RRB Nr. 522/2019
Verkehrsrat, Amtsdauer 2019-2023, Wahl
June 5, 2019German4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juni 2019
522. Verkehrsrat (Wahl für die Amtsdauer 2019–2023)
Erwägungen
§ 14 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr vom 6. März 1988 (LS 740.1) regelt die Zusammensetzung und Wahl des Verkehrs- rates. Dieser umfasst neun Mitglieder: – ein Mitglied des Regierungsrates als Präsidentin oder Präsidenten, – eine weitere Vertreterin oder einen weiteren Vertreter des Kantons, – je eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bundes, der SBB, der Stadt Zürich und der Stadt Winterthur, – drei Vertreterinnen oder Vertreter der übrigen Gemeinden des Kan- tons. Der Bund und die SBB ordnen ihre Vertreterinnen oder Vertreter ab. Der Regierungsrat wählt auf seine Amtsdauer die Mitglieder des Kantons und auf Vorschlag der Gemeinden deren Vertreterinnen oder Vertreter. Die Volkswirtschaftsdirektion hat mit verschiedenen Schreiben vom 18. Januar 2019 das Bundesamt für Verkehr, die Geschäftsleitung der SBB AG, den Stadtrat Winterthur und den Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich um ihre Nominationen ersucht. Der Stadtrat von Zürich hat sich schon vorgängig geäussert. Die SBB AG, die Städte und der Verband der Gemeindepräsidenten wurden auf Art. 29 Abs. 1 Bst. e des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) hingewiesen und er- sucht, für die kommende Amtsdauer eine Abordnung vorzuschlagen, wel- che die personelle Trennung in den führenden Gremien von Ersteller und Besteller im Sinne von Art. 29 Abs. 1 Bst. e PBG gewährleistet. Das Bundesamt für Verkehr hat der Volkswirtschaftsdirektion mitge- teilt, künftig auf eine Einsitznahme im Verkehrsrat verzichten zu wollen. Die Vertretung des Bundes im Verkehrsrat ist daher zurzeit noch vakant. Die Volkswirtschaftsdirektion steht diesbezüglich in Kontakt mit den zuständigen Behörden. Die SBB AG ordnet das bisherige Mitglied Nicolas Germanier, Leiter Fahrplan und Netzdesign, Mitglied der Geschäftsleitung Infrastruktur, ab. Er wird im Rahmen einer SBB-internen Reorganisation ab 2020 als Leiter Fahrplan und Betrieb tätig und weiterhin Mitglied der Geschäfts- leitung sein. Nicolas Germanier wirkt bei der SBB AG in beiden Funk- tionen nicht im Sinne von Art. 29 Abs. 1 Bst. e PBG am Bestellverfahren mit, sodass die gesetzlichen Vorgaben als erfüllt gelten.
Der Stadtrat von Zürich hat bereits mit Beschluss vom 22. August 2018 (Neubestellung der städtischen Vertretungen in Organen von Drittinstitu- tionen für die Amtsdauer 2018–2022) das bisherige Mitglied im Verkehrs- rat, Stadtrat Raphael Golta, Vorsteher des Sozialdepartements, zur Wie- derwahl vorgeschlagen. Der Stadtrat Winterthur beantragt in seinem Schreiben vom 27. März 2019 die Wahl von Stadträtin Christa Meier, Vor- steherin des Departements Bau. Beide Vorschläge nehmen auf die vom Bund geforderte Trennung in den Führungsorganen von Besteller und Ersteller Rücksicht und können unterstützt werden. Der Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich (GPVZH) schlägt mit Schreiben vom 18. Februar 2019 drei amtierende Mitglieder des GPVZH vor, welche die Anforderungen von Art. 29 Abs. 1 Bst. e PBG erfüllen. Es handelt sich um Mark Eberli, Stadtpräsident von Bülach, Marco Hirzel, Gemeindepräsident von Pfäffikon, und Sandra Rotten- steiner, Gemeindepräsidentin von Urdorf. Auch diese Vorschläge können unterstützt werden. In Bezug auf die Vertretung des Kantons empfiehlt sich wie bisher die Abordnung der Volkswirtschaftsdirektorin als Präsidentin und des Generalsekretärs der Finanzdirektion.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Amtsdauer 2019–2023 werden als Mitglieder des Verkehrs- rates gewählt: – Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh (Präsidentin) – Hansruedi Bachmann, Generalsekretär der Finanzdirektion – Stadtrat Raphael Golta, Vorsteher des Sozialdepartements, Postfach, 8023 Zürich – Stadträtin Christa Meier, Vorsteherin des Departements Bau der Stadt Winterthur, Postfach, 8402 Winterthur – Stadtpräsident Mark Eberli, Im Obstgarten 23, 8180 Bülach – Gemeindepräsident Marco Hirzel, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon – Gemeindepräsidentin Sandra Rottensteiner, Uitikonerstrasse 72, 8902 Urdorf
II. Von der Abordnung von Nicolas Germanier, Leiter Fahrplan und Netzdesign, Mitglied der Geschäftsleitung Infrastruktur SBB, Schweize- rische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 3, 3000 Bern 65, als Mitglied des Verkehrsrates sowie von der Vakanz für die Vertretung des Bundes wird Kenntnis genommen.
III. Mitteilung an die Gewählten und Abgeordneten, den Stadtrat von Zürich, 8022 Zürich, den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, den Ver- band der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, GPV Kanton Zü- rich, Postfach 2336, 8022 Zürich, die SBB AG, Konzernleitung, Hilfiker- strasse 3, 3000 Bern 65, sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirt- schaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli