RRB Nr. 555/2013
Kantonales Aktionsprogramm „Leichter leben“, Fortführung, Vertrag mit Gesundheitsförderung Schweiz; zusätzliche Ausgabe
May 22, 2013German15 min
Source zh.ch
Kantonales Aktionsprogramm „Leichter leben“, Fortführung, Vertrag mit Gesundheitsförderung Schweiz; zusätzliche Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Mai 2013
555. Kantonales Aktionsprogramm «Leichter leben»: Fortführung (Vertrag mit Gesundheitsförderung Schweiz; zusätzliche Ausgabe)
A. Ausgangssituation Das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich (ISPMZ) hat mit seinem Bericht «Übergewicht und Adipositas im Kan- ton Zürich» eine Analyse der vorhandenen Daten zu dieser Problema- tik bei Erwachsenen und Kindern vorgelegt. Seit den 1990er-Jahren haben Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Erwachsenen deutlich zugenommen. Im Kanton Zürich zeichnet sich nun seit etwa 2006 so- wohl bei den Kindern als auch bei den Erwachsenen eine Stabilisierung des Anteils Übergewichtiger und Adipöser auf hohem Niveau ab. Im Schuljahr 2010/2011 ergab eine Erhebung in der Stadt Zürich, dass 20% der Kinder und Jugendlichen übergewichtig waren, wobei 5% gar be- reits als adipös bezeichnet werden mussten. Bei den Zürcher Frauen konnte nach einem deutlichen Anstieg von Übergewicht und Adiposi- tas ab 1992 bis 2009 wieder das Ausgangsniveau von rund 22% erreicht werden. Auch der Anteil an übergewichtigen oder adipösen Männern hat sich im Jahr 2009 wieder dem Ausgangswert von 1992 angenähert; allerdings waren bei den Männern 39% übergewichtig oder adipös. Der Kanton Zürich hat bereits 2003 im Rahmen des Schwerpunkt- programms «Der Alltag prägt Ihre Gesundheit. Mit Bewegung, Ernäh- rung, Entspannung» mit der Umsetzung von Präventionsmassnahmen gegen Übergewicht und Adipositas (BMI 욷 30) begonnen. Die Massnah- men sind von Beginn an auf das 2008 begonnene Nationale Programm Ernährung und Bewegung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ab- gestimmt worden. Mit Beschluss Nr. 1343/2009 legte der Regierungsrat im Rahmen der Legislaturziele das kantonale Aktionsprogramm «Leich- ter leben – Gesundes Körpergewicht im Kanton Zürich» fest und be- willigte dafür bei Gesamtkosten von Fr. 3 254 000 eine neue Ausgabe von Fr. 2 054 000. Gesundheitsförderung Schweiz unterstützte das Aktions- programm mit einem Beitrag von Fr. 1 200 000. Ziel des Programms war es, mit Massnahmen in den Bereichen Sport, Alltagsbewegung, Ernäh- rung und Bildung einen verstärkten Beitrag zur Stabilisierung des Anteils an adipösen Personen im Kanton zu leisten. Eine mediale Kampagne er- gänzte das Aktionsprogramm. Anlässlich der Evaluation der Kampagne
waren über zwei Drittel der befragten Personen zufrieden mit dem Auf- wand zur Prävention von Übergewicht und Adipositas im Kanton Zürich. Rund ein Viertel wünschte sich mehr Aktivitäten und lediglich 5% äusser- ten die Meinung, dass zu viel gemacht werde oder dies nicht Sache des Staates sei. Übergewicht und Adipositas können nicht nur für den Einzelnen poten- ziell negative Auswirkungen haben, sondern verursachen auch hohe Folge- kosten. Gestützt auf eine Studie der Health Econ AG kommt das ISPMZ in seinem Bericht zum Schluss, dass 2007 im Kanton Zürich durch die Folgen von Übergewicht und Adipositas Gesundheitskosten von 600 Mio. Franken und indirekte Kosten von 300 Mio. Franken entstanden sind. Lebensstil-Änderungen erfolgen langsam. Es ist daher sinnvoll, das Aktionsprogramm in einer angepassten Form weiterzuführen, um das bisher Erreichte langfristig zu erhalten. Dies rechtfertigt sich umso mehr, als Gesundheitsförderung Schweiz den Kanton Zürich in seinen Bemü- hungen auch weiterhin namhaft unterstützen will. Allerdings unterstützt Gesundheitsförderung Schweiz nur Massnahmen gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen.
B. Planungs- und Umsetzungsarbeiten für die zweite Projektstaffel In der zweiten Staffel werden die Interventionen ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet. Gemäss dem Bericht des ISPMZ hängt Über- gewicht eng mit dem Lebensstil und der sozialen Herkunft von Kindern zusammen. Übergewichtige Kinder weisen ein wesentlich höheres Risiko auf, auch im Erwachsenenalter übergewichtig oder gar adipös zu sein, als Kinder mit normalem Gewicht. Präventionsbemühungen sollten da- her zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einsetzen, um die Entwicklung einer Adipositas zu verhindern. Die Begrenzung der Massnahmen auf Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre erlaubt es zudem, die Präventions- arbeit wirkungsvoller und kostengünstiger zu gestalten und im Sinne der Chancengleichheit gezielt auf Risikogruppen einzugehen. Auch die zweite Staffel des kantonalen Programms «Leichter leben» ist auf das Nationale Programm Ernährung und Bewegung abgestimmt, das vom Bund bis 2016 verlängert worden ist. Die mit der Umsetzung des kantonalen Aktionsprogramms betraute Arbeitsgruppe der Bildungsdirektion, der Sicherheitsdirektion und der Gesundheitsdirektion hat in enger Absprache mit der Stiftung Gesund- heitsförderung Schweiz ein aktualisiertes Programm mit 20 Projekten und Massnahmen für den Zeitraum 2013–2016 entwickelt. Zehn Projekte und Massnahmen betreffen den Bildungsbereich, sechs den Sportbe- reich und vier den Gesundheitsbereich. Die meisten dieser Projekte und
Massnahmen sind bereits in der ersten Staffel begonnen worden und haben sich bewährt. Für besonders verletzliche Gruppen wie schwangere Frauen oder Kinder mit Migrationshintergrund sind besondere Mass- nahmen entwickelt worden. Gemäss den Vorgaben von Gesundheits- förderung Schweiz sind die geplanten Projekte und Massnahmen mög- lichst nachhaltig in den bestehenden Strukturen zu verankern und mit anderen Aktivitäten innerhalb und ausserhalb des Kantons zu koordinie- ren. Wie bei der ersten Staffel reichte das ISPMZ im Sommer 2012 mit Unterstützung der Gesundheitsdirektion ein Finanzierungsgesuch an die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz ein. Gesundheitsförderung Schweiz hat zugesagt, das geplante Programm 2013–2016 mit 1,056 Mio. Franken zu unterstützen, wenn der Kanton Zürich bereit ist, in mindestens gleicher Grössenordnung in das Aktions- programm zu investieren. Für die bisherigen Planungsarbeiten hat das ISPMZ die dazu notwendigen Vorleistungen erbracht. Die bisherige Programmorganisation unter der Führung des ISPMZ hat sich als zweck- mässig erwiesen. Aufgrund der Kompetenzen, und weil das Institut auch weiterhin die Hauptlast für die Umsetzung tragen wird, soll das ISPMZ ermächtigt werden, im Namen des Kantons den Vertrag mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz für die zweite Staffel abzuschliessen. Der Vertrag regelt vorab die gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen, aber auch die fachliche Beratung durch die Stiftung, die Meilensteine für die Auszahlungen der Stiftung, die inhaltlichen und organisatorischen Leis- tungen des Kantons und die Kommunikation nach aussen. Das ISPMZ wird zudem mit der Gesamtkoordination des Aktionsprogramms sowie mit der Berichterstattung an den Vertragspartner beauftragt.
C. Finanzielle Auswirkungen Im Rahmen von «Leichter leben – Gesundes Körpergewicht im Kan- ton Zürich» wurden zwischen 2009 und 2012 mit Unterstützung der Stif- tung Gesundheitsförderung Schweiz elf Massnahmen umgesetzt, die zur Stabilisierung des Anteils von adipösen Personen im Kanton beitrugen. Im Vergleich zu den gemäss RRB Nr. 1343/2009 geplanten Ausgaben von Fr. 3 254 000 ergaben sich Minderausgaben von Fr. 828 269. Die tatsäch- lichen Ausgaben 2009–2012 beliefen sich auf Fr. 2 425 731 und wurden zu Fr. 1 527 490 vom Kanton Zürich und zu Fr. 898 241 von Gesundheits- förderung Schweiz getragen. Die mit RRB Nr. 1343/2009 bewilligten Ausgaben von Fr. 2 054 000 wurden seitens des Kantons um Fr. 526 510 unterschritten. Im Einzelnen verteilen sich die Ausgaben wie folgt auf die verschiedenen Projekte:
Tabelle 1: Ausgaben 2009–2012 (in Franken) Projekte und Massnahmen Geplante Ausgaben Tatsächliche Differenz gemäss RRB Ausgaben Nr. 1343/2009 2009–2012 a. Projekte Gesundheitsbereich
1. Öffentlichkeitsarbeit zum Kant. Aktionsprogramm ZH 400 000 298 294 101 706 «Gesundes Körpergewicht» in Absprache mit Gesundheitsförderung Schweiz (G 3.A)
2. Lektionen, Beratung und Anleitung zu guter Ernährung 230 000 242 855 –12 855 und Bewegung im Rahmen der Schuleinsätze der Zahnpflegehelferinnen (G 5) b. Projekte Bildungsbereich
3. Schtifti Jahresprogramm: Pilotprojekt an zehn Schulen 160 000 47 352 112 648 (Angebot verschiedener Module zur Integration in den Unterricht) (B 1.A)
4. Purzelbaum – für mehr Bewegung und gesunde Ernährung 1 250 000 835 296 414 704 im Kindergarten (Bewegter Kindergarten) (B 4)
5. Bewegungsförderung in der Schule 400 000 154 090 245 910 (verschiedene Angebote) (B 5)
6. Menüplanung/-beratung und Bewegungsförderung 84 000 91 726 –7 726 in familienergänzenden Tagesstrukturen wie Horte, Krippen, Mittagstisch, Tagesmütter (B 9)
7. Tool Ernährung und Bewegung in Krippe, Hort, Spiel- 150 000 163 563 –13 563 gruppe, Kindergarten (Spiele/Materialbox; Unterlagen für Elternabend und Eltern-Kind-Anlässe) (B 10)
8. Klemon – Prävention bei Kleinkindern mit Risiko zu 100 000 31 841 68 159 Übergewicht (Zusammenarbeit mit Schweiz. Fachverein Adipositas im Kindes- und Jugendalter, akj) (B 11)
9. Massnahmen der Mütterberatung einschliesslich 60 000 211 190 –151 190 Weiterbildung, Schulung und Beratung (B 14) c. Projekte Sportbereich
10. Open Sunday-Projekte (S 5.A) 280 000 203 004 76 996
11. Midnight-Projekte (S 5.B) 140 000 146 519 –6 519 Total Ausgaben 3 254 000 2 425 731 828 269 Finanzierung Gesundheitsförderung Schweiz 1 200 000 898 241 301 759 Kanton 2 054 000 1 527 490 526 510 Gesundheitsdirektion (LG 6200) 1 774 000 1 317 900 456 100 Sicherheitsdirektion (LG 3910) 280 000 209 590 70 410 Total 3 254 000 2 425 731 828 269 Für das neue Massnahmenpaket der zweiten Staffel 2013–2016 beläuft sich der jährliche Aufwand auf Fr. 600 000, insgesamt über die vier Jahre auf Fr. 2 400 000. Wie erwähnt, ist die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz bereit, auch die zweite Staffel von Projekten des Aktionsprogramms «Leichter leben» zu unterstützen. In den Gesamtkosten von Fr. 2 400 000 eingeschlossen ist der Personalaufwand für die Koordination und Ver- netzung der Massnahmen gemäss den Vorgaben von Gesundheitsförde- rung Schweiz (Fr. 90 000 jährlich für eine 60%-Stelle). Die Kosten ver- teilen sich wie folgt auf die 20 geplanten Projekte:
Tabelle 2: Veranschlagung Kosten der 20 Projekte, welche von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt werden (in Franken) Projekte und Massnahmen Zuordnung Module (Zielgruppen Budgetierte Kosten in Fr. Gesundheitsdirektion I II III IV V 2013 2014 2015 2016 Total
1. Öffentlichkeitsarbeit zum Kant. Aktionsprogr. ZH „Gesundes Körpergewicht“ (G1) Öffentlichkeitsarbeit 59 000 59 000 59 000 59 000 236 000
2. PEBS: Präventive Ernährungs- und Bewegungs-Beratung in der Schwangerschaft Massnahmen 70 000 70 000 70 000 70 000 280 000 bis ein Jahr nach Geburt (G2)
3. Znünibox: Anleitung zu gesunder Ernährung und Bewegung durch Schulzahn- Massnahmen + Policy 65 000 65 000 65 000 65 000 260 000 pflegeinstruktorinnen (SZPI) (G3)
4. ZüMEB: Zürcher Migrationsprojekt für Ernährung und Bewegung (G4 ) Massnahmen 23 000 23 000 23 000 23 000 92 000 Anteil Koordination und Vernetzung 52 000 52 000 52 000 52 000 208 000 Bildungsdirektion: Volksschulamt
5. Schtifti Tages-Workshops zu Ernährung und Bewegung in Schulen (B1) Massnahmen 9 000 9 000 9 000 9 000 36 000
6. BodyTalk in der Schule: Workshops für Jugendliche zur Unterstützung ihrer Massnahmen 9 000 9 000 9 000 9 000 36 000 Körperzufriedenheit und ihres Selbstwertes (B2)
7. Purzelbaum: Für mehr Bewegung und gesunde Ernährung im Kindergarten (B4) Massnahmen + Policy 80 000 80 000 80 000 80 000 320 000
8. Bewegungsförderung in der Schule; diverse Projekte (B5) Massnahmen + Policy 13 000 13 000 13 000 13 000 52 000
9. Gesunde Ernährung in der Schule (B6) Massnahmen + Policy 23 000 23 000 23 000 23 000 92 000
10. Menüplanung und Bewegungsförderung in Mittagstischen und Horten. Massnahmen + Policy + Vernetzung 9 000 9 000 9 000 9 000 36 000 Austauschtreffen ab 2015 (B7) Anteil Koordination und Vernetzung VSA 20 000 20 000 20 000 20 000 80 000 Bildungsdirektion: Amt für Jugend- und Berufsberatung
11. FemmesTISCHE für gesunde Ernährung und Bewegungsförderung (B3) Massnahmen 9 000 9 000 9 000 9 000 36 000
12. Menügestaltung und Bewegungsförderung bei Tageseltern (B8) Massnahmen + Vernetzung 4 000 4 000 4 000 4 000 16 000
13. Menüplanung/-beratung und Bewegungsförderung in Krippen und Kitas. (B9) Massnahmen + Policy + Vernetzung 20 000 20 000 20 000 20 000 80 000
14. Znüni und Bewegungsspiele in Spielgruppen: Workshops (B10) Massnahmen + Policy + Vernetzung 10 000 10 000 10 000 10 000 40 000 Anteil Koordination und Vernetzung AJB 6 000 6 000 6 000 6 000 24 000 Sicherheitsdirektion: Sportamt
15. TagesSchulSport: Sport- und Bewegungsförderung in schulergänzenden Massnahmen + Policy 26 000 26 000 26 000 26 000 104 000 Tagesstrukturen (S1)
16. Open Sunday: Kindersportprojekte an Sonntagen (S2) Massnahmen + Policy 28 000 28 000 28 000 28 000 112 000
17. Power Play: Kindersportprojekt für 4.-6.-Klässler am frühen Samstagabend (S3) Massnahmen + Policy 18 000 18 000 18 000 18 000 72 000
18. Midnight Sports: Jugendsportprojekt zu den Ausgangszeiten an Samstagen (S4) Massnahmen + Policy 10 000 10 000 10 000 10 000 40 000
19. Sportfreundliche Gemeinde: Lokales Sportnetz – Empfehlungen an Gemeinden Policy 9 000 9 000 9 000 9 000 36 000 für das Öffnen von Turnhallen an Wochenenden – fitforkids (S6)
20. Sportfreundliche Schule: Label für Schulen mit einer sportfreundlichen Policy + Vernetzung 16 000 16 000 16 000 16 000 64 000 Schulkultur im Zusammenhang mit Medienpaket (S7) Anteil Koordination und Vernetzung 12 000 12 000 12 000 12 000 48 000 Tot. 600 000 600 000 600 000 600 000 2 400 000 Legenden Module: I+II: 0 – 3 Jahre / III: 4 – 6 Jahre / IV: 6/7 – 10/11 Jahre / V: 11/12 – 15/16 Jahre
Der Gesamtaufwand für beide Staffeln des Aktionsprogramms beläuft sich auf Fr. 4 825 731. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz hat dem Kanton Zürich für den Zeitraum 2013–2016 jährlich Fr. 264 000 in Aussicht gestellt, insgesamt Fr. 1 056 000. Zusammen mit den bis 2012 geleisteten Beiträgen beläuft sich der Anteil von Gesundheitsförderung Schweiz am Gesamtaufwand auf Fr. 1 954 241. Der Kanton seinerseits hat Ausgaben von Fr. 2 871 490 zu übernehmen. Darin enthalten sind die bis 2012 getätigten Ausgaben von Fr. 1 527 490 sowie der Beitrag von Fr. 1 344 000 (jährlich Fr. 336 000) für die Jahre 2013–2016. Mit RRB Nr. 1343/2009 wurde bereits eine Ausgabe von Fr. 2 054 000 bewilligt. Für die Differenz von Fr. 817 490 ist eine zusätzliche Ausgabe zu bewilligen. Über beide Staffeln hinweg ergeben sich für das Aktionsprogramm «Leichter leben» folgende Ausgaben:
Tabelle 3: Ausgaben Aktionsprogramm «Leichter leben» (in Franken) Ausgaben- Tatsächliche Geplante Geplante Geplante Geplante Total Zusätzliche bewilligung Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgabe RRB Nr. bis 2012 2013 2014 2015 2016 2009–2016 1343/2009 einschliesslich zusätzliche Ausgabe Total 2 425 731 600 000 600 000 600 000 600 000 4 825 731 Gesundheitsförderung Schweiz 898 241 264 000 264 000 264 000 264 000 1 954 241 Beitrag Kanton 2 054 000 1 527 490 336 000 336 000 336 000 336 000 2 871 490 817 490 – Gesundheitsdirektion (LG Nr. 6200) 1 774 000 1 317 900 157 500 157 500 157 500 157 500 1 947 900 173 900 – Bildungsdirektion (LG Nr. 7000): – – 88 000 88 000 88 000 88 000 352 000 352 000 Volksschulamt – Bildungsdirektion (LG Nr. 7501): – – 25 000 25 000 25 000 25 000 100 000 100 000 Amt für Jugend und Berufsberatung –7– – Sicherheitsdirektion (LG Nr. 3910) 280 000 209 590 65 500 65 500 65 500 65 500 471 590 191 590
Sofern nach Projektabschluss ein Überschuss entsteht, wird dieser vom ISPMZ entsprechend den bezahlten Anteilen des Kantons und der Stif- tung Gesundheitsförderung Schweiz vollumfänglich rückvergütet. Der Beitrag des Kantons zur Fortführung des Aktionsprogramms «Leichter leben» wird gestützt auf § 46 des Gesundheitsgesetzes (GesG) und § 14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) ausgerichtet und stellt eine neue Ausgabe im Sinn von § 37 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) dar. Gemäss § 46 GesG unterstützt der Kanton Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung (Gesundheitsförderung) und der Verhütung, Früherkennung und Früher- fassung von Krankheiten (Prävention). Er kann zu diesem Zweck eigene Massnahmen treffen oder Massnahmen Dritter subventionieren. Zudem kann der Kanton gemäss § 14 lit. e KJHG allgemeine Förder- und Prä- ventionsmassnahmen unterstützen oder ergreifen. Unter dem Vorbehalt, dass der Beitrag der Stiftung Gesundheitsför- derung Schweiz vertraglich zugesichert wird, kann die Ausgabe gemäss § 38 Abs. 3 CRG als Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen beschlos- sen werden. Für die Fortführung des Aktionsprogramms «Leichter leben» ist zulasten der Erfolgsrechnung eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 817 490 zu bewilligen. Davon geht der Betrag von Fr. 173 900 zulasten der Leis- tungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, der Betrag von Fr. 352 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwal- tung, der Betrag von Fr. 100 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe und der Betrag von Fr. 191 590 zulasten der Leis- tungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt netto Fr. 2 871 490. Die Ausgaben für die Fort- führung des Aktionsprogramms sind im Budget 2013 und im KEF 2013– 2016 in den jeweiligen Leistungsgruppen enthalten.
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion, der Bildungsdirektion und der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zü- rich wird ermächtigt, den Vertrag mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz betreffend Zusammenarbeit im Kantonalen Aktionsprogramm 2013–2016 zu unterzeichnen. II. Für das Aktionsprogramm «Leichter leben» wird zur Ausgaben- bewilligung gemäss RRB Nr. 1343/2009 unter dem Vorbehalt, dass die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz einen Beitrag von Fr. 1 056 000 vertraglich zusichert, eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 817 490 be- willigt. Der Betrag von Fr. 173 900 geht zulasten der Erfolgsrechnung der
Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, der Betrag von Fr. 352 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungs- verwaltung, der Betrag von Fr. 100 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, und der Betrag von Fr. 191 590 zu- lasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds. Die gesamte zur Ver- fügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 871 490. III. Mitteilung an das Institut für Sozial- und Präventivmedizin, Hir- schengraben 84, 8001 Zürich, sowie die Sicherheitsdirektion, die Finanz- direktion, die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi