonale Data Governance schritt- weise eingeführt und in den Direktionen sowie der Staatskanzlei umge- setzt. Die in der Vorbereitungsphase entwickelten Grundlagen werden operativ verankert und iterativ weiterentwickelt. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen Data Offi- cers in den Direktionen und der Staatskanzlei mit Unterstützung des Kompetenzzentrums Daten im Statistischen Amt. Die Data Officers gestalten die Einführung der Rollen Data Owner und Data Steward in den Verwaltungseinheiten ihrer jeweiligen Direktion bzw. der Staats- kanzlei. Sie beachten dabei die jeweiligen Rahmenbedingungen, ins-

besondere Datenmaturität und Verfügbarkeit von Mitteln, und die im OSD gemeinsam priorisierten Datensammlungen. Die Einführung der Rollen wird eng durch Schulungen begleitet und hinsichtlich ihrer Wirk- samkeit sowie ihrer Schnittstellen zu angrenzenden Themen überprüft. Die geplanten Schulungs-, Befähigungs- und Change-Massnahmen wer- den umgesetzt und ihre Wirkung laufend überprüft. Das Data-Governance-Rahmenwerk wird durch das OSD weiterent- wickelt und mit Richtlinien und Umsetzungshilfen ergänzt. Fachexper- tinnen und Fachexperten werden einbezogen, um Qualität und Praxis- nähe sicherzustellen. Prüfung und Freigabe erfolgen über das OSD. Die technische Integration der Data-Governance-Vorgaben in be- stehende Systeme und Plattformen wird schrittweise und unter Berück- sichtigung der jeweiligen Systemlandschaft umgesetzt. Dies betrifft ins- besondere die kantonale Datenplattform, die Datenkataloge und aus- gewählte Fachapplikationen. Die kantonale Datenstrategie zeigt die wesentlichen Schritte zur För- derung eines datenbasierten Verwaltungshandelns auf. Dazu gehören insbesondere der nachhaltige Aufbau der kantonalen Datenbewirt- schaftung sowie die schrittweise Verbesserung der Datenmaturität. Die Direktion der Justiz und des Innern ist zu beauftragen, gemeinsam mit dem OSD und unter Einbezug der Direktionen und der Staatskanzlei bis Ende 2028 eine kantonale Datenstrategie zu erarbeiten. Die Stra- tegie ist dem SDI vorzulegen und vom Regierungsrat festzusetzen.

3.4 Betrieb Mit der Festsetzung der Fachstrategie Daten wird die kantonale Data- Governance-Organisation ab 2029 in den Regelbetrieb überführt. Die etablierten Strukturen, Rollen und Prozesse gehen in den ordentlichen Betrieb über und die definierten Dienstleistungen werden standard- mässig erbracht. Das Data-Governance-Rahmenwerk wird periodisch überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Neue Anforderungen aus Gesetzgebung, Digitalisierungsvorhaben oder technologischen Ent- wicklungen werden systematisch aufgenommen und verarbeitet. Die Bedürfnisse sowie die Ergebnisse des Monitorings dienen dem OSD als Grundlage für die laufende Steuerung, Priorisierung und Weiterent- wicklung der Data Governance.

4. Mittelbedarf Mit der Einführung einer kantonalen Data Governance werden keine neuen materiellen Aufgaben geschaffen; vielmehr werden bestehende Pflichten strukturiert und koordiniert wahrgenommen. Erhöhte Anfor- derungen an Organisation und Koordination sowie die Etablierung einer kantonalen Data Governance erfordern zusätzliche personelle und finan- zielle Mittel.

Die zu schaffenden Mittel dienen der Etablierung der kantonalen Data Governance. Diese ist eine Grundvoraussetzung für eine ganz- heitliche und übergreifend gesteuerte digitale Transformation, die auf der dienstleistungsorientierten Zusammenarbeit über Verwaltungsein- heiten hinweg beruht. Die steigenden Herausforderungen in der dezen- tralen Datenbewirtschaftung ergeben sich nicht aus der kantonalen Data Governance, sondern aus der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung. Die kantonale Data Governance zielt darauf ab, diesen Mehrbedarf durch zentrale Dienstleistungen so ressourcenschonend und wirtschaftlich wie möglich zu gestalten, in dem sie skalierbare Auf- gaben zentralisiert sowie organisatorische, rechtliche, semantische und technische Interoperabilität fördert, um Transaktionskosten zu mini- mieren. Die zu schaffenden Mittel umfassen keine IKT-Mittel zur Daten- bewirtschaftung, wie z. B. Datenplattform oder Datenkatalog, und auch keine Stellen zum Betrieb derselben.

4.1 Personelle Mittel im Statistischen Amt Für die Etablierung einer kantonalen Data Governance und die damit verbundenen zentral zu erbringenden Dienstleistungen sowie für die Sicherstellung der kantonsinternen Koordination werden im Statistischen Amt ab 2027 insgesamt 6,5 Stellen benötigt. Damit wird dem Mehrauf- wand bei der Umsetzung der Massnahme «Daten als Ressourcen nutzen und das Prinzip der Einmalerfassung datenschutzkonform umsetzen» (RRZ 10d) sowie der Förderung des datenbasierten Verwaltungshandelns als Umsetzungsziel der SDV25+ Rechnung getragen. Die zentralen Stellen dienen insbesondere der Entwicklung und Pflege gemeinsamer Grundlagen (z. B. Rollen- und Prozessmodelle, Datenkatalog), der Beratung und Befähigung der Direktionen und der Staatskanzlei, der Koordination der Governance-Strukturen sowie dem Aufbau eines Monitorings. Dadurch sollen Mehrfachentwicklungen vermieden und die Umsetzung in den Direktionen und der Staatskanzlei unterstützt werden. 1,0 Stellen in der Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA in der LK 22 VVO sind für die Koordinations- und Führungsauf- gaben der Organisation zur kantonalen Data Governance notwendig (Verantwortliche/r Data Governance Kanton). Weitere 5,5 Stellen in der Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in der LK 20 VVO werden für Beratungs-, Entwicklungs- und Unterstützungsaufgaben, den Aufbau und die fachliche Begleitung eines Monitorings im Daten- bereich sowie die Sicherstellung gemeinsamer Instrumente (Daten- katalog, Stammdatenmanagement) benötigt. Die insgesamt 6,5 Stellen sollen mit Wirkung ab 1. Januar 2027 unbefristet im Stellenplan des Statistischen Amtes geführt werden. Die Einreihung der Stellen in der

Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA in die LK 22 VVO und in der Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in die LK 20 VVO wurde vom Personalamt geprüft und als nachvollziehbar erach- tet. Der gesamte Stellenbedarf setzt sich wie folgt zusammen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftlicher Mitarbeiter/in mbA 22 5,5 Wissenschaftlicher Mitarbeiter/in 20 Der Aufwand für diese Stellen beläuft sich auf insgesamt 1,22 Mio. Fran- ken pro Jahr. Sie sind in das Budget 2027 aufzunehmen. Die entspre- chenden Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2027–2030 sowie in den Folgejahren in der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt, einzustellen.

4.2 Finanzielle Mittel im Statistischen Amt Ergänzend zu den personellen Mitteln sind im Statistischen Amt Be- gleitmassnahmen zur Entwicklung und Einführung der Data Gover- nance vorgesehen. Dabei entsteht insbesondere zusätzlicher Aufwand für gezielte Massnahmen zur Befähigung der Mitarbeitenden im Bereich Datenbewirtschaftung, z. B. in Form von Lerninhalten zuhanden des Competence Center New Learning. Weiter fallen Aufwände für die periodische Evaluation der kantonalen Datenmaturität sowie für die Erarbeitung gemeinsamer Grundlagen der Datenbewirtschaftung an, insbesondere in Form von Werkzeugen und Instrumenten zur konzep- tionellen Unterstützung bei der Integration der Data-Governance- Vorgaben in bestehende Systeme und Applikationen. Die Ausgaben belaufen sich auf jährlich Fr. 130 000. Die jährlich wiederkehrenden Ausgaben sind in den KEF 2027–2030 der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt, einzustellen.

4.3 Finanzielle Mittel in den Direktionen und der Staatskanzlei Zur Abfederung von Mehraufwänden im Rahmen der Einführung der kantonalen Data Governance stehen in den Direktionen und der Staatskanzlei für die Jahre 2027 und 2028 jährlich jeweils Fr. 175 000 zur Verfügung. Die Ausgaben sind für die Implementierung der Data Go- vernance in den Direktionen und der Staatskanzlei notwendig und die- nen damit der Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, die sich aus der qualitätsgesicherten und ordnungsgemässen Datenbewirtschaf- tung nach § 5 Abs. 1 IDG ergeben. Gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (CRG, LS 611) sind diese Ausgaben als gebundene, zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags zwingend notwendige Ausgabe einzustufen. Die Ausgabenbewilligung hat damit gestützt auf § 36 lit. b CRG durch Beschluss des Regierungsrates zu erfolgen.

Die Ausgaben belaufen sich auf insgesamt Fr. 2 800 000. Die jährli- chen Kosten von Fr. 175 000 pro Direktion bzw. Staatskanzlei sind im KEF 2027–2030 in den Jahren 2027 und 2028 zulasten der Erfolgsrech- nung wie folgt einzustellen (Beträge in Franken): Leistungsgruppe Budget 2027 Planjahr 2028 Nr. 1000 Regierungsrat und Staatskanzlei 175 000 175 000 Nr. 2201 Generalsekretariat der Direktion der Justiz und 175 000 175 000 des Innern Nr. 3000 Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion 175 000 175 000 Nr. 4000 Generalsekretariat der Finanzdirektion 175 000 175 000 Nr. 5000 Generalsekretariat der Volkswirtschaftsdirektion 175 000 175 000 Nr. 6000 Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion 175 000 175 000 Nr. 7000 Bildungsverwaltung 175 000 175 000 Nr. 8000 Generalsekretariat der Baudirektion 175 000 175 000

5. Gremium Strategie Digitale Verwaltung und IKT Das SDI hat das Konzept «Kantonale Data Governance» und den Ent- wurf des Antrags an den Regierungsrat am 26. März 2026 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Aufbau und den Betrieb einer kantonalen Data Gover- nance wird das Operative Steuerungsgremium Daten unter der Leitung des Statistischen Amtes geschaffen. Die Direktionen und die Staats- kanzlei bezeichnen ihre Vertretungen.

II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, das Kon- zept «Kantonale Data Governance» zusammen mit den Direktionen und der Staatskanzlei umzusetzen und dem Regierungsrat bis Ende 2028 eine Datenstrategie zum langfristigen Aufbau der kantonalen Datenbewirt- schaftung und Verbesserung der Datenmaturität zum Beschluss vorzu- legen.

III. Für die Erbringung der zentralen Dienstleistungen betreffend Data Governance wird eine jährlich wiederkehrende gebundene Aus- gabe von Fr. 130 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt, bewilligt.

IV. Die Ausgabenbewilligung wird alle vier Jahre abgerechnet.

V. Im Stellenplan des Statistischen Amtes werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftlicher Mitarbeiter/in mbA 22 5,5 Wissenschaftlicher Mitarbeiter/in 20

VI. Für die Einführung der Data Governance wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 2 800 000 bewilligt und wie folgt im Konso- lidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 eingestellt: Leistungsgruppe Budget 2027 Planjahr 2028 Nr. 1000 Regierungsrat und Staatskanzlei 175 000 175 000 Nr. 2201 Generalsekretariat der Direktion der Justiz und 175 000 175 000 des Innern Nr. 3000 Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion 175 000 175 000 Nr. 4000 Generalsekretariat der Finanzdirektion 175 000 175 000 Nr. 5000 Generalsekretariat der Volkswirtschaftsdirektion 175 000 175 000 Nr. 6000 Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion 175 000 175 000 Nr. 7000 Bildungsverwaltung 175 000 175 000 Nr. 8000 Generalsekretariat der Baudirektion 175 000 175 000

VII. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli