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Decision

RRB Nr. 56/2013

Zentrum für Hauswirtschaft Affoltern a.A. Abparzellierung, Landübertragung in das Finanzvermögen

January 23, 2013German4 min

Source zh.ch

Zentrum für Hauswirtschaft Affoltern a.A. Abparzellierung, Landübertragung in das Finanzvermögen

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Januar 2013

56. Zentrum für Hauswirtschaft Affoltern a. A., (Landübertragung in das Finanzvermögen)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton Zürich ist Eigentümer des Grundstücks Kat.-Nr. 2753, In den Schwanden, Affoltern a. A., mit einer Grundstücksfläche von 24 624 m2. Das Grundstück befindet sich im Verwaltungsvermögen des Kantons. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt führt darauf eine Hauswirtschaftsschule. Zudem befinden sich dort zivile und militärische Führungsanlagen, die 2007 entklassifiziert wurden. Grosse Teile des Grundstücks sind nicht überbaut und werden von der Bildungsdirek- tion nicht mehr benötigt. Die Baudirektion wurde beauftragt, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Hauswirtschaftsschule und der Lage der unterirdischen Führungsanlagen, einen Vorschlag für eine Teilung des Grundstücks auszuarbeiten und den für Verwaltungs- zwecke nicht mehr benötigten Landanteil in das Finanzvermögen zu übertragen. Das Grundstück lag gemäss der bisherigen Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Affoltern a. A. in der Zone für öffentliche Bauten (OE3). Die Gemeinde hat ihre Bau- und Zonenordnung 2011 und 2012 überprüft und dabei das Grundstück in eine Wohnzone mit Gewerbe- erleichterung (WG3) umgezont. Im Weiteren ist zu beachten, dass der Kanton in Zusammenhang mit einem Strassenbauprojekt der Gemeinde Land von der betreffenden Parzelle abtreten musste. Die Flächenver- änderung konnte bisher im Grundbuch noch nicht vollzogen werden, da eine Einsprache eines Beteiligten hängig ist.

B. Abparzellierung und Übertragung ins Finanzvermögen Gemäss dem von der Baudirektion ausgearbeiteten Parzellierungs- vorschlag soll die neue Grundstücksgrenze zwischen dem militärischen und dem zivilen Teil der unterirdischen Anlagen verlaufen. Die durch das Strassenprojekt ausgelöste Flächenveränderung betrifft den in das Finanzvermögen zu überführenden Grundstücksteil. Der Unterhalt der beiden unterirdischen Anlagen erfolgt weiterhin durch das Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ). Vor der Umwand- lung des abzutrennenden Grundstückteils ins Finanzvermögen sind die noch vorhandenen technischen Einrichtungen unter Einschluss des Mobiliars der zivilen und militärischen Anlagen zurückzubauen bzw. zu

entfernen. Zudem ist das Betreten dieser Anlagen durch Unbefugte mit entsprechenden Massnahmen zu verhindern. Das Amt für Militär und Zivilschutz ist mit diesen Arbeiten zu beauftragen. Bisheriger Bestand Kat.-Nr. Beschrieb Aktuelle Verwendung Fläche (in m2) Buchwert (in Fr.) 2753 Land Verwaltungsvermögen 24 624 1 477 440 Total 24 624 1 477 440 Abparzellierung Kat.-Nrn. (neu) Beschrieb Künftige Verwendung Fläche (in m2) Buchwert (in Fr.) 6680 Land Finanzvermögen 2 295 137 700 (Anteil Strassenbau- projekt) 6680 Land Finanzvermögen 16 808 1 008 480 Total Finanzvermögen 19 103 1 146 180 6679 Land Verwaltungsvermögen 5 521 331 260 Gesamttotal 24 624 1 477 440

Das Grundstück Kat.-Nr. 6680 wird – unter Einschluss des vom Strassenbauprojekt beanspruchten Anteils von 2295 m2 – für die Er- füllung der Hauswirtschaftskurse nicht mehr benötigt und ist deshalb gestützt auf § 44 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV) zum Buchwert in das Finanzvermögen zu übertragen. Der Übertragungswert für das neue Grundstück beläuft sich per 1. Januar 2013 auf Fr. 1 146 180. Für die Umwandlung ist gemäss § 58 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über Controlling- und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG) der Regierungsrat zuständig. Die Übertragung des Grundstückteils mit einem Buchwert von Fr. 1 146 180 erfolgt in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301 Mittelschulen, Buchungskreis Nr. 7323, über das Konto 6000 0 00000, Übertragung Verwaltungsvermögen in Finanzvermögen Grundstücke. Die Passivierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 7323, Mittelschulen, über das Konto 1400 0 00000, Grundstücke Verwaltungs- vermögen. Die Übertragungswerte werden in der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaftenerfolg, im Konto 1080 0 00000, Grundstücke Finanzver- mögen, verbucht. Nach der Übertragung ist das neue Grundstück zum Verkehrswert zu bewerten. Allfällige Buchgewinne oder Verluste fallen der Leistungsgruppe Nr. 8710 zu. Allfällige Entschädigungen für den an das Strassenprojekt abgetretenen Landanteil fallen ebenfalls diesem Konto zu. Die Übertragung des Grundstückteils ins Finanzvermögen erfolgt auf den 1. Januar 2013.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Grundstück Kat.-Nr. 6680, Affoltern a. A:, wird auf den 1. Januar 2013 zum Übertragungswert von Fr. 1 146 180 vom Verwaltungsvermögen der Bildungsdirektion, Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, in das Finanzvermögen der Baudirektion übertragen.

II. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, die allenfalls noch vor- handenen technischen Einrichtungen unter Einschluss des Mobiliars in den beiden unterirdischen Führungsanlagen zurückzubauen und zu räumen sowie die Sicherungsmassnahmen zu treffen, um den Zutritt von Unbefugten zu verhindern.

III. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi