RRB Nr. 553/2013
Kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2013, Anordnung
May 22, 2013German2 min
Source zh.ch
Kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2013, Anordnung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Mai 2013
553. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der kantonalen
Erwägungen
Volksabstimmung vom 22. September 2013
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die kantonale Abstimmung über die Vorlage Kantonale Volksinitiative «Für mehr Demokratie» (fakultatives Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeinde- ebene) (ABl 2011, 365) wird auf Sonntag, den 22. September 2013, angesetzt.
II. Den Stimmberechtigten wird die nachstehende Frage zur Beant- wortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Für mehr Demokratie» (fakultatives Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene)
III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II.
IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.
VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi