RRB Nr. 479/2017
Eidgenössische Volksabstimmung vom 24. September 2017, Durchführung
May 31, 2017German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Mai 2017
479. Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2017 Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 12. April 2017 findet am 24. Sep- tember 2017 die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorla- gen statt:
Erwägungen
1. Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit») (BBl 2017, 2383)
2. Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2017, 2381)
3. Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Alters- vorsorge 2020 (BBl 2017, 2393) Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen diese Vor- lage ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bun- desrates steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist läuft am 6. Juli 2017 ab. Die Bundeskanzlei wird umgehend über das Zustande- kommen des Referendums informieren. Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstim- mungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Abstim- mungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. II. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in besonde- ren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt. IV. Mitteilung an das Statistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi