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RRB Nr. 5/2012

Strassen, Zürich, Limmattalstrasse reg. S-35, Projektgenehmigung

January 11, 2012German3 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Limmattalstrasse reg. S-35, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2012

5. Strassen (Zürich, Limmattalstrasse reg. S-35)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 6. November 2011 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Pro- jekt für die Erneuerung der Limmattalstrasse, Abschnitt Meierhof- bis Zwielplatz, auf Gebiet der Stadt Zürich (Bau Nr. 05 298), zur Genehmi- gung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der An- rechenbarkeit an die Bau- und die Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, den Deckbelag in der Limmattalstrasse im Ab- schnitt Meierhof- bis Zwielplatz, nach dem Ersatz der Tramgleise, zu erneuern. Die Tramhaltestelle Zwielplatz wird behindertengerecht aus- gebaut. Im Zuge der Bauarbeiten erneuert auch die Dienstabteilung Verkehr ihre Anlagen sowie Grün Stadt Zürich die bestehende Grün- fläche im Kreuzungsbereich Limmattal-/Imbisbühlstrasse. Der Baubeginn ist für den Spätsommer 2012 vorgesehen und die Bauarbeiten dauern bis etwa Ende 2012. Mit Begehrensäusserung vom 11. Februar 2011 hat das Amt für Ver- kehr dem Vorhaben mit Auflagen zugestimmt. Die Auflagen wurden im Projekt berücksichtigt. Da der bestehende Querschnitt der Limmattal- strasse unverändert bleibt, hat das Projekt keine Veränderung der Leis- tungsfähigkeit auf der Limmattalstrasse zur Folge. Da mit dem Projekt die Oberfläche nur geringfügig und ohne weitere Auswirkungen auf die Umgebung verändert wird, hat die Stadt Zürich auf eine Mitwirkung der Bevölkerung nach § 13 StrG sowie auf eine Planauflage gemäss §§ 16/17 StrG verzichtet. Das Vorhaben wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 724 an 22. Juni 2011 festgesetzt. Einer Genehmi- gung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Limmattalstrasse betra- gen Fr. 4 399 000 (inkl. Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 840 000, diejenigen zulasten der Unterhaltspauschale auf voraussichtlich rund Fr. 763 000. Davon betragen die Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr rund Fr. 208 000 bei der Baupauschale und Fr. 12 500 bei der Unterhaltspauschale.

Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführ- te Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, die von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belastet werden können.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Limmattal- strasse, Abschnitt Meierhof- bis Zwielplatz, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi