RRB Nr. 593/2017
Anfrage Prisca Koller, Hettlingen, und Beat Habegger, Zürich, betreffend Masterstudium für Kindergartenlehrkräfte, Beantwortung
June 28, 2017German5 min
Source zh.ch
Anfrage Prisca Koller, Hettlingen, und Beat Habegger, Zürich, betreffend Masterstudium für Kindergartenlehrkräfte, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 112/2017
Sitzung vom 28. Juni 2017
593. Anfrage (Masterstudium für Kindergartenlehrkräfte) Kantonsrätin Prisca Koller, Hettlingen, und Kantonsrat Beat Habegger, Zürich, haben am 24. April 2017 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss Medienberichten erarbeiten die Rektoren der pädagogischen Hochschulen ein Strategiepapier, um den dreijährigen Bachelor-Studien- gang für Unterstufenlehrkräfte zu einem Masterstudium von viereinhalb bis fünf Jahren Dauer auszubauen. Neu in diesen Unterstufen-Master- studiengang integriert werden soll die Ausbildung der Kindergartenlehr- personen. Mit der Ablösung des früheren Kindergartenseminars durch ein drei- jähriges Hochschulstudium auf Bachelor-Stufe wurde die theoretisch-aka- demische Ausbildung bereits erheblich verstärkt. Die Ausbildung zur Kin- dergartenlehrkraft hat immer auch Personen angesprochen, die an einem praktisch-pädagogischen Beruf interessiert waren. Wenn für diesen Be- ruf nun ein fünfjähriges Hochschulstudium auf Masterstufe notwendig sein soll, könnten den Kindergärten viele geeignete Pädagoginnen und Pädagogen verloren gehen. Die längere Studiendauer führt zudem zu hö- heren Kosten in der Ausbildung der Studierenden an der Pädagogischen Hochschule Zürich und würde aufgrund des höheren Ausbildungsniveaus der Absolventinnen und Absolventen zu höheren Lohnkosten in der Volks- schule führen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, uns folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Welche Lerninhalte fehlen heute in der Ausbildung der Kindergarten- lehrkräfte, die künftig auf der Masterstufe abzudecken sind?
2. Welchen Mehrwert für den praktischen Berufsalltag von Kindergarten- lehrkräften verspricht sich der Regierungsrat von einer zwei Jahre län- ger dauernden Ausbildung?
3. Ein Masterstudium dient insbesondere der Vermittlung von umfassen- den Forschungskenntnissen. Welche konkreten Erwartungen hat der Regierungsrat an die Pädagogische Hochschule Zürich diesbezüglich mit Blick auf Kindergartenlehrkräfte?
4. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Aussage, dass immer häufiger für praktisch ausgerichtete Berufe immer höhere Ausbildungsanforderun- gen gestellt werden (Stichwort «Akademisierung»)? Ist diese Entwick- lung aus bildungspolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll?
5. Das Zürcher Stimmvolk hat sich am 25. November 2012 gegen die obli- gatorische Einführung der Grundstufe (Verschmelzung von Kindergar- ten und 1. Klasse der Unterstufe) entschieden. Warum wird angesichts dieses Entscheids eine Verschmelzung der Ausbildungen für Kinder- garten- und Unterstufenlehrkräfte angestrebt?
6. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet der Regierungsrat: a) an der Pädagogischen Hochschule Zürich aufgrund der längeren Stu- diendauer, den dafür notwendigen zusätzlichen Lehrkräften sowie einem möglichen Ausbau der Infrastruktur? b) an der Volksschule, wenn Kindergartenlehrkräfte auf dem Niveau von Masterabsolventen zu entlöhnen sind (wir bitten um eine Mo- dellrechnung unter Annahme des heutigen Personalbestands und den durchschnittlichen Lohnkosten von Personen mit Hochschul- abschlüssen auf Masterstufe)?
7. 2007 hat sich der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Postulat KR-NR. 113/2007 deutlich gegen Masterstudiengänge für die Kinder- garten- und Primarstufe ausgesprochen. Hat sich an dieser Einschät- zung etwas geändert?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Prisca Koller, Hettlingen, und Beat Habegger, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Gemäss dem Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplo- men für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe der Schweizeri- schen Konferenz der Erziehungsdirektoren vom 10. Juni 1999 umfasst das Studium der Vorschul- und der Primarstufenlehrkräfte 180 Kreditpunkte (ECTS). Diese Ausbildungsgänge führen zu einem Bachelordiplom. Die Eckwerte für die Ausbildung von Lehrkräften der Kindergarten- und der Primarstufe wurden Anfang der 2000er-Jahre in einem breit ab- gestützten gesamtschweizerischen Verfahren erarbeitet. Sie haben sich ins- gesamt bewährt; insbesondere ist die Festlegung eines Bachelorabschlus- ses als Berufsbefähigung für die infrage stehenden Bildungsstufen im Grundsatz unbestritten. Es ist gerechtfertigt, wenn Systematik und Ausbildungsinhalte vor dem Hintergrund der seither erfolgten Entwicklungen in der Bildungsland- schaft überprüft und werden abgeklärt wird, ob ein Handlungsbedarf be- steht. Die Kammer PH von swissuniversities hat deshalb eine Arbeits- gruppe eingesetzt mit dem Auftrag, vor allem die heutigen Anforderun- gen an Lehrpersonen für die Kindergarten- und Primarstufe zu prüfen und die Entwicklungen im benachbarten Ausland als Vergleich heran-
zuziehen. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen, insbesondere hat die Kammer PH von swissuniversities das Thema noch nicht diskutiert und somit auch keine Beschlüsse gefasst. Zu Fragen 1–3: Die Fragen 1–3 beziehen sich auf eine künftige Masterausbildung für die Kindergartenlehrpersonen. Ein Masterabschluss für die Kindergärt- nerinnen und Kindergärtner ist zurzeit kein Thema, weshalb diese Fragen nicht beantwortet werden können. Zu Frage 4: Die Gesellschaft, insbesondere die moderne Dienstleistungs- und Wis- sensgesellschaft, verlangt eine gute Ausbildung. Dies gilt vor allem für hoch entwickelte Volkswirtschaften wie die Schweiz und insbesondere auch für den Wirtschaftsraum Zürich. Die Anforderungen an verschie- dene Berufe sind in den letzten Jahren gestiegen, was zu Anpassungen in der Ausbildung geführt hat. Es ist für den Kanton Zürich wichtig, diese Entwicklungen aktiv mitzugestalten. Zu Frage 5: Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) bietet gemäss dem Ge- setz über die Pädagogische Hochschule vom 25. Oktober 1999 (LS 414. 41) unter anderem folgende Ausbildungsgänge an: Lehrkräfte für die Kin- dergartenstufe (§ 15), für die Kindergarten- und die Unterstufe der Pri- marstufe (§ 15a) sowie für die Primarstufe (§ 16). Der Regierungsrat be- absichtigt in Bezug auf diese drei Ausbildungsgänge keine Gesetzesän- derung. Zu Frage 6 a: Gemäss einer Kostenschätzung der PHZH würden die Mehrkosten jährlich rund 1 Mio. Franken betragen. Zu Frage 6 b: Bei einer flächendeckenden Einführung eines Masterabschlusses wür- den sich rechnerische Mehrkosten von schätzungsweise jährlich rund 14 Mio. Franken (Bruttolöhne, einschliesslich Sozialleistungen) ergeben. Zu Frage 7: An der Beurteilung des Regierungsrates hat sich nichts Grundlegendes geändert (vgl. Beantwortung der Fragen 1–3).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi