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Decision

RRB Nr. 542/2014

Limmattalbahn AG, Amtsdauer 2014-2016, Verwaltungsrat, Neuwahlen

May 7, 2014German4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2014

542. Limmattalbahn AG, Verwaltungsrat

Erwägungen

(Neuwahlen für die Amtsdauer 2014–2016) Mit Beschluss Nr. 412/2010 ermächtigte der Regierungsrat die Volkswirt- schaftsdirektion, zusammen mit dem Kanton Aargau, vertreten durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, die Limmattalbahn AG (LTB AG) zu gründen und den Aktionärsbindungsvertrag zu unter- zeichnen. Gleichzeitig wurden die drei Vertreter des Kantons Zürich für die erste Amtsdauer 2010–2012 in den Verwaltungsrat der LTB AG ab- geordnet. Mit RRB Nr. 137/2012 wurde die Abordnung der Vertreter des Kantons Zürich für die zweite Amtsdauer 2012–2014 beschlossen. Bei den Abordnungen für den Kanton Zürich wurden neben Fachkom- petenzen in den Bereichen Unternehmensführung, öffentlicher Verkehr, Rechnungslegung, Bau oder Recht verschiedene weitere Gesichtspunkte berücksichtigt. Es galt sicherzustellen, dass der Kanton Zürich als strate- gischer Partner und Hauptfinanzierer dieses Projekts des öffentlichen Verkehrs angemessen vertreten war. Aus diesem Grund wurde der Direk- tor des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) abgeordnet, der neben den Bereichen Unternehmensführung und öffentlicher Verkehr auch die Nähe zu den politischen Entscheidungsträgern gewährleistet. Als Zwei- tes sollte die Region Limmattal zur Sicherstellung der Planungskoordi- nation in den Erstellerprozess eingebunden sein. Diese Funktion wurde durch die Abordnung der jeweiligen Präsidenten der Zürcher Planungs- gruppe Limmattal (ZPL) wahrgenommen, die mit den Anliegen der Re- gion vertraut und in der Region selbst verankert sind (2010–2012: Willy Haderer; 2012–2014: Otto Müller). Der dritte Sitz wurde mit einer Person besetzt, die über möglichst breite praktische Erfahrung und entsprechen- des Fachwissen betreffend Projektierung und Verwirklichung von Stadt- bahnen verfügt. Dieses Spezialwissen konnte durch den früheren Gesamt- projektleiter der Glattalbahn, Dr. Andreas Flury, eingebracht werden. Er war zugleich Direktor der Verkehrsbetriebe Glattal (VBG) und ver- fügt auch über grosse praktische Erfahrung in den politischen Entschei- dungsprozessen. Die zweijährige Amtsdauer endet im Frühling 2014. Die Vertreter für die neue Amtsdauer 2014–2016 werden an der Generalversammlung im Mai 2014 bestimmt. Für den Kanton Zürich haben die bisherigen Krite- rien für die Zusammensetzung des Verwaltungsrats weiterhin Gültigkeit.

Es empfiehlt sich deshalb, für die Amtsdauer 2014–2016 wiederum den Direktor des ZVV und den Präsidenten der ZPL kraft ihrer Funktion und den früheren Gesamtprojektleiter Glattalbahn als Fachperson in den Verwaltungsrat abzuordnen. Bereits heute ist bekannt, dass der Verwaltungsratspräsident, Dr. An- dreas Flury, für die anschliessende Amtsdauer 2016–2018 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau und die Volkswirtschaftdirektion des Kantons Zü- rich sind sich einig, dass dem sich abzeichnenden Verlust von Spezial- wissen und persönlichen Kontakten frühzeitig entgegengewirkt werden soll. Aus diesem Grund soll die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder für die Amtsdauer 2014–2016 vorübergehend von vier auf fünf erhöht wer- den, damit ein möglichst grosser Wissenstransfer gesichert werden kann. Die Statuten der LTB AG sehen vor, dass der Verwaltungsrat der LTB aus vier bis sieben Mitgliedern besteht (Art. 15). Eine Erhöhung auf fünf Mitglieder ist somit möglich. Im Aktionärsbindungsvertrag sind aller- dings nur die Fälle von vier oder sieben Mitgliedern konkret geregelt (Ziff. 2.1.). Im ersten Fall stehen dem Kanton Zürich drei, dem Kanton Aargau ein Vertreter zu, im zweiten Fall sind es fünf und zwei Vertreter. Angesichts des Projektstands und der finanziellen Beteiligungen ist es angezeigt, dass bei einer vorübergehenden Anhebung der Mitgliederzahl auf fünf Vertreter das zusätzliche Mitglied durch den Kanton Zürich ge- stellt wird, umso mehr, als dieses Mitglied anschliessend einen zurück- tretenden Vertreter des Kantons Zürich ersetzen soll. Für diese vorüber- gehende Anhebung genügt eine einfache Anpassung des Aktionärsbin- dungsvertrags zwischen den beiden Aktionären Kanton Aargau und Kanton Zürich. Die Volkswirtschaftsdirektion, die mit RRB Nr. 412/2010 zur Unterzeichnung des Aktionärsbindungsvertrags ermächtigt wurde, ist daher zu ermächtigen, auch die Anpassung für die Amtsdauer 2014– 2016 zu unterzeichnen. Das Evaluationsverfahren für das fünfte Mitglied des Verwaltungs- rats ist noch nicht abgeschlossen. Da die Evaluation aufgrund der be- sonderen Anforderungen sehr anspruchsvoll ist, ist davon auszugehen, dass das fünfte Mitglied an der ordentlichen Generalversammlung im Mai 2014 noch nicht bekannt ist und an einer ausserordentlichen General- versammlung gewählt werden muss.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Vertreter des Kantons Zürich im Verwaltungsrat der Aktien- gesellschaft Limmattalbahn AG werden für die Amtsdauer 2014–2016 abgeordnet: 1. Franz Kagerbauer, Direktor Zürcher Verkehrsverbund, 2. Otto Müller, Präsident Zürcher Planungsgruppe Limmattal, 3. Dr. Andreas Flury, Otelfingen

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, einer Ergänzung des Aktionärsbindungsvertrags zwischen dem Kanton Aargau und dem Kanton Zürich zuzustimmen, die besagt, dass die Zahl der Verwaltungs- ratsmitglieder für die Amtsdauer 2014–2016 vorübergehend auf fünf Mitglieder erhöht wird und der Kanton Zürich davon vier Mitglieder abordnet.

III. Mitteilung an die Abgeordneten, die Aktiengesellschaft Limmat- talbahn AG, das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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