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Decision

RRB Nr. 530/2014

Gemeindewesen, Gemeinde Zumikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

May 7, 2014German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2014

530. Gemeindeordnung (Zumikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 KV regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde sowie der Schul- gemeinde Zumikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 22. Sep- tember 2013 eine Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Zumikon und die Auflösung der Schulgemeinde Zumikon beschlossen. Die Neuerungen treten auf Beginn der Amtsdauer 2014– 2018 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Zumikon vom 17. Mai 2009 (RRB Nr. 2088/2009) und die Gemeindeordnung der Schulgemeinde Zumikon vom 17. Mai 2009 (RRB Nr. 2089/2009) aufgehoben. Die Schulpflege erhält die Stel- lung einer Kommission mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen. Die Präsidentin oder der Präsident der Schulpflege nimmt von Amtes wegen im Gemeinderat Einsitz. Die Bestimmungen der totalrevidierten Ge- meindeordnung geben zu keinen rechtlichen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Zumikon am 22. September 2013 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Zumikon, Dorfplatz 1, Postfach, 8126 Zumikon, die Schulpflege Zumikon, Farlifangstrasse 30, 8126 Zumi- kon, den Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi