RRB Nr. 540/2020
Kantonsspital Winterthur, Geschäftsbericht 2019 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2019, Genehmigung
May 27, 2020German8 min
Source zh.ch
Kantonsspital Winterthur, Geschäftsbericht 2019 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2019, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2020
540. Kantonsspital Winterthur, Jahresbericht und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie für das Jahr 2019 (Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Gemäss § 11 Abs. 3 Ziff. 2 des Gesetzes über das Kantonsspital Win- terthur (KSWG, LS 813.16) erstellt die Spitaldirektion die Rechenschafts- berichte und den Antrag zur Gewinnverwendung zuhanden des Spital- rates. Der Spitalrat verabschiedet die Rechenschaftsberichte und den An- trag zur Gewinnverwendung zuhanden des Regierungsrates (§ 10 Abs. 3 Ziff. 5 KSWG), und dieser verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrates (§ 8 Ziff. 6 KSWG). Dem Kantonsrat wiederum obliegt gemäss § 7 Ziff. 3 KSWG die Genehmigung, wobei die Genehmigung der Gewinnverwen- dung aufgrund des direkten Sachzusammenhangs zusammen mit der Ge- nehmigung der Staatsrechnung erfolgt. Die vom Kantonsrat zu genehmi- gende Jahresrechnung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) entspricht der Rechnung der Leistungsgruppe Nr. 9520 und ist damit Teil der Staats- rechnung. Der Spitalrat hat den umfassenden Jahresbericht des KSW für das Jahr 2019 mit Beschluss vom 7. April 2020 genehmigt. Das KSW hatte 2019 auch erstmals die Eigentümerstrategie des Kan- tons umzusetzen, die der Kantonsrat am 24. September 2018 genehmigt hatte (Vorlage 5433). Der Spitalrat erstattete der Gesundheitsdirektion am 31. März 2020 seinen Bericht über die Umsetzung der Eigentümer- strategie (§ 10 Abs. 3 Ziff. 3 KSWG). Gestützt darauf erstellte die Gesund- heitsdirektion ihren Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrate- gie des KSW, der nun vom Regierungsrat zu genehmigen und anschlies- send dem Kantonsrat zur Genehmigung zu unterbreiten ist (§§ 7 Ziff. 5 und 8 Ziff. 9 KSWG). Auf operativer Ebene ist aus dem Geschäftsjahr 2019 Folgendes zu berichten: – Es resultierte ein Reingewinn (Konsolidierte Erfolgsrechnung) von 29,1 Mio. Franken; – im stationären Bereich sind die Fallzahlen gestiegen und der Ertrag gewachsen; – im ambulanten Sektor sind die Anzahl behandelter Patientinnen und Patienten und der Ertrag relativ stark angestiegen;
– der Case Mix Index (CMI; Fallschweregrad) blieb praktisch unverän- dert; – die mittlere Aufenthaltsdauer konnte erneut leicht verkürzt werden und liegt noch bei 4,9 Tagen; – die EBITDA-Marge liegt bei 10,6%, die Eigenkapitalquote bei 63,1%.
B. Geschäftsbericht 2019 im Einzelnen Die Anzahl Austritte im stationären Bereich konnte im Berichtsjahr um 1,5% auf über 28 000 gesteigert werden. Die Anzahl Taxpunkte im am- bulanten Sektor stieg gar um 7% auf über 125,6 Mio. Die mittlere Aufent- haltsdauer sank noch einmal leicht, von 5,0 auf 4,9 Tage. Durchschnittlich dauert ein stationärer Aufenthalt am KSW also nicht einmal mehr fünf Tage. Damit sank die Anzahl Pflegetage ganz leicht auf noch 138 022 (Vor- jahr: 138 820). Der CMI sank geringfügig um 0,006 Punkte auf 1,033; es wurden also im Berichtsjahr etwa gleich schwere Fälle behandelt wie im Vorjahr. Der Anteil der zusatzversicherten Patientinnen und Patienten blieb mit 21,4% gegenüber dem Vorjahr (21,3%) praktisch unverändert. Das KSW führte im Berichtsjahr die Patientenzufriedenheitsumfrage weiter. Die Behandlungsqualität wurde mit 3,75 von 4 Punkten bewertet. 97,4% aller Umfrageteilnehmerinnen und Umfrageteilnehmer würden das KSW weiterempfehlen. Die Patientenzufriedenheit darf damit als sehr gut bezeichnet werden. Im Berichtsjahr erlangte das Gefässzentrum des KSW das Zertifikat der Union Schweizerischer Gesellschaften für Gefässkrankheiten. Auf Anfang des Berichtsjahres übertrug der Kanton dem KSW die Immobilien im Baurecht. Das KSW ist nun wie die anderen drei kanto- nalen Spitäler für die baulichen Investitionen selber zuständig. Der Neu- bau, der das alte Bettenhaus ersetzen soll, konnte Aufrichte feiern. Bereits eröffnen konnte das KSW das neue Notfallzentrum. Darin hat es die Not- fallstation für Kinder mit derjenigen für Erwachsene vereinigt. Die An- zahl Notfälle stieg um rund 900 auf 56 126. Rund ein Viertel davon führte zu einer stationären Aufnahme. Mit Blick auf die Forschung wurden am KSW im Berichtsjahr 39 neue Studienprojekte in Angriff genommen, darunter ein neues Forschungs- projekt zu Stents. Abgeschlossen wurde eine wissenschaftliche Studie zur präklinischen Reanimation, die für das KSW gute Resultate zeigte (35% der Reanimierten wurden lebend in das Spital gebracht gegenüber 25% im europäischen Durchschnitt). Bezüglich Geschäftsentwicklung verlief das Geschäftsjahr 2019 er- folgreich. Dank der Steigerung bei der Anzahl Taxpunkte wuchs der Er- trag aus dem ambulanten Bereich um 12,5 Mio. Franken auf 172,0 Mio.
Franken. Damit hat das KSW den Rückgang durch die TARMED-Re- vision, die ihm im Vorjahr deutlich weniger Taxpunkte einbrachte, inner- halb eines Jahres mehr als kompensiert. Auch im stationären Bereich war wieder ein Anstieg zu verzeichnen: Der Gesamtertrag aus Patientenbe- handlungen lag bei 507,4 Mio. Franken. Der Personalaufwand nahm gegenüber dem Vorjahr um 3,4% auf 345,4 Mio. Franken zu (Vorjahr: 324,3 Mio. Franken), wobei der Anteil des Personalaufwands am Gesamtaufwand leicht zurückging (–1%). Die Stei- gerung des Personalaufwands ist in erster Linie auf eine Erhöhung des Anteils hochqualifizierter Mitarbeitender zurückzuführen, die der zuneh- menden Spezialisierung der Medizin, der Selbstverwaltung der Immobi- lien und der zunehmenden Digitalisierung Rechnung trägt. Der Personal- bestand betrug am 31. Dezember 2019 2465 Vollzeitstellen (Vorjahr: 2461), verteilt auf 3294 Mitarbeitende und 395 Lernende (Vorjahr: 392). Der An- teil der Frauen aller Beschäftigten lag bei rund 76% (Vorjahr: 75%). Die erstmals gemäss dem Branchenstandard nach Swiss GAAP FER vorgelegte Rechnung zeigt folgende Eckwerte: Der Betriebsertrag stei- gerte sich auf 552,8 Mio. Franken (Vorjahr: 513,3 Mio. Franken). Der Be- triebsaufwand stieg ebenfalls deutlich, nämlich von 496,9 Mio. Franken auf 523,7 Mio. Franken. Der Gewinn betrug 29,1 Mio. Franken (Vorjahr: 18,9 Mio. Franken). Die EBITDA-Marge lag bei 10,6% (Vorjahr: 6,1%). Die Finanzkontrolle testierte die Konzernrechnung des KSW am 6. April 2020.
C. Gewinnverwendung Gemäss § 10 Abs. 3 Ziff. 5 KSWG verabschiedet der Spitalrat den An- trag zur Verwendung des Gewinns (bzw. zur Deckung des Verlusts) zu- handen des Regierungsrates. Der Regierungsrat verabschiedet gemäss § 8 Ziff. 6 KSWG den Antrag zur Verwendung des Gewinns (bzw. zur De- ckung des Verlusts) zuhanden des Kantonsrates. Der Gewinn des KSW beträgt Fr. 29 090 011 gemäss Abschluss nach Swiss GAAP FER. Dieser ist massgebend für die Gewinnverwendung. Das Ergebnis nach den Rechnungslegungsvorschriften des Kantons (Handbuch für Rechnungslegung, HBR) beläuft sich auf Fr. 29 570 577. Das Gesundheitswesen ist infolge der Corona-Pandemie seit März 2020 grossen Belastungen ausgesetzt. Das gilt insbesondere für die Akut- spitäler. Aufgrund dieser ausserordentlichen Lage beantragt der Regie- rungsrat, auf eine Gewinnverwendung zugunsten des Kantons Zürich im laufenden Jahr zu verzichten. Der Gewinn (Swiss GAAP FER) im Um- fang von Fr. 24 922 255 soll den freien Reserven (Eigenkapital) zugewiesen werden. Der verbleibende Gewinnanteil von Fr. 4 167 756 soll den Fonds
im Eigenkapital zugewiesen werden; er stammt aus der Übertragung der spitalnahen Fonds per 30. Juni 2019 an das KSW. Die Eigenkapitalquote kann durch die Zuweisungen im Hinblick auf die gegenwärtigen Belas- tungen weiter gestärkt werden. Sie beträgt unter der Berücksichtigung der beantragten Gewinnverwendung rund 63% und liegt damit über der Schwelle, die bei der Verselbstständigung massgeblich war. Der Spitalrat des KSW hat zuhanden des Regierungsrates für die Ge- winnverwendung im Februar 2020 beantragt, den Gewinn vollumfänglich einzubehalten, und keine Verwendung zugunsten des Kantons vorgese- hen. Er begründet diesen Antrag mit den laufenden bedeutenden Inves- titionen (Bauprojekt Hochhaus, Beschaffung Klinikinformationssystem) bzw. den daraus folgenden Belastungen der Bilanz. Die beantragte Ge- winnverwendung und der damit verbundene Verzicht auf eine teilweise Verwendung zugunsten des Kantons ist den gegenwärtigen Belastungen geschuldet und stellt kein Präjudiz für die kommenden Jahre dar. Die Grundsätze zur zukünftigen Gewinnverwendung sollen im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung in der Eigentümerstrategie zum KSW festgeschrieben werden.
D. Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie Das KSW hat unter der Leitung des Spitalrates eine schlüssige und gut strukturierte Unternehmensstrategie aufgebaut. Im Zentrum steht die Ambition, finanzierbare und qualitativ hochstehende Behandlungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Einzugsgebiet zu erbringen. Das KSW hat sich diesbezüglich im Berichtsjahr positiv weiterentwickelt. Die grössten Herausforderungen bestanden im Voranbringen verschie- dener Grossprojekte, darunter insbesondere die Fertigstellung des Er- satzneubaus «didymos» und die Ablösung des Klinikinformationssystems. Im Finanzbereich hat das KSW die Zielsetzungen der Eigentümerstrate- gie mit einer EBITDA-Marge von 10,6% erreicht. Da medizinische Leistungen in Zukunft vermehrt in integrierten Netz- werken erbracht werden, baute das KSW im Berichtsjahr erfolgreich Ko- operationen auf und wird diese Entwicklung richtigerweise auch in Zu- kunft vorantreiben. Im Personalbereich verlangt die Revision des Personalreglements, das zu einer Verbesserung der Position des KSW auf dem Personalmarkt füh- ren wird, weiterhin besondere Aufmerksamkeit.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Geschäftsbericht wird zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
II. Der Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie wird ge- nehmigt und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
III. Mitteilung an das Kantonsspital Winterthur, Brauerstrasse 15, 8401 Winterthur, sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli