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Decision

RRB Nr. 466/2021

Kantonsschule Limmattal Erweiterungsneubau und Umnutzung Bestand, Vergabeerhöhung

May 5, 2021German2 min

Source zh.ch

Kantonsschule Limmattal Erweiterungsneubau und Umnutzung Bestand, Vergabeerhöhung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Mai 2021

466. Kantonsschule Limmattal, Urdorf, Erweiterungsneubau und

Erwägungen

Umnutzung Bestand (Vergabeerhöhung des Generalplanermandats) Mit Beschluss vom 29. März 2021 (Vorlage 5615) bewilligte der Kantons- rat für den Erweiterungsneubau, die Umnutzung des Bestandesgebäu- des und den Rückbau der provisorischen Turnhallen der Kantonsschule Limmattal in Urdorf einen Objektkredit von Fr. 80 600 000. Das Generalplanermandat für die Projektierungsphase wurde mit RRB Nr. 1060/2017 an die Penzisbettini Architekten ETH/SIA GmbH, Zürich, Gewinnerin des Architekturwettbewerbs im offenen Verfahren, zum Betrag von Fr. 2 780 000 vergeben. Mit RRB Nr. 1002/2019 wurde die Vergabesumme für die Projektierungs- und Ausschreibungsphase auf Fr. 6 480 000 erhöht. Mit der Bewilligung des Objektkredits kann mit der Realisierung des Projektes begonnen werden. Deshalb ist die Vergabesumme des General- planermandats für die Phase Realisierung gemäss SIA-Ordnung 102 zu erhöhen. Gemäss Kostenvoranschlag der Penzisbettini Architekten ETH/SIA GmbH vom 11. November 2019 beträgt das Generalplanerhonorar für den Erweiterungsneubau, die Umnutzung des Bestandsgebäudes und den Rückbau der provisorischen Turnhallen der Kantonsschule Limmattal in Urdorf gesamthaft Fr. 13 600 000. Gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. i der Submissionsverordnung (LS 720.11) ist die Vergabesumme des Generalplanermandats von Fr. 6 480 000 auf Fr. 13 600 000 zu erhöhen. Die Vergabesumme kann sich für Unvorher- gesehenes auf Fr. 14 500 000 erhöhen. Die Vergabesumme ist durch den Objektkredit gedeckt und geht zu- lasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegen- schaften Verwaltungsvermögen. Die Vergabeerhöhung steht unter dem Vorbehalt, dass der Objektkredit (Vorlage 5615) rechtskräftig wird.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Betrag der Vergabe an Penzisbettini Architekten ETH/SIA GmbH, Zürich, gemäss RRB Nrn. 1060/2017 und 1002/2019 wird für die Realisierungsphase von Fr. 6 480 000 auf Fr. 13 600 000 erhöht. Die Ver- gabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 14 500 000 erhöhen. Die Vergabeerhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung des Objektkredits (Vorlage 5615) rechtskräftig wird.

II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.

III. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli