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Decision

RRB Nr. 550/2009

Integrierte Psychiatrie Winterthur, Sozialplan, Genehmigung

April 8, 2009German4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. April 2009

550. Sozialplan (Gesundheitsdirektion, Integrierte Psychiatrie

Erwägungen

Winterthur) In der Integrierten Psychiatrie Winterthur (ipw) wurde Anfang 2008 eine externe Überprüfung der Spitalbedürftigkeit von Patientinnen und Patienten in der Gerontopsychiatrie durchgeführt. Dabei hat sich bestä- tigt, dass eine Verlagerung der Patientinnen und Patienten von knapp 40 gerontopsychiatrischen Pflegeplätzen in Institutionen der Langzeit- versorgung erforderlich ist, da von den 86 Betten nur 48 für die gesetz- mässige akutpsychiatrische Leistungserfüllung benötigt werden. Die entsprechende Überkapazität muss für eine sinnvolle Auslastung und aus betriebswirtschaftlichen Gründen aufgehoben werden. Die Mitarbeitenden wurden am 28. August 2008 über den anstehenden Bettenabbau und den damit verbundenen Abbau von rund 40 Stellen informiert. Mit Schreiben vom 27. August 2008 wurde das Konsultativ- verfahren infolge Massenentlassung gemäss Art. 335 lit. f. des Obliga- tionenrechts durchgeführt. Die von den Vereinigten Personalverbänden (VPV) am 13. September 2008 eingereichten Vorschläge wurden beim Vorgehen bezüglich Abbau des Personals und Ausarbeitung des Sozial- plans berücksichtigt. Mit dem Entscheid vom 30. September 2008, die Assessment-Station entgegen des ursprünglichen Plans nicht zu schliessen, sondern vorerst in der ipw und ab 2010 im Kantonsspital Winterthur weiterzuführen, verkleinerte sich die Anzahl abzubauender Stellen auf 25,15 Stellen. Betroffen sind 31 Mitarbeitende. Die ipw hat die notwendigen Personalmassnahmen gemäss RRB Nr. 843/2008 bzw. gemäss den §§ 16a ff. der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz durchgeführt. Es wurden mit allen Betroffenen Gespräche geführt, neue Einsatzbereiche gesucht, Weiterbildungsmöglichkeiten geprüft, die jeweiligen finanziellen Situationen abgeklärt und Unter- stützungsmassnahmen in die Wege geleitet. Unter anderem erhielten die Mitarbeitenden Gelegenheit, an einem knapp zweimonatigen Gruppen-New-Placement teilzunehmen, ein Arbeitsmarktzentrum wurde in der ipw eingerichtet, auf Wunsch der Stellensuchenden Kurzstellen- profile erstellt und die Alters- und Pflegeheime gebeten, bei Vakanzen betroffene ipw-Mitarbeitende zu berücksichtigen. Schliesslich wurde die Frist vom Zeitpunkt der Bekanntgabe des Stellenabbau-Entscheids bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses jeweils auf neun Monate ausgedehnt, wenn ein Nachweis über die aktive Stellensuche erbracht und regelmässig am New Placement teilgenommen worden ist.

Acht Mitarbeitende haben inzwischen extern eine neue Stelle gefunden und für 17 Personen konnte ipw-intern eine neue Aufgabe gefunden werden. Zwei Betroffene werden per 30. April 2009 bzw. 31. Mai 2009 altershalber entlassen und bei vier Mitarbeitenden wird es trotz aller Bemühungen zu einer ordentlichen Entlassung kommen. Drei dieser Arbeitsverhältnisse werden per 30. April 2009 und eines wird per 31. Mai 2009 aufgelöst. Die ipw hat zusammen mit der Gesundheitsdirektion einen Sozial- plan ausgearbeitet, der auf die Situation der Mitarbeitenden im Zeit- punkt seiner Erstellung abstellt. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass es bis zu dessen Vollzug vereinzelt noch zu Veränderungen bei den Sozialplankosten kommen kann, indem zum Beispiel eine nicht voraussehbare Unterstützungsmassnahme notwendig oder eine neue Stelle gefunden wird. Die Leistungen gemäss Sozialplan lassen sich wie folgt zusammenfas- sen: Die Kosten für die knapp zwei Monate dauernden Kurse «New Place- ment», an denen interessierte betroffene Mitarbeitende teilnehmen konnten, belaufen sich auf Fr. 30 000. Zwei Mitarbeitende, die im Zeitpunkt der Entlassung das 55. Alters- jahr vollendet haben, werden altershalber entlassen und erhalten Leis- tungen der Versicherungskasse für das Staatspersonal. Die vom Staat zu tragenden Kosten für die entsprechenden Leistungen betragen gemäss Angaben der BVK Fr. 242 539. Der Sozialplan sieht für sechs Mitarbeitende Abfindungen zwischen 9 und 15 Monatslöhnen (durchschnittlich 10,8 Monatslöhne) vor. Die gesamten Kosten für die Abfindungen betragen damit Fr. 535 207. Die finanzielle Situation von keiner der betroffenen Personen wurde als derart schwierig eingestuft, dass härtefallbedingte Zusatzleistungen hätten zugesprochen werden müssen. Der Sozialplan führt somit insgesamt zu Kosten von Fr. 807 746 (ein- schliesslich Sozialleistungen), was Fr. 32 117 pro abgebaute Stelle be- deutet. Das Personalamt stimmt den vorgesehenen Sozialplanleistungen nach entsprechender Prüfung zu und die Vereinigten Personalverbände, denen der Entwurf des Sozialplans gemäss § 27 des Personalgesetzes zu- gestellt worden ist, haben dazu keine Einwände. Die Kosten für den Sozialplan sind im rechtskräftigen Budget 2009 der Leistungsgruppe 6400 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Der Sozialplan wird festgelegt.

II. Mitteilung an Rechtsanwältin Rahel Bächtold, Limmatquai 52, Postfach 2720, 8022 Zürich (zuhanden der Vereinigten Personalverbände), sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi