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RRB Nr. 531/2010

Gemeindewesen, Zweckverband Sozialdienst Bezirk Pfäffikon, neue Statuten, Genehmigung

April 14, 2010German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Sozialdienst Bezirk Pfäffikon, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2010

531. Gemeindewesen (Zweckverband Sozialdienst Bezirk Pfäffikon)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Bauma, Fehraltorf, Hittnau, Illnau- Effretikon, Kyburg, Lindau, Pfäffikon, Russikon, Sternenberg, Weisslin- gen, Wila und Wildberg bilden seit 1959 einen Zweckverband, der für die Verbandsgemeinden einen polyvalenten Sozialdienst (Vollzug von Massnahmen des Erwachsenenschutzes, freiwillige Beratung und Be- treuung für Erwachsene, Beratungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke) unterhält. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 8. Juni und dem 5. November 2009 haben die zuständigen Organe der zwölf Verbandsgemeinden den neuen Sta- tuten zugestimmt. Der Bezirksrat Pfäffikon hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Ver- bandsstrukturen angepasst, die Finanzbefugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Neuerun- gen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind des- halb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Sozialdienst Bezirk Pfäffikon wer- den genehmigt.

II. Mitteilung an den Sozialdienst Bezirk Pfäffikon, Vorstand, Post- fach 167, Hörnlistrasse 76, 8330 Pfäffikon, die Gemeinderäte der Politi- schen Gemeinden Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, Fehraltorf, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf, Hittnau, Jakob-Stutz-Strasse 50, Postfach 222, 8335 Hittnau, Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon, Kyburg, Hinterdorfstrasse 21, 8314 Kyburg, Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäf- fikon, Russikon, Kirchgasse 4, 8332 Russikon, Sternenberg, Gemeinde- haus Buech, 8499 Sternenberg, Weisslingen, Dorfstrasse 40, 8484 Weiss- lingen, Wila, Kugelstrasse 2, Postfach, 8492 Wila, Wildberg, Luege- tenstrasse 3, 8489 Wildberg, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi