RRB Nr. 596/2021
Umfahrung Grüningen, Erarbeitung eines Vorprojekts, Auftrag
June 2, 2021German9 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juni 2021
596. Umfahrung Grüningen, Erarbeitung Vorprojekt, Auftrag
Erwägungen
Ausgangslage Verkehr Durch den national geschützten, historischen Ortskern von Grünin- gen (Stedtli) führt die Staatsstrasse Nr. 724. Diese wird im Abschnitt des Stedtlis Grüningen täglich von rund 5000 Fahrzeugen befahren. Der Ver- kehr wird durch Lichtsignalanlagen am Stedtliein- bzw. -ausgang im Ein- richtungsverkehr geführt. In der Stedtlidurchfahrt gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die räumlichen Gegebenheiten des historischen Ortskerns erlauben selbst bei vergleichsweise geringen und im Einrichtungsverkehr geführten Verkehrsmengen nur einen sehr geringen Sicherheitsstandard. Für den Fussgänger- und Veloverkehr stehen mit Ausnahme weniger markierter Restflächen am Fahrbahnrand praktisch keine gesicherten Strassen- räume zur Verfügung. Aufgrund der engen Platzverhältnisse führt der motorisierte Verkehr zudem zu hohen Lärm- und Schadstoffimmissionen für die Anwohnen- den und insbesondere der Schwerverkehr zu Erschütterungen in den an- grenzenden Gebäuden, welche die historischen Bausubstanzen angreifen und beschädigen. Im Weiteren beeinträchtigen der Einsatz von Streusalz im Winterdienst und die Verschmutzung durch Spritzwasser die an der Strasse stehenden Fassaden und Hausmauern, sodass deren langfristi- ger Erhalt gefährdet ist. Die Summe der negativen Auswirkungen des Verkehrs verschlechtert die Aufenthaltsqualität im Stedtli erheblich, mit der Folge, dass sich der Detailhandel zurückzieht und das Stedtli auch als Wohnort an Attraktivität verliert. Die Gemeinde Grüningen verfolgt aus diesen Gründen seit vielen Jah- ren zusammen mit privaten Initiativen von Anwohnenden und Gewerbe- treibenden das Ziel, das Stedtli aufzuwerten, um das wertvolle Ortsbild zu erhalten. Die Entlastung des Stedtlis vom Verkehr ist dafür eine wich- tige Voraussetzung. Der regionale Richtplan Oberland enthält zu diesem Zweck den Eintrag einer kleinräumigen Umfahrungsstrasse durch das Aabachtobel zur Umfahrung des historischen Stedtlis von Grüningen verbunden mit der Abklassierung der Stedtlidurchfahrt zur Gemeinde- strasse.
Ortsbild Das Stedtli ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) eingetragen und auch im kan- tonalen und im regionalen Richtplan Oberland als schutzwürdiges Orts- bild festgelegt. Der historische Kern von Grüningen bildet zusammen mit dem Aabach- tobel eine eigenständige, klar ablesbare Einheit. Die Stadtanlage ist auf einem schmalen Hügelplateau gelegen und die Silhouette von Norden und Südosten weithin sichtbar. Zum mittelalterlichen Siedlungskern gehören das Schloss, die Kirche, der Gasthof Hirschen, das Gemeindehaus und die ehemalige Zehntenscheune. Stedtlidamm Ursprünglich war das Stedtli mit Befestigungsanlagen gesichert und nur von Osten her über eine Holzbrücke zugänglich. 1844 wurde mit dem Strassendamm die Südzufahrt gebaut. Damals diente er der Erreichbar- keit von Grüningen mit der Pferdekutsche und später führte die Strassen- bahnlinie Wetzikon–Meilen darüber, die heute durch den Busbetrieb der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland ersetzt ist. Die Aabachrinne ist seither landschaftsräumlich, aber auch als wichtige ökologische Ver- bindungsachse durchschnitten. Aufgrund verschiedener baulicher Mängel wurde die Verkehrsführung auf dem Damm im Juni 2011 so angepasst, dass dieser nur noch einspu- rig befahren werden kann. Die Fussgängerinnen und Fussgänger werden seitdem auf der für den Verkehr gesperrten östlichen Fahrspur geführt. Diese Verkehrsführung wurde auch im Zuge der 2017 durchgeführten Sanierung beibehalten. Planungsgeschichte Nach einer umfangreichen und langen Planungsgeschichte mit einer Zweckmässigkeitsbeurteilung sowie verschiedenen Varianten- und Pla- nungsstudien unter der Federführung des Amtes für Verkehr (seit 1. Ja- nuar 2021 Amt für Mobilität) und unter Einbezug des Tiefbauamtes ent- schied der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 466/2012, die Variante mit einer Brücke über das Aabachtobel weiterzuverfolgen. Hierfür sollte ein Brückenwettbewerb durchgeführt werden, um für den hochsensiblen Raum ein geeignetes Bauwerk auswählen zu können. Einbezug der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz- kommission (ENHK) Das Projekt zur Umfahrung des historischen Ortskerns von Grünin- gen tangiert das geschützte Ortsbild von nationaler Bedeutung. Zudem stellt die Querung des Aabaches mittels einer Brücke unabhängig von dessen Bezug zum Gewässer bzw. Gewässerraum gemäss Gewässerschutz-
verordnung eine Bundesaufgabe dar. Zur Klärung der zu berücksichtigen- den Randbedingungen im Wettbewerbsverfahren für die Brücke wurde darum das Richtprojekt, das RRB Nr. 466/2012 zugrunde lag, im Herbst 2013 der ENHK zur Begutachten eingereicht. Die ENHK äusserte sich insgesamt sehr kritisch zum Umfahrungspro- jekt, das sie als schwerwiegende Beeinträchtigung der Schutzziele des ISOS einschätzte. Das Gutachten fokussiert auf das Erscheinungsbild des Stedtlis in der Landschaft von aussen gesehen, enthält jedoch keine Aussagen zum Nutzen der Umfahrung für die Sicherung der historischen Bausubstanz und die Aufenthaltsqualität im Inneren des Stedtlis. Für eine Minderung der Beeinträchtigung des Ortsbildes empfiehlt die Kommis- sion eine tieferliegende und kürzere Brücke als das Richtobjekt. Zudem sei der Friedhof in seiner heutigen Gestalt vollständig zu erhalten. Fachgutachten In Anbetracht des kritischen Gutachtens der ENHK holte die Volks- wirtschaftsdirektion verschiedene Fachgutachten zu den Auswirkungen des Verkehrs ein. Zum einen ging es um eine Beurteilung der Beeinträch- tigungen der historischen Gebäude durch Verschmutzung sowie Erschüt- terungen und den damit verbundenen Unterhaltsaufwand vor dem Hinter- grund der Gefahr eines etappenweisen Verfalls des Stedtlis. Im Weite- ren sollten Einschränkungen und Möglichkeiten der zukünftigen Orts- entwicklung im Stedtli je nach Verkehrssituation aufgezeigt werden, das auch Lebensraum ist und heute zunehmend als Standort von Gewerbe wie auch zum Wohnen gemieden wird, was das gesellschaftliche Leben abseits der traditionellen Veranstaltungshöhepunkte im Stedtli spürbar negativ beeinflusst. In der Summe bestätigte sich der dringende Handlungsbedarf zur Ver- legung der Strasse, damit der langfristige Erhalt des geschützten Orts- bildes sichergestellt und eine Wiederbelebung des historischen Stedtlis möglich wird. Absichtserklärung Die Gemeinde Grüningen und die Volkswirtschaftsdirektion haben Anfang 2017 eine Absichtserklärung über das weitere Vorgehen bezüg- lich der Umfahrung des historischen Stedtlis unterzeichnet. Darin wurde das Vorgehen für den Studienauftrag festgelegt, und die Gemeinde Grün- ingen verpflichtete sich, ein Strassenraumkonzept für die Stedtligass zu erarbeiten und Massnahmen zur Belebung des historischen Ortskerns zu prüfen. Mit regelmässigen kulturellen Veranstaltungen und den traditio- nellen Märkten sind einige Massnahmen bereits erfolgreich umgesetzt. Die in der Absichtserklärung vereinbarten Arbeiten sind in der Zwischen- zeit weitgehend abgeschlossen und stellen eine wichtige Grundlage für die nächsten Arbeitsschritte dar.
Studienauftrag Umfahrung Grüningen In der Folge führte die Volkswirtschaftsdirektion auf der Grundlage des vorhandenen Richtprojekts mit den dazugehörigen Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen sowie dem Gutachten der Natur- und Heimat- schutzkommission des Kantons (NHK) und unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Gutachten der ENHK ein Studienauftragsverfahren durch. Eingeladen waren drei namhafte Brückenbauarchitektur- und -ingenieurbüros. Im Ergebnis lag der Jury, bestehend aus Brückenexper- ten und Vertretenden der Baudirektion und der Volkswirtschaftsdirektion sowie der Gemeinde, mit drei deutlich unterschiedlichen Brückenprojek- ten ein breites Variantenspektrum für eine fundierte Beurteilung vor. Alle Beiträge wiesen eine hohe Qualität auf und zeugten von einer vertief- ten Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung und dem anspruchs- vollen Raum. Nach umfassender Diskussion und Abwägung aller Kriterien kam das Beurteilungsgremium zum Schluss, dass der Projektvorschlag der Cala- trava Valls SA den sorgfältigsten Umgang mit den Schutzvorgaben der Landschaft und den Rahmenbedingungen der ENHK bei höchstmögli- cher Qualität für die Benutzenden sowie einwandfreier technischer und ästhetischer Qualität der Kunstbauten aufweist und weiterverfolgt werden sollte. Der eingereichte Entwurf ist bereits in einer Tiefe ausgearbeitet, die nur unwesentliche Fragen zur Umsetzbarkeit offengelassen hat. Ver- schiedene technische Nachweise wie beispielsweise zum Lärmschutz sind jedoch im Rahmen des Vorprojekts noch abschliessend zu erbringen. Das Konzept überzeugt durch seinen konsequenten Umgang mit dem Landschaftsschutz und dem Ortsbild wie auch seinen Überlegungen zum Lärmschutz. Es liefert umfassend Antworten zum Umgang mit den diver- gierenden Schutzinteressen und Ansprüchen an den Raum. Mit dem Pro- jekt der Calatrava Valls SA kann Grüningen eine grosse Aufwertung er- fahren und seiner Bedeutung als eines der sechs verbliebenen Zürcher «Landstedtli» Rechnung tragen. Gemäss einer einheitlichen externen Kostenschätzung aller drei Bei- träge des Studienauftrags ist für das Projekt der Calatrava Valls SA mit Kosten von rund 24,2 Mio. Franken bei einer Genauigkeit von ±30% zu rechnen.
Historischer Strassendamm Mit der Erstellung der Umfahrung Grüningen erfolgt die Erschlies- sung des Stedtlis für die Anwohnenden sowie die Gewerbetreibenden aus- schliesslich von Osten über die Stedtligass. Die Zufahrt über den histo- rischen Strassendamm ist dann ausschliesslich dem Fuss- und Velover-
kehr sowie Rettungsfahrzeugen vorbehalten. Damit erhält der Strassen- damm eine neue Funktion und wird in der heutigen Ausgestaltung nicht mehr benötigt. Aus Sicht Verkehr, Landschaft und Natur wurde ein Er- satz des Dammes durch einen Fuss- und Veloverkehrssteg als Kompen- sation für den Eingriff in die Aabachrinne durch die Umfahrungsstrasse in Betracht gezogen. Das Programm des Studienauftrags zur Umfahrung Grüningen erlaubte den Projektverfassenden, die Gesamtsituation des Stedtlis mit dem Damm anhand einer Ideenskizze für einen Langsam- verkehrssteg neu zu beurteilen. Alle drei Teams empfahlen unabhängig voneinander den Ersatz des Dammes durch einen Steg. Die Jury be- urteilte die Ideenskizzen aller drei Teams als deutliche Aufwertung des Tobels und des Ortsbildes von Grüningen. Für einen abschliessenden Entscheid zum weiteren Umgang mit dem Damm in Zusammenhang mit der Umfahrung Grüningen liessen die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion mittels Gutachten der zuständigen kantonalen Sachverständigenkommissionen – der Denkmal- pflegekommission und der NHK – die Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Dammes nach Erstellung der Umfahrung beurteilen sowie den all- fälligen Schutzumfang des Dammes definieren. Zudem sollte zur Aus- wirkung des Dammes auf das Ortsbild von Grüningen und die Schmelz- wasserrinne Stellung genommen werden. Beide Kommissionen kommen zum Schluss, dass der Damm erhalten bleiben soll. Er ist ein Schutzobjekt von überkommunaler Bedeutung und seit seiner Erstellung zum festen Bestandteil des schützenswerten Orts- bildes geworden, der die ortsbauliche Entwicklung von Grüningen prägt. Daneben dokumentiert er als verkehrshistorischer Zeuge den Kunststras- senbau des 19. Jahrhunderts. Im Zusammenhang mit dem Damm besteht zudem kein Nutzungskonflikt, der eine Entfernung erfordern würde. Die naturräumliche Situation des Tobels bleibt aus Sicht der NHK trotz Damm verständlich. Die Volkswirtschaftsdirektion entschied sich daraufhin, das Projekt der Calatrava Valls SA für die Umfahrung Grüningen weiterzuverfolgen. Der schutzwürdige Damm ist dabei zu erhalten.
Weiteres Vorgehen Der Studienauftrag bildete den Abschluss aufwendiger und umfang- reicher Untersuchungen für eine machbare und bewilligungsfähige Lö- sung zur Verkehrsverlagerung aus dem historischen Stedtli Grüningen, um dessen Erhalt langfristig zu sichern. Die Baudirektion ist nun zu beauftragen, im Sinne des Ergebnisses des Studienauftrags auf der Grundlage des Projekts der Calatrava Valls SA ein Vorprojekt zu erarbeiten. Dieses ist dem Regierungsrat zur Festset- zung zu unterbreiten, zusammen mit einem Antrag für einen Objektkre- dit zuhanden des Kantonsrates.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird beauftragt, das Vorprojekt für die Umfahrung Grüningen im Sinne des Ergebnisses des Studienauftrags zu erarbeiten und gestützt darauf dem Regierungsrat einen Antrag zuhanden des Kan- tonsrates für einen Objektkredit zu unterbreiten.
II. Mitteilung an die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli