RRB Nr. 572/2013
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Fischenthal, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
May 29, 2013German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Fischenthal, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Mai 2013
572. Gemeindeordnung (Fischenthal)
Erwägungen
1. Nach Art. 84 Abs. 2 der Kantonsverfassung (KV) können sich Schulgemeinden mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden dieser Gemeinde auflösen. Die Aufgaben der aufgelösten Schulgemeinde nimmt die politische Gemeinde wahr (vgl. Art. 83 Abs. 1 und 2 KV). Sie regelt ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe gemäss Art. 89 Abs. 1 der KV in der Gemeindeordnung. Gemeindeordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde und der Politischen Gemeinde Fischenthal haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 3. März 2013 die Totalrevision der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde sowie sinngemäss die Auflösung der Schulgemeinde Fischen- thal beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Neuerungen treten auf Beginn der Amtsdauer 2014–2018 in Kraft. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Schulpflege nimmt im Gemeinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung werden die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Fischenthal (RRB Nr. 765/ 2009) sowie die Gemeindeordnung der Schulgemeinde Fischenthal (RRB Nr. 721/2009) aufgehoben. Die Schulpflege erhält die Stellung einer Kommission mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen. Die Be- stimmungen geben zu keinen rechtlichen Bemerkungen Anlass und sind zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Fischen- thal am 3. März 2013 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Fischenthal, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, die Schulpflege Fischenthal, Schulhaus Burghalden, 8497 Fischenthal, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25A, 8340 Hinwil, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi