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Gemeindewesen, Zweckverband Regionales Alterszentrum Embrachertal, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. April 2010

599. Gemeindewesen (Zweckverband Regionales Alterszentrum Embrachertal)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Embrach, Freienstein-Teufen, Lufin- gen und Oberembrach bilden seit 1979 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb eines regionalen Altersheims im Embrachertal (RRB Nr. 3/1980). 1989 ist die Politische Gemeinde Rorbas dem Zweckver- band beigetreten (RRB Nr. 418/1989). Aufgrund der verfassungsrecht- lichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Total- revision zu unterziehen. Die Stimmberechtigten der Verbandsgemein- den haben den neuen Statuten zwischen dem 25. November und dem 4. Dezember 2009 zugestimmt. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse der Verbandsgemeinden keine Rechts- mittel erhoben wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanz- befugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redak- tionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Regionales Alterszentrum Em- brachertal werden genehmigt.

II. Mitteilung an die Betriebskommission des Zweckverbands Regio- nales Alterszentrum Embrachertal, c/o Gemeindeverwaltung, Dorfstras- se 9, 8424 Embrach, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Em-

brach, Dorfstrasse 9, 8424 Embrach, Freienstein-Teufen, Dorfstrasse 7, 8427 Freienstein, Lufingen, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen, Oberembrach, Pfungenerstrasse 11, 8425 Oberembrach, und Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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