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Decision

RRB Nr. 587/2023

Verkehrsrat, Amtsdauer 2023–2027, Wahl

May 10, 2023German4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Mai 2023

587. Verkehrsrat (Wahl für die Amtsdauer 2023–2027)

Erwägungen

§ 14 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr vom 6. März 1988 (LS 740.1) regelt die Zusammensetzung und Wahl des Verkehrsrates. Dieser umfasst neun Mitglieder: – ein Mitglied des Regierungsrates als Präsidentin oder Präsidenten, – eine weitere Vertreterin oder einen weiteren Vertreter des Kantons, – je eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bundes, der Schweizeri- schen Bundesbahnen (SBB), der Stadt Zürich und der Stadt Winter- thur, – drei Vertreterinnen oder Vertreter der übrigen Gemeinden des Kantons. Der Bund und die SBB ordnen ihre Vertreterinnen oder Vertreter ab. Der Regierungsrat wählt nach seiner Erneuerungswahl die Vertrete- rinnen und Vertreter des Kantons und auf Vorschlag der Gemeinden deren Vertreterinnen oder Vertreter. Die Volkswirtschaftsdirektion hat mit Schreiben vom 21. Dezember 2022 das Bundesamt für Verkehr, die Konzernleitung der SBB, die Stadträte von Zürich und Winterthur sowie den Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich um ihre Nominationen ersucht. Die SBB, die Städte und der Verband der Gemeindepräsidien wurden auf Art. 29 Abs. 1 Bst. e des Personenbeförderungsgesetzes (PBG, SR 745.1) hingewiesen und ersucht, für die kommende Amtsdauer eine Abordnung vorzuschlagen, welche die personelle Trennung in den führenden Gremien von Ersteller und Besteller im Sinne von Art. 29 Abs. 1 Bst. e PBG gewährleistet. Das Bundesamt für Verkehr ordnet das bisherige Mitglied Gery Bal- mer, Abteilungschef Politik und Vizedirektor, ab. Bei den SBB führte eine Reorganisation dazu, dass das bisherige Verkehrsratsmitglied Nicolas Germanier per 1. September 2021 als Senior Advisor in die SBB Consul- ting Group wechselte. Die SBB haben nun entschieden, für die neue Amts- dauer Joachim Schöpfer, Leiter Planung und designierter Leiter Fahr- plan und Betrieb, abzuordnen. Joachim Schöpfer wirkt bei den SBB in beiden Funktionen nicht im Sinne von Art. 29 Abs. 1 Bst. e PBG am Bestellverfahren mit, sodass die gesetzlichen Vorgaben als erfüllt gelten. Der Stadtrat von Zürich hat bereits mit Beschluss vom 24. August 2022 (Neubestellung der städtischen Vertretungen in Drittinstitutionen für die Amtsdauer 2022–2026) das bisherige Mitglied, Stadtrat Raphael Golta, Vorsteher des Sozialdepartements, zur Wiederwahl vorgeschlagen. Auch der Stadtrat Winterthur beantragt in seinem Schreiben vom 11. Januar 2023

die Wiederwahl der bisherigen Vertreterin, Stadträtin Christa Meier, Vor- steherin des Departements Bau. Beide städtischen Vorschläge nehmen auf die vom Bund geforderte Trennung in den Führungsorganen von Besteller und Ersteller Rücksicht und können somit unterstützt werden. Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich schlägt mit Schreiben vom 24. Januar 2023 die Wiederwahl der drei bisherigen Ver- treterinnen und Vertreter vor. Es handelt sich um Mark Eberli, Stadt- präsident von Bülach, Marco Hirzel, Gemeindepräsident von Pfäffikon, und Sandra Rottensteiner, Gemeindepräsidentin von Urdorf. Auch diese Vorschläge erfüllen die Anforderungen von Art. 29 Abs. 1 Bst. e PBG und können daher unterstützt werden. In Bezug auf die Vertretung des Kantons empfiehlt sich wie bisher die Abordnung der Volkswirtschaftsdirektorin als Präsidentin und des Ge- neralsekretärs der Finanzdirektion. Der amtierende Generalsekretär der Finanzdirektion, Hansruedi Bachmann, tritt per Ende Mai 2023 in den Ruhestand. Als seinen Nachfolger hat der Regierungsrat per 1. Juni 2023 Dr. Marc Ehrensperger gewählt. Da die erste Sitzung des Verkehrsrates in der neuen Amtsdauer bereits im Mai 2023 stattfindet, hat die Finanz- direktion mit Schreiben vom 20. März 2023 vorgeschlagen, Hansruedi Bachmann befristet bis zum 31. Mai 2023 in den Verkehrsrat zu wählen und Marc Ehrensperger ab dem 1. Juni 2023 für den Rest der Amtsdauer. Dies kann unterstützt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Amtsdauer 2023–2027 werden als Mitglieder des Verkehrs- rates gewählt: – Regierungsrätin Carmen Walker Späh, Vorsteherin der Volkswirt- schaftsdirektion (Präsidentin) – Hansruedi Bachmann, Generalsekretär der Finanzdirektion, befristet bis zum 31. Mai 2023 – Dr. Marc Ehrensperger, Generalsekretär der Finanzdirektion, ab dem 1. Juni 2023 bis zum Ende der Amtsdauer – Stadtrat Raphael Golta, Vorsteher des Sozialdepartements der Stadt Zürich, Postfach, 8023 Zürich – Stadträtin Christa Meier, Vorsteherin des Departements Bau der Stadt Winterthur, Postfach, 8402 Winterthur – Stadtpräsident Mark Eberli, Im Obstgarten 23, 8180 Bülach – Gemeindepräsident Marco Hirzel, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon – Gemeindepräsidentin Sandra Rottensteiner, Uitikonerstrasse 72, 8902 Urdorf

II. Von den Abordnungen von Gery Balmer, Abteilungschef Politik und Vizedirektor, Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, und Joachim Schöpfer, Leiter Planung, SBB, Hilfikerstrasse 3, 3000 Bern 65, als Mit- glieder des Verkehrsrates wird Kenntnis genommen.

III. Mitteilung an die Gewählten und Abgeordneten, den Stadtrat von Zürich, 8022 Zürich, den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, den Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich, Postfach 2336, 8022 Zürich, das Bundesamt für Verkehr, Direktion, Postfach, 3003 Bern, die SBB, Konzernleitung, Hilfikerstrasse 3, 3000 Bern 65, sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli