RRB Nr. 515/2016
Anfrage Walter Meier, Uster, betreffend Doppelspurausbau Uster – Aathal, Beantwortung
May 31, 2016German4 min
Source zh.ch
Anfrage Walter Meier, Uster, betreffend Doppelspurausbau Uster – Aathal, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 114/2016
Sitzung vom 31. Mai 2016
515. Anfrage (Doppelspurausbau Uster–Aathal) Kantonsrat Walter Meier, Uster, hat am 21. März 2016 folgende Anfrage eingereicht: Der ZVV ist ein Erfolgsmodell. Seit der Eröffnung im Juni 1990 ist das Passagieraufkommen auf der Strecke Zürich–Uster–Rapperswil um ein Mehrfaches gewachsen. Dies zeigt auch, dass zwischen Uster und Aathal die Linien S5, S14 und S15 je im Halbstundentakt fahren – das sind 12 Züge pro Stunde. Allerdings ist die Strecke Uster–Aathal immer noch nur einspurig be- fahrbar. Besonders bei Pannen, Verspätungen usw. ist dies fatal. Im nun vorliegenden verbindlichen Richtplan ist der Doppelspuraus- bau der Strecke Uster–Aathal mit einem kurz- bis mittelfristigen Reali- sierungshorizont eingetragen. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie schätzt der Regierungsrat die Situation ein? Wie dringend er- scheint ihm der Handlungsbedarf?
2. Hat sich der Regierungsrat bereits mit möglichen Lösungen auseinan- dergesetzt? Und wenn ja, welcher gibt er momentan den Vorzug?
3. Wäre es denkbar, bei einem Ausbau auf Doppelspur, eine Haltestelle Oberuster (z. B. Höhe Altersheim Rosengarten) einzurichten?
4. Welches sind die nächsten Schritte, welche der Regierungsrat unter- nehmen wird? Bis wann ist mit einer Kreditvorlage zu rechnen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Walter Meier, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 4: Am 9. Februar 2014 haben die Stimmberechtigten die Vorlage zu Finan- zierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) angenommen. Mit der FABI-Vorlage haben sich die Planung und die Finanzierung der Bahninfrastruktur grundlegend geändert. Die Finanzierung wird im Grundsatz durch den Bund sichergestellt. Zentral im neuen System ist
der Bahninfrastrukturfonds (BIF). Aus dem BIF werden auch Infrastruk- turausbauten finanziert. Der Fonds wird unter anderem durch Einlagen der Kantone gespeist. Der Kanton Zürich leistet jährlich einen Beitrag von rund 120 Mio. Franken. Der Doppelspurausbau Uster–Aathal ist zusammen mit dem Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen auf vier Gleise ein wichtiges Element für die Behebung der Kapazitätsengpässe im Korridor Zürich–Uster–Rappers- wil. Die Finanzierung hat jedoch durch den Bund über den BIF zu er- folgen. Die Sachlage wurde auch im Bericht des Regierungsrates vom 27. Mai 2015 zur Einzelinitiative KR-Nr. 318/2013 betreffend Ausarbeitung einer Kreditvorlage zuhanden des Kantonsrates für einen Staatsbeitrag an die SBB für den Ausbau der S-Bahn-Strecke Uster–Aathal auf Doppel- spur detailliert erläutert (Vorlage 5206). FABI umfasst auch ein strategisches Entwicklungsprogramm (STEP), das den Ausbau der Bahninfrastruktur in Ausbauschritten regelt. Der erste Ausbauschritt von STEP (Ausbauschritt 2025) wurde bereits mit dem Beschluss zu FABI definiert. Darin enthalten sind auch Mittel für die Planungen und Projektierungen zum Brüttenertunnel und zum Bahn- hof Stadelhofen. Die weiteren Ausbauschritte wird der Bundesrat dem Parlament jeweils nach vier bis acht Jahren vorlegen. Der Ausbauschritt 2030 soll 2018 beschlossen werden. Der Kapazitätsausbau im Korridor Zürich–Uster–Rapperswil ist zusammen mit dem Angebotsausbau im Korridor Zürich–Winterthur ein unverzichtbarer Bestandteil des Projekts «S-Bahn 2G Ausbauschritt 2030». Das Projekt wurde deshalb dem Bun- desamt für Verkehr rechtzeitig für den STEP Ausbauschritt 2030 einge- reicht. Der Doppelspurausbau Uster–Aathal ist dabei von zentraler Be- deutung. Zusammen mit dem Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen auf vier Gleise und dem Brüttenertunnel wird ein nachhaltiger und aufwärts- kompatibler Angebotsausbau ermöglicht. Ausserdem kann mit diesen Infrastrukturausbauten die Fahrplanstabilität in mehreren Bahnkorrido- ren gegenüber heute deutlich verbessert werden. Der Regierungsrat und der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) setzen sich daher beim Bund mit Nachdruck für die Verwirklichung der für den Angebotsausbau erforderlichen Infrastrukturausbauten und somit für den Doppelspurausbau Uster–Aathal im STEP Ausbauschritt 2030 ein. Vor dem Hintergrund der neuen Regelung der Eisenbahninfrastruktur- finanzierung und des hohen Kantonsbeitrags in den BIF ist eine Finanzie- rung durch den Kanton Zürich nicht mehr angezeigt.
Zu Frage 2: Die SBB planen ab 2017 Objektstudien für wichtige Infrastrukturaus- bauten, die im Rahmen des STEP Ausbauschrittes 2030 umgesetzt wer- den sollen. Der Doppelspurausbau Uster–Aathal zählt zu diesen Schlüs- selobjekten. Der ZVV setzt sich dafür ein, dass die SBB im Auftrag des BAV die Arbeiten zu den Objektstudien für den Doppelspurausbau Uster–Aathal wie vorgesehen aufnehmen. Die Arbeiten werden voraus- sichtlich rund zwei Jahre dauern und Aufschluss über mögliche Varianten geben. Anschliessend sollen diese Arbeiten in einem Vorprojekt weiter vertieft und vorangetrieben werden. Zurzeit können noch keine vertief- ten Aussagen zu möglichen Lösungen gemacht werden. Zu Frage 3: Im kantonalen Richtplan ist die Haltestelle Oberuster nicht vorgese- hen. Eine Zweckmässigkeitsprüfung ist daher nicht erfolgt. Auch können keine Aussagen zur betrieblichen und baulichen Machbarkeit gemacht werden. Eine neue Haltestelle Oberuster ist deshalb in den derzeitigen Planungen nicht vorgesehen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi