RRB Nr. 562/2012
Strassen, Zürich, Drahtzugstrasse RVS 30057, Projektgenehmigung
May 30, 2012German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Mai 2012
562. Strassen (Zürich, Drahtzugstrasse RVS 30057)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 24. April 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Drahtzugstrasse, Abschnitt Hegi- bachplatz bis Hammerstrasse, auf dem Gebiet der Stadt Zürich (Bau Nr. 10 074), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, den Strassenoberbau und die Strassenentwäs- serung in der Drahtzugstrasse, Abschnitt Hegibachplatz bis Hammer- strasse, aufgrund des schlechten Zustandes zu erneuern. Koordiniert mit dieser Massnahme wird die Bushaltestelle Hegibachplatz behinder- tengerecht ausgebaut und mit einer Betonplatte ausgestattet. Ausser- dem wird eine Wasserleitung erneuert sowie ein 50 kV-Kabel der EWZ und ein ungenutzter Kontrollschacht der Kanalisation zurückgebaut. Der Baubeginn ist für Juni 2012 vorgesehen und die Bauarbeiten dauern bis etwa November 2012. Mit Begehrensäusserung vom 4. April 2012 hat das AFV dem Vor- haben ohne Auflagen zugestimmt. Die Leistungsfähigkeit wird nicht beeinträchtigt, da die Oberfläche des bestehenden Strassenraumes nur unwesentlich verändert wird. Da mit dem Projekt die Oberfläche geringfügig und ohne Auswirkun- gen auf die Umgebung verändert wird, hat die Stadt Zürich auf eine Mitwirkung der Bevölkerung nach § 13 StrG sowie auf eine Planauflage gemäss §§ 16/17 StrG verzichtet. Das Vorhaben liegt zurzeit beim Stadt- rat zur Bewilligung der Ausgaben und zur Projektfestsetzung vor. Einer Genehmigung durch den Regierungsrat – vorbehältlich der rechtskräf- tigen Projektfestsetzung durch den Stadtrat von Zürich – steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Drahtzugstrasse, Abschnitt Hegibachplatz bis Hammerstrasse, betragen Fr. 1 300 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupau- schale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraus- sichtlich rund Fr. 416 000.
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausge- führte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belastet werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Drahtzug- strasse, Abschnitt Hegibachplatz bis Hammerstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG und vorbehältlich der rechtskräftigen Pro- jektfestsetzung durch den Stadtrat von Zürich genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi