RRB Nr. 478/2017
Eidgenössische Volksabstimmung vom 21. Mai 2017, Ergebnisse, Publikation
May 31, 2017German1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Mai 2017
478. Eidgenössische Volksabstimmung vom 21. Mai 2017;
Erwägungen
Ergebnisse, Publikation Am 21. Mai 2017 fand die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016 (BBl 2016, 7683) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröf- fentlichen. Binnen einer Frist von drei Tagen, den Herausgabetag der vor- liegenden Nummer des Amtsblattes nicht mitgerechnet, kann beim Re- gierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzustellen. Die Abstimmungsprotokolle sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Be- schwerdefrist der Bundeskanzlei zuzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amtsblatt ver- öffentlicht (ABl 2017-06-02).
II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.
III. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi