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Decision

RRB Nr. 572/2012

Interpellation Stefan Feldmann, Uster, betreffend Steuerbelastungsmonitor, Beantwortung

May 30, 2012German7 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 123/2012

Sitzung vom 30. Mai 2012

572. Interpellation (Steuerbelastungsmonitor) Kantonsrat Stefan Feldmann, Uster, hat am 23. April 2012 folgende Interpellation eingereicht: 2008 präsentierte der Regierungsrat erstmals den vom BAK Basel Economics erstellten Steuerbelastungsmonitor. Die Absicht war von Anfang an klar: Mit dem Monitor wird versucht, quasiwissenschaftliche Argumente für eine angeblich notwendige steuerliche Entlastung hoher Einkommen und grosser Vermögen zu schaffen. Allerdings ge- nügte der Steuerbelastungsmonitor mit seinem plumpen Vergleich der Steuerbelastung in den verschiedenen Kantonshauptorten von Anfang an wissenschaftlichen Kriterien in keiner Art und Weise. In der Abstimmung vom 15. Mai 2011 haben die Stimmberechtigten mit der Ablehnung des regierungsrätlichen Steuerpaketes klar gemacht, dass sie sich durch den Steuerbelastungsmonitor nicht hinters Licht füh- ren lassen. Sie haben den Steuergeschenken für Wohlhabende und Gross- verdiener eine Absage erteilt. Nichtsdestotrotz wird der Steuerbelas- tungsmonitor durch die Finanzdirektion unverdrossen Jahr für Jahr neu aufgelegt, ohne aber dass irgendwelche neue Erkenntnisse an den Tag gebracht würden. Zudem ist für jedermann sichtbar: Die Bevölkerung des Kantons Zürich wächst kontinuierlich, die wirtschaftliche Dynamik im Gross- raum Zürich ist gross, die dem Kanton Zürich von diversen Studien bescheinigte Wettbewerbsfähigkeit ist schweizweit die mit Abstand höchste. Dies alles zeigt: Die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich ist unabhängig von seiner Position im Steuerwettbewerb hervorragend. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen an den Regie- rungsrat:

Erwägungen

1. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass das Votum der Stimmberechtigten vom 15. Mai 2011 zu respektieren ist? Falls ja, weshalb stellt er seine Abstimmungs-Propaganda in dieser Sache nicht ein?

2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass es nicht die Auf- gabe des Kantons Zürich ist, andere Kantone dazu zu ermuntern, gegen den Kanton Zürich einen Steuersenkungs-Krieg zu führen? Falls ja, weshalb finanziert er für diese Kantone eine Studie, welche diese genau dazu einlädt?

3. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass es nicht seine Aufgabe ist, die schweizweit höchste Wettbewerbsfähigkeit des Kan- tons Zürich schlechtzureden? Falls ja, weshalb macht er mit dem Steuerbelastungsmonitor genau dies?

4. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass Studien, die er mit Steuermitteln finanziert, wissenschaftlichen Kriterien zu genügen haben? Falls ja, weshalb finanziert er dann eine Studie, welche höchs- tens jenen wissenschaftlichen Kriterien zu genügen vermag, welche auch beim Vergleich von Äpfeln und Birnen angelegt werden kön- nen?

5. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass er mit den finan- ziellen Mitteln des Kantons sparsam und wirtschaftlich umzugehen hat? Falls ja, weshalb leistet er nicht mit der ersatzlosen Streichung des Steuerbelastungsmonitors einen Beitrag hierzu?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Interpellation Stefan Feldmann, Uster, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Der seit 2008 jährlich erscheinende Zürcher Steuerbelastungsmoni- tor geht auf das dringliche Postulat KR-Nr. 101/2007 betreffend Zürcher Steuerbelastungs-Index: Transparente Grundlagen für eine wettbewerbs- orientierte Steuerstrategie zurück, das am 26. März 2007 eingereicht und vom Kantonsrat am 14. Mai 2007 dem Regierungsrat zur Bericht- erstattung und Antragstellung überwiesen worden war. Darin wurde der Regierungsrat eingeladen, dem Kantonsrat jährlich Bericht über die Position des Kantons Zürich im interkantonalen Steuerwettbewerb zu erstatten. Die jährlichen Berichte sollen durch die Aufbereitung steuerstatistischer Daten und Vergleichszahlen eine kontinuierliche, quantitativ abgestützte und objektive Beurteilung der Wettbewerbs- fähigkeit des Kantons Zürich bei der Besteuerung von natürlichen Per- sonen und Unternehmen ermöglichen, beschlossene und geplante Ver- änderungen in den Nachbarkantonen aufführen und aufzeigen, welche Massnahmen aus Sicht des Regierungsrates kurz-, mittel- und langfris- tig umzusetzen oder zu prüfen sind. Der Regierungsrat erstattete am 12. März 2008 Bericht und Antrag zum dringlichen Postulat KR-Nr. 101/2007 und hielt darin fest, dass dem Anliegen des Postulats Rechnung getragen und BAK Basel Econo-

mics AG (im Folgenden BAK Basel) beauftragt werde, einen jährlichen Bericht zur Konkurrenzfähigkeit des Kantons Zürich im Steuerwettbe- werb zu erstellen. Auf Massnahmen, die aus Sicht des Regierungsrates kurz-, mittel- und langfristig umzusetzen sind, sei dagegen jeweils in anderer Form, wie in Gesetzesvorlagen oder, was die finanziellen Aus- wirkungen von geplanten Massnahmen anbelangt, auch im Konsolidier- ten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) einzugehen (Vorlage 4486, ABl 2008, 572). Die Analyse der Wirkung von steuerpolitischen Mass- nahmen bildete dagegen weder Gegenstand des Postulats, noch stellte der Regierungsrat eine solche in Aussicht. Am 11. November 2008 nahm der Kantonsrat vom Bericht Kenntnis und schrieb das dringliche Postu- lat KR-Nr. 101/2007 als erledigt ab. Am 15. Mai 2011 haben die Stimmberechtigten sowohl die Änderung des Steuergesetzes vom 30. März 2009 betreffend Steuerentlastungen für natürliche Personen als auch die beiden Gegenvorschläge von Stimmberechtigten mit den Titeln «Eine nachhaltige Steuerstrategie» und «Tiefere Steuern für Familien» abgelehnt. Auch nach dieser Ab- stimmung besteht aber weiter das Bedürfnis nach einer jährlichen Be- richterstattung zur Position des Kantons Zürich im interkantonalen und internationalen Wettbewerb. Die Ablehnung der Änderung des Steuer- gesetzes vom 30. März 2009 stellt keinen Grund dar, sich inskünftig nicht mehr mit der Position des Kantons Zürich im interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerb zu befassen. Die Unterstellung, dass damit das Abstimmungsergebnis vom 15. Mai 2011 nicht respektiert werde, hält nicht stand. Im Gegensatz zu den Erhebungen im Steuerbelastungsmonitoring, die auf anerkannten Methoden beruht, ist in Bezug auf Wirkungsanaly- sen keine Klarheit über die anzuwendende Methode absehbar. Welche Messgrössen anzuwenden und welche Faktoren für eine bestimmte Wir- kung (Wanderbewegungen, Wirtschaftswachstum usw.) massgebend sind, wird je nach Standpunkt unterschiedlich beurteilt. Zu Frage 2: Ebenso ist die Unterstellung, mit dem Zürcher Steuerbelastungsmo- nitor würden die anderen Kantone dazu ermuntert, gegen den Kanton Zürich einen «Steuersenkungskrieg» zu führen, zurückzuweisen. Die anderen Kantone, insbesondere jene im Umfeld des Kantons Zürich, stehen nicht nur im Verhältnis zum Kanton Zürich, sondern auch unter- einander im Wettbewerb und überprüfen, wie der Kanton Zürich, ihre Position im Steuerwettbewerb laufend.

Zu Frage 3: Der Regierungsrat nimmt immer wieder zur Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich Stellung. So hat er beispielsweise in den Richtlinien der Regierungspolitik 2011–2015 einleitend auf die hohe Lebensquali- tät mit den vielfältigen Angeboten wie auch auf die trotz der vorange- gangenen Finanzkrise positive wirtschaftliche Entwicklung hingewie- sen. Der Regierungsrat sieht aber auch grosse Herausforderungen für die Zukunft, denen er in seinen Legislaturzielen Rechnung tragen will. Die Stärkung der Position im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb ist dabei eines der Ziele, die anzustreben sind. Dazu gehört aber auch, vor den Verhältnissen in anderen Kantonen nicht die Augen zu verschliessen, sondern die Entwicklung im Steuerwettbewerb zu beobachten und dann für den Kanton Zürich die angemessenen Schlüsse zu ziehen. Zu Frage 4: Wie in der Vorlage 4486 in Aussicht gestellt wurde, ist BAK Basel mit der Erstellung des jährlichen Steuermonitors beauftragt. Dieses allgemein anerkannte Wirtschaftsforschungsinstitut verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Datenbanken. Im Gegensatz zu anderen Veröffentlichungen wird die Einkommenssteuerbelastung nicht nur aufgrund von Belastungsindizes, die nicht auf einzelne Kategorien von Steuerpflichtigen bezogen werden können, und Steuersätzen darge- stellt, sondern es werden zusätzlich, bezüglich der natürlichen Perso- nen, auch die Bandbreiten der Steuerbelastung nach Gemeinden für verschiedene Arten von Steuerpflichtigen (Ledige, Verheiratete ohne Kinder, Verheiratete mit zwei Kindern) in sechs Einkommenskate- gorien verglichen. Zudem werden die Steuerbelastungen der Kantons- hauptorte für 19 Einkommenskategorien ermittelt und übersichtlich dargestellt. Weiter wird für Unternehmen die Steuerbelastung nicht nur anhand eines blossen Vergleichs der Steuersätze illustriert, sondern nach einer weithin anerkannten Methode aus der Investitionstheorie durch Einbezug einer bestimmten Zusammensetzung von Investitions- gütern und Finanzierungsformen sowie bestimmter steuerrechtlicher Regelungen (wie z. B. für Abschreibungen) beurteilt. Damit entspricht der Zürcher Steuerbelastungsmonitor den Kriterien, wie sie gemäss Vorlage 4486 vorgesehen sind. Zu Frage 5: In seinen Richtlinien der Regierungspolitik 2011–2015 hat der Re- gierungsrat unter anderen als Legislaturziel die Stärkung der Position im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb (Legislatur- ziel 13) festgelegt. Zu einem sparsamen und wirtschaftlichen Umgang

mit den finanziellen Mitteln gehört auch sicherzustellen, dass die not- wendigen Grundlagen für Entscheide zur Umsetzung der gesetzten Ziele bereitgestellt werden. Das Steuermonitoring ist bei einer Über- arbeitung der Steuerstrategie eine wichtige Grundlage und steht daher nicht im Widerspruch zum Grundsatz, dass mit den finanziellen Mitteln des Kantons sparsam und wirtschaftlich umzugehen ist.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi