Lexipedia

Decision

RRB Nr. 561/2012

Strassen, Winterthur, Tösstalstrasse HVS 15, Projektgenehmigung

May 30, 2012German3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Mai 2012

561. Strassen (Winterthur, Tösstalstrasse HVS 15)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 10. April 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Tösstalstrasse, Seener- bis Heinrich- Bosshard-Strasse, auf dem Gebiet der Stadt Winterthur (Objekt Nr. 11 335), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zu- sicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, den Belag der Tösstalstrasse im Abschnitt See- ner- bis Heinrich-Bosshard-Strasse zu erneuern. Es ist zudem geplant, am Knoten Tösstal-/Landvogt-Waser-Strasse einen separaten Links- abbieger einzurichten sowie in Fahrtrichtung stadtauswärts einen Rad- streifen zu markieren. Hierzu müssen die Strassenränder der Tösstal- strasse zulasten der Gehwege angepasst werden, eine Mindestbreite des Gehwegs von 2,0 m kann aber durchgängig gewährleistet werden. Im Bereich der Bushaltestelle wird die Mindestbreite von 2,3 m gemäss Be- hindertengleichstellungsgesetz ebenfalls eingehalten. Die bestehende Bushaltestelle muss wegen der Strassenverbreiterung in ihrer Lage angepasst werden. Die bestehenden Rabatten an der Töss- talstrasse werden – wo möglich – ergänzt. Es werden insgesamt sieben neue Bäume (zwei davon als Ersatz) gepflanzt. Im Knotenbereich müs- sen drei Bäume wegen der Strassenaufweitung gefällt werden. In der Heinrich-Bosshard- und der Landvogt-Waser-Strasse bleiben die Strassenränder grösstenteils an bestehender Lage und es wird beid- seitig ein Radstreifen markiert. In den Einlenkerbereichen müssen die Ränder infolge der Strassenverbreiterung in der Tösstalstrasse ange- passt werden. Im Zuge der Bauarbeiten werden auch Werkleitungen des Stadt- werkes Winterthur, Elektriziät, erneuert. Zudem müssen die Strassen- entwässerung und die bestehende Lichtsignalanlage infolge der Strassen- aufweitung teilweise angepasst werden. Der Baubeginn ist für Ende Mai 2012 vorgesehen und die Bauarbei- ten dauern rund vier Monate. Mit Begehrensäusserung vom 1. April 2011 hat das AFV dem Vorha- ben ohne Auflagen zugestimmt.

Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens nach § 13 StrG hat die Stadt Winterthur das Projekt vom 27. Januar 2012 bis 28. Februar 2012 öffentlich aufgelegt und das Einspracheverfahren nach §§ 16 und 17 StrG eröffnet. Gegen das Projekt sind keine Einsprachen eingegan- gen. Das Vorhaben wurde mit Stadtratsbeschluss vom 4. April 2012 fest- gesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Tösstalstrasse, Abschnitt Seener- bis Heinrich-Bosshard-Strasse betragen Fr. 1 300 000. Die Auf- wendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer pro- visorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 185 000, diejenigen zulasten der Unterhaltspauschale auf voraussichtlich rund Fr. 910 000. Davon betragen die Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr rund Fr. 25 000 bei der Baupauschale. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausge- führte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, die von der Stadt Winterthur der Abrechnung über die Bau- und Unter- haltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belastet werden können.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Winterthur für die Erneuerung der Tösstal- strasse, Abschnitt Seener- bis Heinrich-Bosshard-Strasse, in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Post- fach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi