RRB Nr. 6/2020
Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2020, Verleihung
January 15, 2020German4 min
Source zh.ch
Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2020, Verleihung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2020
6. Kulturförderung (Verleihung des Kulturpreises des Kantons
Erwägungen
Zürich 2020) Der Kanton Zürich verleiht jährlich einen mit Fr. 50 000 dotierten Kultur- preis an Kunstschaffende oder Kulturinitiativen, die ein Werk von aus- gewiesener künstlerischer Qualität und Eigenständigkeit geschaffen ha- ben (RRB Nr. 854/2016). Die Kulturförderungskommission schlägt vor, den Kulturpreis 2020 an die Sängerin und Musikerin Dodo Hug zu verleihen. Dodo Hug, geboren 1950, ist eine vielseitige Künstlerin. Sie ist Sänge- rin, Musikerin, Komponistin, Kabarettistin und Autorin. Sie begann ihre Laufbahn 1972 als Strassen- und Beizenmusikantin in der Berner Alt- stadt. Bruno Spoerri vermittelte ihr die ersten Auftritte als Profi-Musi- kerin: Mit Hans-Peter Treichler und dem Flötisten Werner Pfister führte sie ein Programm mit mittelalterlichen Weisen und alten Volksliedern auf. Zusammen mit Christoph Marthaler und Pepe Solbach bildete sie kurz darauf die Gruppe Tarot, mit der sie unter anderem in Peter Brogles Schaubude und in der Uraufführung von Herbert Meiers Stück «Bräker» am Schauspielhaus Zürich mitwirkte. Später trat sie auch in Marthalers Erfolgsproduktion «Stägeli uf, Stägeli ab» auf und musizierte mit Grös- sen wie Walter Lietha, Toni Vescoli, Andreas Vollenweider, Hardy Hepp und Polo Hofer. 1982 gründete sie die erfolgreiche musikkabarettistische Formation Mad Dodo. Das in wechselnden Besetzungen agierende En- semble führte Tourneen in der Schweiz, Deutschland, Österreich und Frankreich durch und trat bei längeren Gastspielen an der Expo in Ge- nua und Sevilla auf. Allein im Jahr 1992 hatte Mad Dodo rund 200 Auf- tritte und wurde mit der Verleihung des renommierten deutschen Klein- kunstpreises für ihr musikalisches Schaffen ausgezeichnet. Nach der Los- lösung von Mad Dodo 1992 kehrte Dodo Hug zu ihren Wurzeln zurück und schrieb eigene Chansons und Songs. Einen geeigneten Produzenten für ihr erstes Soloalbum fand sie in Düde Dürst, dem Drummer von Kro- kodil und Les Sauterelles. Mit der stärker musikalisch ausgerichteten Dodo Hug & Band spielte sie unzählige Konzerte und verschiedene CDs ein, ab 1993 mit dem sardisch-schweizerischen Bühnen- und Lebens- partner Efisio Contini. 2014 feierte Dodo Hug ihr 40-Jahr-Bühnenjubi- läum mit der Best-of-CD Digi Tales, einem Querschnitt ihres musikali- schen Schaffens der vergangenen zehn Jahre. Ihre jüngsten Produktionen umfassen aktuelle Lieder und Chansons über Arbeit und Migration. Die
Lieder aus allen Windrichtungen und in verschiedenen Sprachen setzen sich für mehr Engagement und Empathie in der Gesellschaft ein. Ob Dodo Hug Gueti Reis interpretiert, ein Zürcher Arbeiterlied von 1888, oder die Hommage an den sardischen Rebellen Silvio Mastio singt: Stets ist die Künstlerin mit ihrer ganzen Persönlichkeit präsent. Ihr textlich- sprachliches Gespür, ihre musikalisch-formale Treffsicherheit und ihr ur- tümliches und unterhaltendes Talent sind herausragend. Sie ist ihr Le- ben lang konsequent ihren eigenen Weg gegangen und hat es geschafft, einen unverkennbaren Dodo-Hug-Sound zu entwickeln. Dodo Hug soll für ihre unverkennbare Stimme, ihr soziales Engagement und ihre kul- turelle Farbigkeit mit dem Kulturpreis 2020 ausgezeichnet werden. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturförde- rungsgesetzes (LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig, während die Ausgabenbewilligung durch die Fachstelle Kultur erfolgt (§§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 lit. e Kulturförderungsverordnung [LS 440.11]). Der Betrag von Fr. 50 000 ist im Budget 2020 der Fachstelle Kultur enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Kulturpreis des Kantons Zürich 2020 von Fr. 50 000 wird an die Sängerin und Musikerin Dodo Hug verliehen.
II. Dieser Beschluss ist bis Veröffentlichung der Medienmitteilung nicht öffentlich.
III. Mitteilung an Dodo Hug und die Mitglieder der Kulturförderungs- kommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli