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Decision

RRB Nr. 476/2015

Aufzugsverordnung, Änderung, Schreiben an das WBF

May 6, 2015German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2015

476. Änderung der Aufzugsverordnung (Anhörung)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 1. April 2015 eröffnete das Eidgenössische Departe- ment für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das Anhörungsver- fahren zu Änderungen der Aufzugsverordnung (SR 819.13). Mit der Re- vision der AufzV soll die Gleichwertigkeit des Schweizer Rechts mit dem Recht der EU aufrechterhalten werden, die im Rahmen der bilateralen Verträge I mit dem «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eid- genossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegen- seitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen» vom 21. Juni 1999 (SR 0.946.526.81) festgehalten wurde. Die Änderungen betreffen haupt- sächlich die Vereinheitlichung der Definitionen und Pflichten der Wirt- schaftsakteure sowie der rechtlichen Anforderungen an die Konformi- tätsbewertungsstellen. Die Revisionen sind im Grundsatz zu begrüssen. Bezüglich der Details kann auf die Ausführungen in der vom WBF zur Verfügung gestellten Tabelle verwiesen werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung (Zustelladresse: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, 3003 Bern; auch per E-Mail an abps@seco.admin.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Änderung der Aufzugsverordnung. Unsere Bemerkungen sind, wie verlangt, in der beiliegenden Tabelle erfasst worden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bau- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi