RRB Nr. 478/2023
Schulraummobiliar für Mittel- und Berufsfachschulen, Rahmenverträge, Vergabe
April 19, 2023German5 min
Source zh.ch
Schulraummobiliar für Mittel- und Berufsfachschulen, Rahmenverträge, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. April 2023
478. Schulraummobiliar für Mittel- und Berufsfachschulen, Rahmenverträge (Vergabe)
Erwägungen
1. Ausgangslage Für die Deckung des Bedarfs der kantonalen Mittel- und Berufsfach- schulen an Schulraummobiliar für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrpersonen besteht seit 2016 je ein Rahmenvertrag für die Beschaf- fung von Schulraumtischen und Schulraumstühlen (vgl. hierzu RRB Nr. 335/2016). Die Rahmenverträge mit beiden Anbieterinnen sind be- fristet und werden am 30. Juni 2023 auslaufen. Die Bildungsdirektion hat daher den Auftrag für die Beschaffung von Schulraummobiliar im Herbst 2022 erneut öffentlich ausgeschrieben.
2. Öffentliche Ausschreibung Die Ausschreibung des Schulraummobiliars wurde im offenen Verfah- ren im Staatsvertragsbereich durchgeführt und am 19. Oktober 2022 auf simap.ch publiziert. Die Ausschreibung wurde in vier Lose aufgeteilt: Schulraumtische (Los 1), Schulraumstühle (Los 2), Klapptische (Los 3) und Mobiliar für flexible Lernwelten (Los 4). Beim Mobiliar für flexible Lernwelten handelt es sich um Sitzmobiliar und Stehtische für rasch und ohne Aufwand veränderbare Aufenthalts-, Lern- und Lehrsituationen ausserhalb der klassischen Unterrichtszimmer. Es wurden insgesamt neun Angebote eingereicht. Die Preisspanne (berechnet über die feste Vertragslaufzeit von drei Jahren) für das Los 1 lag zwischen Fr. 2 049 165 und Fr. 3 067 027 (je einschliesslich MWSt), die- jenige für das Los 2 zwischen Fr. 1 193 822 und Fr. 1 811 541 (je einschliess- lich MWSt), diejenige für das Los 3 zwischen Fr. 235 055 und Fr. 479 997 (je einschliesslich MWSt) und diejenige für das Los 4 zwischen Fr. 159 288 und Fr. 234 571 (je einschliesslich MWSt). Acht Angebote erfüllten so- wohl die formellen Teilnahmebedingungen als auch die Eignungskriterien und wurden zur Angebotsauswertung zugelassen. Ein Angebot musste aufgrund der nicht erfüllten Eignungskriterien vom Verfahren ausge- schlossen werden.
3. Vergabe Die Offerten wurden anhand der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien durch ein Gremium, bestehend aus Fach- leuten und Vertretungen der Mittel- und Berufsfachschulen, beurteilt. Die Auswertung der Angebote ergab bei einer Maximalpunktzahl von fünf Punkten, dass die Offerten folgender Anbieterinnen die Zuschlags- kriterien am besten erfüllen: – Los 1 Schulraumtische: Knobel Schuleinrichtungen AG, Sins, mit
4.02 Punkten, – Los 2 Schulraumstühle: Embru-Werke AG, Rüti, mit 3.96 Punkten, – Los 3 Klapptische: Zesar.ch SA, Tavannes, mit 3.83 Punkten, – Los 4 Mobiliar für flexible Lernwelten: Embru-Werke AG, Rüti, mit
3.49 Punkten. Mit den Zuschlagsempfängerinnen sollen Rahmenverträge für eine feste Laufzeit von drei Jahren mit vier Optionsrechten auf Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr abgeschlossen werden. Die Rahmen- verträge können der Teuerung angepasst werden. Bei den Losen 1 bis 3 besteht für die kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen eine Bezugs- pflicht.
4. Finanzierung Der Grossteil der Beschaffungen von Schulraummobiliar wird im Rah- men von Bauvorhaben erfolgen. Gestützt auf die aktuell geplanten Bau- vorhaben ist bis 2026 von einer Vergabesumme bei den Schulraumtischen (Los 1) von rund Fr. 2 100 000 einschliesslich MWSt, bei den Schulraum- stühlen (Los 2) mit einer Vergabesumme von rund Fr. 1 200 000 ein- schliesslich MWSt, sowie bei den Klapptischen (Los 3) mit einer Vergabe- summe von rund Fr. 235 000 einschliesslich MWSt auszugehen. Über den genannten Zeithorizont hinaus sind keine zuverlässigen Schätzungen der Beschaffungsvolumina möglich. Die Produkttypen im Los 4 (Mobiliar für flexible Lernwelten) sind bei den Schulen nicht standardmässig im Einsatz, sondern sollen nach individuellem Bedarf bezogen werden können. Es ist mit einer geschätzten Vergabesumme von rund Fr. 160 000 einschliesslich MWSt zu rechnen. Bei keinem der vier Lose besteht eine Abnahmeverpflichtung des Kantons. Die Zuständigkeit für die Erteilung des Zuschlags liegt beim Regie- rungsrat (vgl. § 36 lit. b und § 37 Abs. 2 lit. a Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611] in Verbindung mit § 34 Finanzcontrolling- verordnung [LS 611.2]). Die Ausgaben für die im Rahmen der geplanten Bauvorhaben vorzunehmenden Mobiliarbeschaffungen bzw. für Ersatz- beschaffungen an einzelnen Schulen sind von den gemäss Finanzkom- petenz hierfür zuständigen Instanzen zu bewilligen, wobei die Ausgaben dem Schulbudget der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, oder der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, belastet werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Auftrag zur Beschaffung von Schulraumtischen (Los 1) wird gemäss dem Angebot vom 16. November 2022 an die Knobel Schulein- richtungen AG, Sins, vergeben.
II. Der Auftrag zur Beschaffung von Schulraumstühlen (Los 2) wird gemäss dem Angebot vom 25. November 2022 an die Embru-Werke AG, Rüti, vergeben.
III. Der Auftrag zur Beschaffung von Klapptischen (Los 3) wird ge- mäss dem Angebot vom 28. November 2022 an die Zesar.ch SA, Tavannes, vergeben.
IV. Der Auftrag zur Beschaffung von Mobiliar für flexible Lernwelten (Los 4) wird gemäss Angebot vom 25. November 2022 an die Embru- Werke AG, Rüti, vergeben.
V. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, die Rahmenverträge mit den Zuschlagsempfängerinnen gemäss Ziff. I–IV abzuschliessen. Die Rahmenverträge werden befristet auf drei Jahre abgeschlossen und ent- halten vier Optionsrechte auf Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr.
VI. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
VII. Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli