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RRB Nr. 578/2012

Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2012, Freigabe

May 30, 2012German8 min

Source zh.ch

Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2012, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Mai 2012

578. Projektanträge der Baudirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2012

A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die aktuelle Gewich- tung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/2011 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgaben- bewilligungen unter Einbezug des Immobilienamtes entschieden.

B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen, ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Sämtliche nachstehend aufgeführten Projektanträge haben die vor- gängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Er- mittlung der Realisierungsreihenfolge.

Tabelle 1: Projektantrag Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Davon Nutzer Hochbau Vorstudie / Projektierung in Franken in Franken

1. Zürich, engere Walcheturm, 2014–2015 8 000 000 80 000 Zentralverwaltung Technische Sanierung

2. Hinwil, Erweiterung 2015–2016 3 000 000 25 000 Bezirksgebäude Bezirksgericht 3 Rheinau, Klosterinsel, Sanierung der 2013–2015 1 200 000 100 000 diverse Nutzer Klostermauern

4. Rheinau, Klosterinsel, Sanierung der Stark- 2012 875 000 20 000 diverse Nutzer und Schwachstrom- versorgung

Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV

1. Zürich, Walcheturm, Technische Sanierung Ausgangslage Der 1934 erstellte Walcheturm wird mit rund 35 m Gebäudehöhe ge- mäss heutigen feuerpolizeilichen Normen als Hochhaus eingestuft. Bei den entsprechenden Brandschutzvorschriften werden zurzeit verschie- dene Bestimmungen nicht oder nur ungenügend erfüllt. Insbesondere in den Bereichen Treppenhaus, Aufzüge, Türen, Fluchtwegdistanzen und Gebäudetechnik besteht Sanierungsbedarf. Die Baubewilligungs- behörde macht künftige Bewilligungen von der vorgängigen Behebung der bemängelten Punkte abhängig. Der Eigentümer wird angehalten, die bestehenden Mängel zu beheben. Wie erste Untersuchungen gezeigt haben, sind dafür zahlreiche bauliche Massnahmen erforderlich. Diese sollen mit allenfalls nötigen Massnahmen im Bereich der Erdbebener- tüchtigung abgestimmt werden. Weiter entsprechen auch die Fenster in thermischer Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen, was sich insbesondere im Winterhalbjahr durch entsprechend hohe Heizener- gieverluste sowie durch Kälteabstrahlungen und Zuglufterscheinungen negativ bemerkbar macht. Projektziele Das Gebäude soll die entsprechenden Vorschriften bezüglich Brand- schutz und Erdbebensicherheit erfüllen und einen sicheren und störungs- freien Geschäftsbetrieb der Verwaltung ermöglichen. Nach Möglichkeit sollen zugleich die Mängel an den Fenstern im Walcheturm behoben werden. Die Massnahmen sollen bezüglich Eingriffstiefe und Kosten ver- hältnismässig sein und ein gutes Kosten-/Nutzenverhältnis aufweisen.

Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Substanzerhaltung) als auch qualitative Kriterien (Betriebssicherheit). Risiken Die vorliegenden Kostenabschätzungen umfassen die Massnahmen für die brandschutztechnische Sanierung mit einer Genauigkeit von +/–30%. Der finanzielle Aufwand für die im Zusammenhang mit Erd- bebenertüchtigung nötigen Massnahmen und für die Fenstersanierung kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Diese Lücken werden in den anstehenden Planungsphasen geschlossen. Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2012 2012–2013 2014–2015

Tabelle 3: Investitionen (Planungsstand März 2012, Fokus Brandschutz) 2012 2013 2014 2015 2016 Total Investitionskosten in Franken 200 000 300 000 3 500 000 4 000 000 0 8 000 000 Die Ausgabe für die Phase Vorstudie von Fr. 80 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Projektausführung. Die in der Festlegung Nettoinvestitionen Hochbau zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2013–2016 und zum Budget 2013 festgelegten Werte (RRB Nr. 258/2012) werden eingehalten. Das Vor- haben ist Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2013– 2016 (RRB Nr. 353/2012).

2. Hinwil, Bezirksgebäude, Erweiterung Bezirksgericht Ausgangslage Das 2003/2004 renovierte Gerichtsgebäude ist inzwischen wieder voll belegt und weist keinerlei Raumreserven mehr auf. Daher ist es nicht mehr möglich, bei grösseren Gerichtsprozessen den Prozessbeteiligten unter Einschluss des Gerichtes und von Sachverständigen, der interes- sierten Öffentlichkeit und den Medien genügend Platz zu bieten. Projektziele Das Bezirksgericht soll einen neuen Gerichtssaal sowie angemessene Büros und Besprechungszimmer für Parteien, Anwältinnen und Anwälte erhalten. Zudem sind Räumlichkeiten für die Videoübertragung vorge- sehen. Mittelfristig besteht weiter die Absicht, das Bezirksgebäude ins Verwaltungsvermögen der Rechtspflege überzuführen.

Das Vorhaben erfüllt die strategischen Kriterien bezüglich einer hohen Funktionalität und einem zeitgemässen Erscheinungsbild der Justiz. Die Investitionen beruhen auf einer Kostengenauigkeit von +/–30%. Es bestehen weder politische noch technische Risiken. Tabelle 4: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2012 2013–2014 2015–2016

Tabelle 5: Investitionen 2012 2013 2014 2015 2016 Total Investitionskosten in Franken 25 000 100 000 100 000 1 000 000 1 775 000 3 000 000 Die Ausgabe für die Phase Vorstudie von Fr. 25 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung. Die Finanzierung dieses Vorhabens wird durch Verschiebungen an- derer Hochbauprojekte bzw. durch die Übertragung der Gebäude in das Verwaltungsvermögen der Rechtspflege ermöglicht. Die in der Fest- legung Nettoinvestitionen Hochbau zum KEF 2013–2016 und zum Bud- get 2013 festgelegten Werte (RRB Nr. 258/2012) werden eingehalten.

3. Rheinau, Klosterinsel, Sanierung der Klostermauern Ausgangslage Die aus verschiedenen Zeitepochen stammenden Mauern auf der Klosterinsel sind denkmalgeschützt. Sie wurden in der ersten Hälfte des

20. Jahrhunderts instand gestellt. Dabei wurden die ursprünglichen Mauerabdeckungen aus Stein durch die damals üblichen Zementplat- ten ersetzt, die in weiten Teilen beschädigt sind. Das eindringende Re- genwasser führte zu Schäden am Gefüge des Mauerwerks. Mit RRB Nr. 126/2012 wurden die Mittel für die Instandstellung der Mauerab- schnitte bewilligt, die sich im Finanzvermögen befinden. Projektziele Die Klostermauern werden soweit instand gesetzt, dass der Bestand des Bauwerkes gewahrt werden kann. Die Mauerwerksanierung wird von der Denkmalpflege begleitet. Das Vorhaben erfüllt strategische Kriterien (Substanzerhaltung und Verhinderung von Folgeschäden). Es bestehen weder politische, techni- sche noch finanzielle Risiken.

Tabelle 6: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2012 2012 2013–2015

Tabelle 7: Investitionen 2012 2013 2014 2015 2016 Total Investitionskosten in Franken 100 000 300 000 500 000 300 000 – 1 200 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von Fr. 100 000 geht zu- lasten der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Sie gilt als Vor- leistung für eine Ausgabenbewilligung. Die in der Festlegung Nettoinvestitionen Hochbau zum KEF 2013–2016 und zum Budget 2013 festgelegten Werte (RRB Nr. 258/2012) werden eingehalten. Das Vorhaben ist Bestandteil der Realisierungs- reihenfolge für den KEF 2013–2016 (RRB Nr. 353/2012).

4. Rheinau, Klosterinsel, Sanierung der Stark- und Schwachstromversorgung Ausgangslage Nach dem Auszug der Psychiatrischen Klinik aus den Räumlichkei- ten des Klosters Rheinau wurde die Anlage ins Verwaltungsvermögen der Baudirektion übertragen. Darin eingeschlossen waren auch die Anlagen, welche die Stark- und Schwachstromversorgung auf der Klos- terinsel sicherstellten. Abklärungen im Zusammenhang mit der sich abzeichnenden Neunutzung der Räume auf der Klosterinsel haben gezeigt, dass diese Anlagen den künftigen Anforderungen nicht mehr genügen. Zudem sind grosse Teile der Schwachstrominstallationen veraltet und defekt. Projektziele Die Insel soll direkt mit Hochspannung versorgt werden. Dafür wird von den EKZ auf deren Kosten im Untergeschoss des Gebäudes 18 eine neue Transformatorenstation erstellt. Dort werden auch die Verteilstel- len untergebracht, die zur Versorgung sämtlicher Gebäude benötigt werden. Die Versorgung soll unter weitgehender Verwendung der be- stehenden Kabelverbindungen erfolgen. Aufgrund ihres Alters und der teilweise bestehenden Defekte und zur Befriedigung der mit der Neu- nutzung verbundenen Ansprüche müssen die Schwachstromanlagen (Telefonanschlüsse, Brandmeldeverkabelung, Fernseh- und Radiosignal- leitungen) projektiert werden.

Das Vorhaben erfüllt insbesondere strategische Kriterien (Substanz- erhaltung, Erfüllung neuer Anforderungen). Es bestehen weder politi- sche, technische noch finanzielle Risiken. Tabelle 8: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2012 2012 2012

Tabelle 9: Investitionen 2012 2013 2014 2015 2016 Total Investitionskosten in Franken 875 000 – – – – 875 000 Die Ausgabe für die Phase Projektierung von Fr. 20 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung. Die Finanzierung dieses Vorhabens wird durch Verschiebungen an- derer Hochbauprojekte ermöglicht. Die Budgetvorgaben und der in der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2012–2015 für das Nettoinvestiti- onsvolumen Hochbau festgesetzte Kostenrahmen werden eingehalten.

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und freigegeben für:

1. die Phase Vorstudie, für die technische Sanierung des Walcheturmes in Zürich;

2. die Phase Vorstudie, für die Erweiterung des Bezirksgerichtes im Be- zirksgebäude Hinwil;

3. die Phase Projektierung, für die Sanierung der Klostermauern auf der Klosterinsel Rheinau;

4. die Phase Projektierung, für die Sanierung der Stark- und Schwach- stromversorgung auf der Klosterinsel Rheinau. II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi