RRB Nr. 494/2023
Wasserbau, Winterthur, Eulach, Wasserbauprojekt Campus T, 1. Etappe, Projektfestsetzung
April 19, 2023German12 min
Source zh.ch
Wasserbau, Winterthur, Eulach, Wasserbauprojekt Campus T, 1. Etappe, Projektfestsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. April 2023
494. Wasserbau, Winterthur, Eulach, Wasserbauprojekt Campus T,
Erwägungen
1. Etappe (Projektfestsetzung)
A. Ausgangslage Der Campus der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) an der Technikumstrasse bildet das historische Kernareal des ehemaligen Technikums Winterthur. Auf diesem Areal soll ein grosser Teil der School of Engineering der ZHAW konzentriert werden. Das Areal Technikumstrasse wird gesamthaft als «Campus T» bezeichnet. Dort sollen in den kommenden Jahren in mehreren Etappen Bestandes- bauten saniert und (Ersatz-)Neubauten erstellt werden. Die erste Etappe umfasst im Wesentlichen die Erstellung von zwei Laborneubauten und die Schaffung einer Parkanlage mit dem Namen «Campus-Park». Im Süden wird das Areal von der stark kanalisierten Eulach begrenzt. Sie soll im Rahmen der ersten Etappe ökologisch aufgewertet, in den Park integriert und hochwassersicher ausgebaut werden («Wasserbauprojekt»). Mit einem kantonalen Gestaltungsplan und der Festlegung des Gewässerraums der Eulach auf dem Abschnitt des Campus T wurden die rechtlichen Voraus- setzungen für die Weiterentwicklung des Areals geschaffen. Die Eulach durchfliesst die Stadt Winterthur vom Quartier Hegi von Ost nach West und mündet in Winterthur Wülflingen in die Töss. Auf- grund wiederholter Hochwasser wurde die Eulach in mehreren Etappen korrigiert. Heute ist sie über weite Strecken hart verbaut, kanalisiert und abgesenkt sowie stellenweise eingedolt, sodass sie versteckt und ohne Naturwert durch das Stadtzentrum fliesst. Die Eulach ist im Projektabschnitt auf beiden Seiten dicht von Bauten bedrängt. Rechtsufrig reichen die ober- und unterirdischen Hochschul- gebäude der ZHAW sowie befestigte Plätze und ein städtischer Trafo bis auf wenige Meter an den Böschungsbereich heran. Linksufrig ver- läuft zunächst die Rosenstrasse unmittelbar oberhalb der Böschung parallel zur Eulach. Flussabwärts gehen beidseitig Ufermauern direkt in die Fassade der unmittelbar angrenzenden Gebäude über. Der Ab- schnitt gilt als ökomorphologisch künstlich und naturfremd. Aus Sicht des Hochwasserschutzes bestehen in der heutigen Situation mehrere Schwachstellen.
Gemäss Art. 38a Abs. 1 des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (SR 814.20) sorgen die Kantone für die Revitalisierung von Ge- wässern. Der Revitalisierungsauftrag des Bundes ist als Förderauftrag in Art. 105 Abs. 3 Satz 2 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 (LS 101) verankert. Zudem stellen der Schutz und die Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt sowie der Erhalt und die Wieder- herstellung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere der bio- logischen Vielfalt, ein Interesse des Umweltschutzes dar (Art. 1 Bst. d und dbis Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz [NHG, SR 451] und Art. 1 Abs. 1 Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 [SR 814.01]). Nach Art. 3 Abs. 2 Bst. c des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) sollen See- und Flussufer freigehalten und der öffentliche Zugang und die Begehung erleichtert werden.
B. Bau- und Auflageprojekt Das Wasserbauprojekt der Eulach befindet sich auf dem Stadtgebiet von Winterthur und erstreckt sich über eine Länge von rund 380 Metern von der Brücke Wildbachstrasse, vorbei an der Brücke Turmhalden- strasse, bis kurz oberhalb der Eindolung, wo die Eulach in einem 700 Me- ter langen Stollen von der Oberfläche verschwindet und den Haupt- bahnhof Winterthur unterquert. Im Bereich des Campus-Parks (Kat.-Nr. ST9255) wird die Eulach auf- geweitet und revitalisiert. Die Betonsohle wird aufgebrochen und durch eine Kiessohle ersetzt. Die Ufer werden dort mehrheitlich abgeflacht und erhalten eine vielfältige Ufervegetation. Der Flusslauf pendelt leicht, insbesondere die Tiefenvariabilität und Strukturvielfalt sowie die Quer- vernetzung zwischen Land- und Wasserlebensräumen werden gefördert. Der Campus-Park schafft ein Fenster auf die Eulach, über das der Fluss im Stadtbild Winterthurs wieder punktuell wahrgenommen werden kann. Durch räumliche Öffnung mittels Uferabflachung, Zugänge und Auf- enthaltsplattformen, Trittsteine zur Flussquerung sowie Auslichten des dichten Gehölzsaums wird die Eulach wieder ins Bewusstsein der Stadt zurückgeholt und als Ort der Biodiversität und Erholung am Wasser er- lebbar gemacht. Der Campus-Park ist ein Zusammenspiel aus neuge- schaffenem Naturraum und intensiv genutztem Freiraum mitten in der Stadt. Er bildet zudem eine kühlende Insel in der im Sommer zunehmend erhitzten Stadt.
Die Schwachstellen aus Sicht des Hochwasserschutzes bestehen ins- besondere an den Brücken und über weite Teile an den Ufern. Am Ende des Projektperimeters ist die Abflusskapazität durch den Stollen be- grenzt. Zur Verbesserung der Hochwassersicherheit werden bestehende Ufer- mauern teilweise erhöht. Zudem wird die Sohle der Eulach im unteren Abschnitt abgesenkt. Hierfür wird die Betonsohle abgebrochen und eine neue, tieferliegende Sohle eingebaut. Dies bedingt eine Unterfangung von bestehenden Ufermauern. Im Projektperimeter queren sechs Brücken die Eulach. Die drei be- stehenden Strassenbrücken werden unverändert erhalten. Einer der be- stehenden Fussgängerstege wird ersatzlos rückgebaut. Zwei neue Brü- cken ersetzen an ungefähr gleicher Lage die bestehenden Querungen, die den Anforderungen an Hochwasserschutz, Barrierefreiheit, Verkehr und Eingliederung in das Freiraumkonzept des Campus T nicht mehr genügen. Der Campus T wird aufgrund von Personen- und Sachwertrisiken als Sonderrisikoobjekt eingestuft. Im Gestaltungsplan werden die Grund- lagen für den Umgang mit der Hochwassergefährdung festgelegt. Die Hochwasserschutzmassnahmen auf dem Areal des Campus T sind Teil der 1. Etappe (Projektleitung Hochbauamt [HBA]) und werden auf das Wasserbauprojekt abgestimmt. Der Projektperimeter tangiert den im Kataster der belasteten Stand- orte des Kantons Zürich eingetragenen Ablagerungsstandort Nr. 0230/D.5 (belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten) sowie unter Umständen auch die Betriebsstandorte Nrn. 0230/I.532-2, 0230/I.382-2 und 0230/I.385-1 (alle belastet, keine schädlichen oder läs- tigen Einwirkungen zu erwarten). Im Bereich der belasteten Standorte und im übrigen Projektperimeter soll nur der projektbedingt anfallende Aushub fachgerecht entsorgt oder verwertet werden. Im Bereich des Ab- lagerungsstandorts und der Betriebsstandorte soll gemäss den erfolgten Untersuchungen das belastete Material vor Ort verbleiben. Zudem sind Neophyten vorhanden, die entsprechend behandelt werden müssen und deren Aushub fachgerecht entsorgt werden muss.
C. Kantonaler Gestaltungsplan und Gewässerraum Als Grundlage für die Bebauung des Campus T wurde ein kantonaler Gestaltungsplan gemäss § 84 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (PBG, LS 700.1) erarbeitet und mit Verfügung der Bau- direktion am 18. Januar 2023 festgesetzt. An der Eulach auf dem Abschnitt des Campus T wurde gestützt auf §§ 15a ff. der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasser- baupolizei (LS 724.112) der Gewässerraum nach Art. 41a der Gewässer- schutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (SR 814.201) im Rahmen des kantonalen Gestaltungsplans (nutzungsplanerisches Verfahren nach PBG) festgelegt. Die Festsetzung des Gestaltungsplans und die Gewässerraumfest- legung sind rechtskräftig.
D. Landerwerb und Entschädigung Das Projekt betrifft das Gebiet der Stadt Winterthur. Es wird auf Grundstücken im Eigentum des Kantons Zürich, Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Verwaltungsvermögen Wald/ Gewässer (Kat.-Nrn. ST9963, ST9259, ST9720), und Immobilienamt (IMA), Verwaltungsvermögen Schulgebäude (Kat.-Nrn. ST8466, ST9176, ST9255), umgesetzt. Im Rahmen des Gesamtprojekts «Campus T» er- folgt eine Anpassung der Grenzen zwischen diesen Grundstücken. Infolge einer Grenzbereinigung wird Land der Parzelle Kat.-Nr. zugunsten Kat.-Nr. abgetreten. Auf den Grundstücken Kat.-Nrn. , sowie sind Mauerunterfangun- gen aufgrund der Sohlenabsenkung notwendig. Das Baurecht für die Mauerunterfangung wird mit Dienstbarkeitsverträgen gesichert. Auf dem Grundstück Kat.-Nr. entsteht ein Teil eines Entlas- tungskorridors für Hochwasser und Oberflächenabfluss. Dieser Korridor wird mit einem Dienstbarkeitsvertrag in seinem langfristigen Bestand gesichert. Innerhalb des Perimeters sind verschiedene Dienstbarkeiten einge- tragen. Die Bereinigung der betroffenen Dienstbarkeiten wird aufgrund der übergeordneten Zusammenhänge mit der ersten Etappe «ZHAW Campus T, 1. Etappe» (Projektleitung HBA) erfolgen.
E. Konzessionen und Infrastruktur Die Stadt Winterthur ist Werkeigentümerin einer Kanalisationsleitung im Projektperimeter. Ein Teilstück der Leitung innerhalb des Gewässer- grundstücks der Eulach wird ersetzt. Die Stadt Winterthur wird hierfür beim AWEL eine wasserrechtliche Konzession beantragen. Das Werkeigentum der auf der Gewässerparzelle entstehenden Ein- bauten für Wege, Zugänge und den Aufenthalt am Wasser liegt beim IMA. Die Konzessionierung der zwei neuen Brücken über die Eulach und der Werkleitungen auf der Gewässerparzelle erfolgt im Rahmen des Projekts «ZHAW Campus T, 1. Etappe» (Projektleitung HBA), so auch die Bewilligung der gesamten Parkgestaltung ausserhalb des Peri- meters des Wasserbauprojekts.
F. Vernehmlassung und öffentliche Planauflage Vor der öffentlichen Planauflage ist bei den beteiligten Fachstellen des Kantons und der Stadt Winterthur eine Vernehmlassung zum Pro- jekt durchgeführt worden. Die zuständigen Stellen haben dem Projekt mit Auflagen und Nebenbestimmungen zugestimmt. Diese Auflagen und Nebenbestimmungen werden bei der Ausführungsprojektierung und der Umsetzung soweit möglich berücksichtigt. Die öffentliche Planauflage gemäss § 18a Abs. 1 des Wasserwirtschafts- gesetzes vom 2. Juni 1991 (LS 724.11) und die Auflage des Landerwerbs- plans gemäss §§ 22 ff. des Gesetzes betreffend die Abtretung von Privat- rechten vom 30. November 1879 (LS 781) ist in der Stadt Winterthur vom 19. November bis 20. Dezember 2021 durchgeführt worden. Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen das Projekt eingegangen.
G. Projektorganisation Innerhalb der Organisation des Projekts liegt die Hauptverantwortung beim HBA. Das HBA übernimmt zusätzlich beim Wasserbauprojekt die Verantwortung in den Bereichen Beschaffung und Finanzen. Das IMA ist Eigentümer der Gebäude und der dazugehörigen Grundstücke. Bestellerin ist die Bildungsdirektion und Nutzerin die ZHAW.
H. Kosten und Finanzierung Kosten Für das Wasserbauprojekt einschliesslich der Parkgestaltung inner- halb des Perimeters des Wasserbauprojekts und des Ersatzes der Kana- lisationsleitung fallen die nachfolgenden Gesamtkosten an. Die Kosten beruhen auf dem Kostenvoranschlag vom 10. März 2023. Ausgabe in Franken (gerundet) Planung, Projektierung, Technische Arbeiten 2 767 000 Baukosten 8 732 000 Nebenkosten, Reserven 1 776 000 MWSt 7,7% 1 022 000 Total Wasserbauprojekt Eulach Campus T 14 297 000
Finanzierung Der Wasserbauteil von Fr. 10 565 000 geht zulasten des AWEL. Die Parkgestaltung innerhalb des Perimeters des Wasserbauprojekts und die Stützmauern im Bereich der Neubauten im Umfang von Fr. 3 732 000 gehen zulasten des IMA. Der Rahmenkredit zur Verwendung der Ju- biläumsdividende 2020 der Zürcher Kantonalbank (ZKB-Jubiläumsdi- vidende, Vorlage 5694a) sieht eine Förderung von ausserordentlichen Massnahmen bei der Aufwertung des Zugangs zu Fliessgewässern vor, die ansonsten nicht über das ordentliche Budget finanziert werden könnten. Die Parkelemente (Wege, Zugänge und Elemente für den Aufenthalt am Wasser im Eigentum des IMA) dienen diesem Zweck und können dank eines Teilbetrags aus der ZKB-Jubiläumsdividende in diesem ausser- ordentlichen Umfang umgesetzt werden. Die Höhe des Unterstützungs- beitrags aus dem Rahmenkredit bemisst sich danach, welcher Teil des Projekts dem Zugang zum Gewässer dient und ansonsten nicht über das ordentliche Budget finanziert werden könnte. Vorliegend ist ein Betrag von mindestens Fr. 800 000 vorgesehen. Der Anteil aus der ZKB-Jubi- läumsdividende ist nicht für einen Bundesbeitrag berechtigt. Die Kosten für den Ersatz der Kanalisationsleitung tragen das AWEL und die Stadt Winterthur gemeinsam. Die Kostenteilung wurde mit Ver- einbarung vom 10. Mai 2021 geregelt.
Für die Realisierung der gesamten 1. Etappe des Campus T, ein- schliesslich des Wasserbauprojekts der Eulach, hat der Regierungsrat am 19. April 2023 dem Kantonsrat die Bewilligung eines Objektkredits von Fr. 301 960 000 beantragt (Vorlage 5902). Als Bestandteil der 1. Etappe des Campus T steht auch die Durchführung des Wasserbauprojekts an der Eulach unter dem Vorbehalt, dass es im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden kann und im Vergleich zu anderen Vorhaben priorisiert wird. Die Freigabe des Teilbetrags aus der ZKB-Jubiläumsdividende von voraussichtlich mindestens Fr. 800 000 wird nach Rechtskraft des Objekt- kredits durch die zuständige Stelle gemäss den Ausgabenkompetenzen für gebundene Ausgaben erteilt.
I. Unterhalt Der bauliche und betriebliche Unterhalt des Gewässers und der ge- wässernahen Bereiche beidseits der Eulach wird durch das AWEL sicher- gestellt. Die Parkelemente (Einbauten für Wege, Zugänge und den Auf- enthalt am Wasser) werden im Auftrag des IMA durch die ZHAW unter- halten. Der bauliche und betriebliche Unterhalt der Ufermauern richtet sich nach den Grundeigentumsverhältnissen. Der Unterhalt der neuen Brücken wird in der Konzessionierung im Rahmen des Projekts «ZHAW Campus T, 1. Etappe» geregelt.
J. Projektfestsetzung und Bewilligung Das Wasserbauprojekt der Eulach im Abschnitt von der Brücke Wild- bachstrasse bis kurz oberhalb der Eindolung in der Stadt Winterthur kann festgesetzt und die baurechtliche Bewilligung sowie das Enteignungs- recht können erteilt werden. Die Voraussetzungen der erforderlichen Bewilligungen nach Art. 8 und 9 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (SR 923.0), nach Art. 18 NHG und nach Art. 24 RPG sind erfüllt. Die entsprechenden Bewilligungen können ebenfalls erteilt werden.
K. Öffentlichkeit Dieser Beschluss ist gestützt auf § 23 des Gesetzes über die Informa- tion und den Datenschutz vom 12. Februar 2007 (LS 170.4) nicht öffent- lich, soweit dies zum Schutz der Privatsphäre von Personen, mit denen Verträge betreffend Landerwerb und Dienstbarkeiten abgeschlossen werden, erforderlich ist. Die Baudirektion hat den Beschluss vor der Veröffentlichung so weit zu anonymisieren, dass die Privatsphäre dieser Personen gewährleistet ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Wasserbauprojekt «Eulach Campus T» in der Stadt Winterthur, von der Brücke Wildbachstrasse bis kurz oberhalb der Eindolung, wird gemäss § 18 des Wasserwirtschaftsgesetzes festgesetzt. Die Festsetzung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredits für das Gesamtvorhaben durch den Kantonsrat. Massgebende Unterlagen: Auflageprojekt ZHAW Campus T, 1. Etappe, Winterthur, CTE1 Wasser bauprojekt Eulach – Generalplaner/ARGE Graber Pulver Architekten/ Takt Baumanagement, Zürich, 17. September 2021.
II. Mit der Projektfestsetzung werden die baurechtliche Bewilligung und das Enteignungsrecht erteilt. Zudem werden die fischereirechtliche Bewilligung sowie die naturschutz- und raumplanungsrechtlichen Aus- nahmebewilligungen erteilt.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Dieser Beschluss ist im Sinne der Erwägung K teilweise nicht öf- fentlich.
V. Mitteilung an die Stadt Winterthur, Departement Bau, Tiefbau- amt, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, sowie an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli