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Gemeindewesen, Zweckverband Alterswohnraum Russikon, Auflösung, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. April 2011

500. Gemeindewesen (Zweckverband, Alterswohnraum Russikon)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Fehraltorf, Russikon und Weisslingen schlossen sich im Jahr 1979 für den gemeinsamen Bau und Betrieb eines Altersheims mit Leichtpflegestation in Russikon zum Zweckverband Altersheim Rosengasse zusammen (vgl. RRB Nr. 799/1979). 1998 erhielt dieser Zweckverband im Rahmen einer Totalrevision der Verbands- statuten neu den Namen Alterswohnraum Russikon. Der Zweck dieses Verbands wurde ergänzt und umfasste fortan zusätzlich auch den Bau und Betrieb von alters- und invalidengerechten Wohnungen (vgl. RRB Nr. 716/1998). 2009 haben die drei Verbandsgemeinden beschlossen, den Zweckverband Alterswohnraum Russikon aufzulösen und die von ihm wahrgenommenen Aufgaben einer gemeinsamen Anstalt zu übertragen. Die Stimmberechtigten der drei Verbandsgemeinden stimmten in je gesonderten Urnenabstimmungen am 29. November 2009 einerseits dem Vertrag zur Gründung der gemeinsamen Anstalt Alters- und Pflege- zentrum Rosengasse zu und beschlossen anderseits die Auflösung des Zweckverbands Alterswohnraum Russikon. Den Gründungsvertrag für die Anstalt Alters- und Pflegezentrum Rosengasse genehmigte der Regierungsrat am 26. Mai 2010 (vgl. RRB Nr. 775/2010). Die Aufgaben, die vormals der Zweckverband Alterswohnraum Russikon wahrge- nommen hatte, hat die Anstalt Alters- und Pflegezentrum Rosengasse übernommen. Die Anstalt Alters- und Pflegezentrum Rosengasse hat ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2010 aufgenommen, und der Zweckverband Alterswohnraum Russikon wurde auf den 31. Dezem- ber 2009 aufgelöst.

2. Die Auflösung des Zweckverbands Alterswohnraum Russikon durch Umwandlung in die Anstalt Alters- und Pflegezentrum Rosen- gasse gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Russikon ins Gemeindearchiv überzuführen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auflösung des Zweckverbands Alterswohnraum Russikon durch Umwandlung in die gemeinsame Anstalt Alters- und Pflegezent- rum Rosengasse wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Russikon ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach Archivgesetz.

III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Feh- raltorf, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf, Russikon, Kirchgasse 4, 8332 Russikon, und Weisslingen, Dorfstrasse 40, 8484 Weisslingen, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Ge- sundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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