RRB Nr. 510/2024
Staatsanwaltschaft, Stellenplan
May 15, 2024German9 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Mai 2024
510. Staatsanwaltschaft (Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage Gestützt auf den Entwicklungsplan Staatsanwaltschaft Kanton Zürich vom Mai 2019 hat der Regierungsrat den Stellenplan der Staatsanwalt- schaft für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bzw. für Verwaltungs- assistentinnen und -assistenten angepasst und über die Jahre gestaffelt zusätzliche Stellen geschaffen (für 2020 und 2021 mit RRB Nr. 885/2019, für 2022–2026 mit RRB Nr. 603/2021). Der Personalbestand wird dem- gemäss 2024–2026 noch mit insgesamt sechs zusätzlichen Staatsanwalts- stellen und vier Verwaltungsassistenzstellen ergänzt. Danach sieht der Entwicklungsplan keine weiteren personellen Mittel vor. Insgesamt wurde im Entwicklungsplan davon ausgegangen, dass ein personeller Nachholbedarf von rund 15% erforderlich sei, was insgesamt 54 Stellen entspricht. Damit sollten in erster Linie die in der Vergangen- heit (Zeitperiode 2008–2018) fehlenden personellen Mittel ausgeglichen und darüber hinaus gestützt auf eine Prognose künftiger Personalbedarf abgedeckt werden. Diese Prognose hat sich indessen als viel zu optimis- tisch erwiesen. Alleine 2022 haben die eingegangenen Verfahren um 9% zugenommen und 2023 um weitere 6%. Derzeit fallen auf jede Staatsan- wältin und jeden Staatsanwalt rund 100 pendente Verfahren, womit die Belastungsgrenze erreicht ist. Dies hat negative Auswirkungen auf die Qualität der Verfahrensführung und die Gesundheit der Mitarbeitenden. Eine Trendumkehr ist nicht absehbar. Obschon die Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren zahlreiche Massnahmen zur Effizienzsteigerung (wie Standardisierung von Verfahren und digitale Aktenführung), zum Belastungsausgleich zwischen den Amtsstellen, zur Verbesserung der Altersstruktur der Verfahren und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit (wie durch Umstrukturierung neu geschaffene Abteilungen) ergriffen hat, reichen die derzeitigen personellen Mittel im Kerngeschäft nicht mehr aus. Die Staatsanwaltschaft wird deshalb den weiteren Verlauf der Belas- tung 2024 genau analysieren und voraussichtlich mit Blick auf das Bud- get 2026 den Entwicklungsplan überarbeiten. Unabhängig davon besteht in verschiedenen Bereichen ein dringender Handlungsbedarf, der kein weiteres Zuwarten mehr erlaubt und selbst im unwahrscheinlichen Falle einer Trendumkehr der Fallbelastung zeit- nah und rasch personelle Mittel erfordert.
Zum einen hat die Staatsanwaltschaft in den vergangenen Jahren ver- mehrt sehr grosse Strafverfahren geführt, deren Gerichtsstände inter- kantonal umstritten waren. Um die Mittel der zürcherischen Strafver- folgung konzentriert einsetzen zu können, sollen die Interessen des Kantons Zürich in Gerichtsstandsverfahren ebenso verteidigt werden, wie dies andere Kantone handhaben. Dafür sind entsprechende Stellen zu schaffen und mit Spezialistinnen und Spezialisten zu besetzen (vgl. Ziff. 2). Weiter sind für ein Projekt der Mediation (vgl. Ziff. 3) sowie im Be- reich Menschenhandel (vgl. Ziff. 4) personelle Mittel erforderlich. Schliesslich besteht bei der HR-Abteilung dringender Nachholbedarf (vgl. Ziff. 5). Dieser Bereich wurde im ursprünglichen Entwicklungsplan nicht berücksichtigt und ist für eine Aufrechterhaltung des Betriebes der Staatsanwaltschaft unverzichtbar.
2. Personalbedarf Kompetenzzentrum Gerichtsstände In der Vergangenheit hat sich die Entwicklung verstärkt, dass die Staatsanwaltschaft vermehrt Verfahren mit strittigem Gerichtsstand von anderen Kantonen übernehmen musste. Mangelnde personelle Mit- tel bei ausserkantonalen Strafverfolgungsbehörden schaffen zusätzliche Anreize, komplexe Verfahren möglichst in den Kanton Zürich zu ver- lagern. Während andere Kantone ihre Interessen in Gerichtsstandsverfahren intensiv vertreten, fehlt im Kanton Zürich ein schlagkräftiges Abwehr- dispositiv. Ein verlorener Gerichtsstand bedeutet nicht nur eine Belas- tung für die Staatsanwaltschaft, sondern in der Folge auch für die Ge- richts- und Vollzugsbehörden. Das Führen von Gerichtsstandsprozessen ist komplex. Erfahrung hat daher einen überdurchschnittlich hohen Stellenwert, ist jedoch unter- durchschnittlich vorhanden. Zudem haben die fallführenden Mitarbei- tenden im Tagesgeschäft aufgrund der hohen Fallbelastung keine freien Ressourcen, um Gerichtsstandsstreitigkeiten mit der nötigen Intensität zu bearbeiten. Dies wird durch die kurzen Fristen in diesen Verfahren und den erheblichen Aufwand, den sie verursachen, noch verschärft. Dennoch lohnt es sich, hier die nötigen Anstrengungen zu unternehmen. Ein grosser Fall kann ohne Weiteres mehrere Monate oder bei den Kan- tonalen Staatsanwaltschaften gar mehrere Jahre an Arbeitszeit einer fall- führenden Person beanspruchen. Das bindet personelle Mittel, die drin- gend für die bereits hängigen Verfahren mit klarer Zuständigkeit des Kantons Zürich benötigt werden.
Durch Schaffung eines Kompetenzzentrums Gerichtsstände in der Oberstaatsanwaltschaft kann das nötige Abwehrdispositiv für strittige Gerichtsstände verstärkt und dadurch die Übernahme von komplexen und aufwendigen Verfahren durch die Staatsanwaltschaft reduziert wer- den. Bereits mit einigen wenigen jährlich zusätzlich abgewehrten Gerichts- standsverfahren würden die Personalkosten für dieses Kompetenzzen- trum problemlos aufgewogen. Dafür werden zwei Staatsanwaltsstellen mit einschlägiger Prozesserfahrung und Expertise in der Führung von komplexen Verfahren (Staatsanwalt/-anwältin LK 25 VVO) benötigt.
3. Personalbedarf Projekt Mediation Mit Motion 21.4336 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates betreffend Justice restaurative wurde der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesgrundlage zur Verankerung einer professionellen Mediations- stelle (zur Wiedergutmachung bzw. zur Auseinandersetzung mit den Folgen einer Straftat) zu erarbeiten. Angesichts der gegenwärtigen poli- tischen Entwicklung, in der die restaurative Justiz im gesamten euro- päischen Raum zunehmend Bedeutung erlangt, wird die Mediation in der Schweiz im Laufe der nächsten Jahre somit voraussichtlich gesetzlich verankert werden. Es bietet sich daher derzeit eine ideale Gelegenheit, um zu erproben, wie die Mediation im Erwachsenenstrafrecht im Kan- ton Zürich am besten umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, zusätzliche Möglichkeiten der Konfliktbearbeitung einzusetzen, die eine konstruktive Kommuni- kation fördern. Die Mediation bietet diese Möglichkeit: Sie gibt den Betroffenen die Chance, mit Unterstützung einer neutralen Mediations- person eine als gerecht empfundene Lösung für ihren Konflikt zu er- arbeiten. Sie bringt die Betroffenen zudem dazu, die Verantwortung für ihren Konflikt zu übernehmen. Bereits jetzt führen die Kantone Freiburg und Genf Mediationen in Erwachsenenstrafsachen durch. Die Mediationsstelle in Jugendstraf- verfahren der Oberjugendanwaltschaft Zürich führt zudem seit Jahren Mediationen in Verfahren durch, in denen Jugendliche und Erwachsene betroffen sind. Es besteht somit auch im Kanton Zürich Bedarf für ein solches Angebot. Im Rahmen eines Projektes soll im Kanton Zürich die Umsetzung eines Angebotes zur professionellen Durchführung von Mediationen als Alter- native oder als Ergänzung zu laufenden Strafuntersuchungen gegen Er- wachsene geprüft werden. Die Staatsanwaltschaft soll ein zusätzliches Mittel zur Bearbeitung und Erledigung von Verfahren erhalten. Über- dies soll damit ein Beitrag zu einem friedvolleren und konstruktiveren Umgang miteinander geleistet werden.
Das Projekt zur Umsetzung eines Mediationsangebotes ist befristet ausgestaltet und bei der Oberstaatsanwaltschaft angesiedelt. Dabei er- scheint eine Projektdauer von rund drei Jahren ab Januar 2026 nötig, um die seriöse Durchführung des Projektes sowie den reibungslosen Über- gang zur Aufnahme eines institutionalisierten Betriebes sicherzustellen. Damit das Projekt effizient und professionell durchgeführt werden kann, wird eine 100%-Stelle für die Projektleitung benötigt. Die Stelle wird sinnvollerweise mit einer Staatsanwältin bzw. einem Staatsanwalt mit Weiterbildung und Erfahrung in der Mediation (Staatsanwalt/-anwäl- tin LK 25 VVO) besetzt und kann entsprechend der geplanten Gesamt- projektdauer auf drei Jahre befristet werden.
4. Personalbedarf Menschenhandel Menschenhandel ist auch in der Schweiz eine Realität. Wie überall auf der Welt findet er im Verborgenen statt, kommt in vielen verschiedenen Formen vor und ist deswegen schwierig zu erkennen, für die Strafver- folgungsbehörden, aber auch für die Bevölkerung. Sexuelle Ausbeutung ist nach wie vor die häufigste Ausbeutungsform in der Schweiz. Die Hinweise auf Arbeitsausbeutung in verschiedenen Branchen haben in den letzten Jahren weiter zugenommen. Frauen wer- den vorwiegend in Privathaushalten als Pflegerin oder Haushaltshilfe oder in Nagelstudios ausgebeutet. Männer arbeiten insbesondere im Gast- und Baugewerbe, in der Transportbranche oder in Coiffeursalons unter prekären Bedingungen. Menschenhandel ist eine Straftat (Art. 182 Schweizerisches Strafge- setzbuch [SR 311.0]). Die Opfer werden in ihrer Handlungsfreiheit einge- schränkt, sie können nicht selbstbestimmt entscheiden und handeln. Ihre psychische und physische Integrität ist dadurch gefährdet. Es ist die Auf- gabe der Strafverfolgung, bei Anzeichen auf Menschenhandel die Täter- schaft zu ermitteln und Massnahmen zum Schutz der Opfer einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft Zürich nimmt bei der Bekämpfung von Menschen- handel schweizweit eine Vorreiterrolle ein. In Zusammenarbeit mit den Spezialdiensten der Kantons- und Stadtpolizei, der Fachstelle Frauen- handel und Frauenmigration (FIZ) und den übrigen Schnittstellenpart- nern werden zunehmend mehr staatsanwaltschaftliche Mittel für die Bearbeitung dieses Deliktsphänomens benötigt. Der bestehende Nationale Aktionsplan 2023–2027 gegen den Men- schenhandel schafft ein gemeinsames Verständnis für die Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz, die in erster Linie in die Kompe- tenz der Kantone fällt.
Bereits vor der möglichen Neuauflage des Entwicklungsplans sind im Bereich Menschenhandel deshalb zusätzliche personelle Mittel erfor- derlich. Es handelt sich dabei um eine äusserst kritische Kriminalitäts- erscheinung, die mit der nötigen Härte und Konsequenz zu verfolgen ist. Die dafür zuständige Staatsanwaltschaft II benötigt dazu ab Januar 2026 eine zusätzliche Stelle Staatsanwalt/-anwältin (LK 25 VVO).
5. Personalbedarf HR-Abteilung Aufgrund der hohen Arbeitslast wurde 2023 in der HR-Abteilung der Oberstaatsanwaltschaft eine befristete Stelle einer Personalassistentin (LK 11 VVO) geschaffen. Es hat sich gezeigt, dass diese Stelle dauerhaft benötigt wird, um den grossen Arbeitsanfall im Tagesgeschäft und die laufenden und anstehenden Projektarbeiten bewältigen zu können. Es ist angezeigt, diese Stelle in eine unbefristete Stelle zu überführen.
6. Entwicklung des Stellenplans und Stellenbedarf Der Stellenplan der Staatsanwaltschaft wurde zuletzt mit RRB Nr. 603/2021 angepasst und umfasst gegenwärtig 392,95 Stellen. Um dem vorn beschriebenen dringenden Handlungsbedarf nachzu- kommen, sind zusätzliche personelle Mittel erforderlich. Der zusätzliche Stellenbedarf ab Januar 2025 setzt sich dabei aus der Umwandlung von insgesamt 1,0 bestehenden befristeten Stellen in unbefristete Stellen und aus der Schaffung von 2,0 neuen unbefristeten Stellen sowie ab Januar 2026 aus der Schaffung von 1,0 neuen unbefristeten Stellen und von 1,0 auf drei Jahren befristeten Stellen zusammen. Bei sämtlichen Stellen handelt es sich um Stellenaufstockungen.
7. Finanzierung Für die insgesamt 4,0 unbefristeten und 1,0 befristeten Stellen ist mit jährlich wiederkehrenden Kosten gemäss nachstehender Tabelle zu rech- nen. Die drei Stellen des Kompetenzzentrums Gerichtsstände werden aufgrund der erwarteten Kosteneinsparungen durch abgewehrte Ge- richtsstandsverfahren keinen höheren Saldo verursachen und sind in der Kostenaufstellung deshalb nicht enthalten. (in Franken) Grundlohn einschliesslich Infrastrukturkosten Total Sozialversicherungsbeiträgen 2025 91 700 20 000 111 700 2026 526 900 40 000 566 900 2027 526 900 40 000 566 900 2028 526 900 40 000 566 900
Die Mittel für die zu schaffenden Stellen sind im Budget 2025 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 in der Leistungsgruppe Nr. 2204, Staatsanwaltschaft, einzustellen und inner- halb der Direktion der Justiz und des Innern zu kompensieren.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan der Staatsanwaltschaft werden mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2025 folgende befristeten Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Personalassistent/in 11
II. Im Stellenplan der Staatsanwaltschaft werden mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2025 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Staatsanwalt/-anwältin 25
III. Im Stellenplan der Staatsanwaltschaft werden mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2026 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Staatsanwalt/-anwältin 25
IV. Im Stellenplan der Staatsanwaltschaft werden mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2026 folgende auf drei Jahre befristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Staatsanwalt/-anwältin 25
V. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli