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Decision

RRB Nr. 501/2011

Gemeindewesen, Sicherheitszweckverband Unteres Furttal, neue Statuten, Genehmigung

April 20, 2011German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Sicherheitszweckverband Unteres Furttal, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. April 2011

501. Gemeindewesen (Sicherheitszweckverband Unteres Furttal)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Boppelsen, Dänikon, Hüttikon und Otelfingen bilden seit 1969 einen Zweckverband für den Betrieb einer ge- meinsamen Feuerwehr- und Zivilschutzorganisation (RRB Nr. 72/2004). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demo- kratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 14. und 24. Juni 2010 haben die vier Verbands- gemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindeversammlungsbeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Ver- bandsgebiet. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse neu geordnet sowie die Statuten neu gegliedert und redaktionell überarbeitet. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Sicherheitszweckverbandes SIUF Unteres Furttal werden genehmigt.

II. Mitteilung an die Sicherheitskommission des Sicherheitszweck- verbandes SIUF Unteres Furttal, c/o Gemeindeverwaltung, Otelfingen, Vorderdorfstrasse 41, 8112 Otelfingen, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Boppelsen, Obererdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen, Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, Hüttikon, Zürcherstrasse 22, 8115 Hüttikon, und Otelfingen, Vorderdorfstrasse 41, 8112 Otelfingen, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Gebäudeversicherung Kanton Zürich, die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi