Steuergesetz, Änderung, Leibrentenbesteuerung und weitere Anpassungen an das Bundesrecht, Antrag an den Kantonsrat
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Mai 2026
538. Steuergesetz, Änderung
Erwägungen
Die Finanzdirektion unterbreitet einen Antrag vom 16. April 2026 über eine Änderung des Steuergesetzes, Leibrentenbesteuerung und weitere Anpassungen an das Bundesrecht. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2026-06-05; Vorlage 6094).
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli