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Decision

RRB Nr. 451/2026

Personalamt, Systematische Lehrstellenplanung, Projektauftrag, Stellenplan

April 15, 2026German4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026

451. Systematische Lehrstellenplanung (Projektauftrag), Personalamt (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit rund 300 Lernenden ist der Kanton Zürich ein wichtiger Lehr- stellenanbieter. Die Unterstützung und Förderung des Angebots von Ausbildungsplätzen ist ein Grundsatz der Personalpolitik (vgl. § 5 Abs. 1 lit. e Personalgesetz vom 27. September 1998 [LS 177.10]). Dass der Kanton Zürich einen konkreten Beitrag zur Förderung der Berufsbildung und Sicherung von Nachwuchskräften für Fach- und Führungsfunktionen leistet, stellt einerseits eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit dar. Anderseits entspricht er damit auch dem breit for- mulierten Begehren aus Politik und Gesellschaft, Ausbildungsverant- wortung wahrzunehmen. In den kommenden Jahren ist ein ausserordentlicher Anstieg von Jugendlichen zu erwarten, die eine Lehrstelle suchen. Dies betrifft die sogenannte Nahtstelle I, das heisst den Übergang von der obligatorischen Schulzeit in die nachobligatorische Ausbildung. Wie die Prognose der Bildungsplanung zeigt, sind im Kanton Zürich bis 2040 knapp 10 000 zusätzliche Lehrstellen zu schaffen. Um für diese Jugendlichen ein aus- reichendes Angebot an Lehrstellen sicherzustellen, hat der Regierungs- rat mit Beschluss Nr. 35/2017 festgehalten, beim Angebot an Lehrstellen sei weiterhin eine möglichst breite Auswahl an Berufen abzudecken. Zudem hat der Regierungsrat festgehalten, die kantonale Verwaltung solle eine Vorreiterrolle bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen in neuen Berufen übernehmen. Weiter hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 731/2021 den Grundstein für weitere Massnahmen gelegt. Damit soll die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen im Kanton Zürich gestärkt werden. Die kantonale Verwaltung soll in diesem Vorhaben als Vorbild auftreten. Im Februar 2024 hat das Berufsbildungsforum (BBF, früher Rapport der Berufsbildungsbeauftragten) das Pilotprojekt «Systematische Lehr- stellenplanung (SLP) – Bedarfserhebung in der kantonalen Verwaltung» gestartet und Ende Juni 2025 abgeschlossen. Für die Umsetzung der dabei erarbeiteten Handlungsempfehlungen sind nun entsprechende personelle Mittel erforderlich. Im Rahmen dieses Projekts wurden der Bedarf an Fachkräften sowie das Potenzial an Lehrstellen in der kanto- nalen Verwaltung systematisch erhoben und ein direktionsübergreifen- des Vorgehen etabliert. Mit dem Pilotprojekt konnte eine Sensibilisie- rung für das Thema erreicht sowie die Ausbildungsbereitschaft gesteigert

werden, und es wurden neue Lehrstellen geschaffen. Weiter wurde er- kannt, dass die Anzahl der Ausbildungsplätze und die Vielfalt der Lehr- berufe gesteigert werden kann, wenn mit zusätzlichen Lehrbetriebsver- bundmodellen gearbeitet wird sowie weitere Erkenntnisse konzeptioniert und umgesetzt werden.

2. Umsetzung der Handlungsempfehlungen Um die Erkenntnisse aus dem SLP-Pilotprojekt umzusetzen, benötigt das BBF einen entsprechenden Auftrag, die Rolle und entsprechende Mittel. Dabei sind insbesondere folgende Handlungsempfehlungen um- zusetzen: Es soll eine direktionsübergreifende Strategie mit Konzepten zur Förderung von Lehrstellen in der kantonalen Verwaltung geschaffen werden, die einerseits das bestehende Lehrstellenangebot für das eid- genössische Berufsattest sowie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis weiterentwickelt. Anderseits betrifft dies den Aufbau der schulisch or- ganisierten Grundbildung, die Integrationsvorlehre sowie die Weiter- beschäftigung von Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern an der so- genannten Nahtstelle II, das heisst beim Übergang von der beruflichen Grundbildung in den Arbeitsmarkt. Zusätzlich soll geprüft werden, ob weitere Lehrbetriebsverbundmodelle möglich und sinnvoll sind, wie sie bei der Informatik und im kaufmännischen Bereich bereits bestehen (vgl. RRB Nr. 35/2017). Weiter soll geprüft werden, ob für jeden Lehr- beruf eine verantwortliche Person (Lehrberufsverantwortliche/r) einzu- führen ist. Zudem ist zu prüfen, wie die Ausbildungen mit eidgenössischem Berufsattest gefördert werden können (vgl. RRB Nr. 180/2012). Damit soll der Einstieg in die Berufswelt für sozial und schulisch benachteiligte Jugendliche erleichtert werden.

3. Rolle Die oder der Personalfachverantwortliche ist für den Aufbau und die Leitung der schulisch organisierten Grundbildung zuständig. Dies erfolgt in gleicher Weise wie bei den Fachverantwortlichen für die Grundbildung ICT und Grundbildung KV im Personalamt.

4. Personelle Mittel Folgende Stelle in der Abteilung HR Management ist für die Leitung der schulisch organisierten Grundbildung ab 1. Januar 2027 in den Stel- lenplan des Personalamtes aufzunehmen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Personalfachverantwortliche/r 17 Die Einreihung der Stelle wurde von der Fachstelle Lohn im Personal- amt überprüft und als nachvollziehbar erachtet.

5. Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Gesamtkosten der neu zu schaffenden Stellen betragen rund Fr. 153 620. Der Personalaufwand ist weder im Budget 2026 noch im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 eingestellt. Die Kosten für das Jahr 2026 sind im Budget des Personal- amtes zu kompensieren. Für die darauffolgenden Jahre sind die Mittel im Budget 2027 und im KEF 2027–2030 einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Handlungsempfehlungen der systematischen Lehrstellenplanung im Sinne der Erwägungen und unter Mitarbeit der Direktionen und der Staatskanzlei umzusetzen.

II. Im Stellenplan des Personalamtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Personalfachverantwortliche/r 17

III. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli