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RRB Nr. 459/2018

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Buch am Irchel, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

May 23, 2018German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Buch am Irchel, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Mai 2018

459. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Buch am Irchel)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat kons- titutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz vom 20. April 2015). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Buch am Irchel haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 4. März 2018 die Totalrevi- sion der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Buch am Irchel be- schlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und ent- hält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz vom 20. April 2015. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Buch am Irchel aufgehoben. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Buch am Irchel am 4. März 2018 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Buch am Irchel, Kirchstrasse 1, 8414 Buch am Irchel, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 218, 8450 Andelfingen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli