RRB Nr. 602/2009
Altlastenverdachtsflächen-Kataster, Projekt 85P-219, Abrechnung, Genehmigung
April 15, 2009German2 min
Source zh.ch
Altlastenverdachtsflächen-Kataster, Projekt 85P-219, Abrechnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2009
602. Altlastenverdachtsflächen-Kataster, Erfassung und Klassifizierung
Erwägungen
(85P-219, Kreditabrechnung) Die Baudirektion hat beruhend auf dem Abfallgesetz vom 25. September 1994 (AbfG) im Zeitraum von 1988 bis 1996 einen Kataster der Altlasten und Verdachtsflächen erhoben (alt § 31 AbfG). In diesem sogenannten Altlastenverdachtsflächen-Kataster (VFK) waren rund 13 000 belastete und altlastenverdächtige Standorte verzeichnet (rund 6000 Ablagerungs- standorte, rund 6000 Betriebsstandorte und über 1000 Unfallstandorte). Die Erfassung der Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen im ge- samten Kantonsgebiet war zum Schutz des Grund- und Oberflächen- wassers zwingend notwendig. Es zeigte sich bald, dass Erfassung und Klassifizierung nicht auf die Deponien beschränkt werden konnten. Mit dem Einbezug der Industrie- und Gewerbestandorte sowie allen Unfall- standorten erhöhte sich die Anzahl Verdachtsflächen von ursprünglich geschätzten 3000 auf 13 000. Der VFK war eine Vollzugshilfe und konnte gemäss Abfallgesetz (alt § 31 Abs. 2) von jedermann eingesehen werden. Er bestand aus Karten und den sogenannten Stammdatenblättern, auf denen die altlastenrele- vanten Informationen enthalten waren. Die praktischen Erfahrungen mit Bauvorhaben zeigten, dass der VFK ein taugliches Mittel zur Kont- rolle und Bewirtschaftung der Altlasten war. Mit Beschlüssen Nrn. 1298/1988 und 3831/1990 bewilligte der Regie- rungsrat für die Erfassung und Klassifizierung der Altlasten- und Altlas- tenverdachtsflächen im Kanton Zürich einen Objektkredit von gesamt- haft Fr. 5 630 000. Die aufgelaufenen Kosten für die Erstellung des VFK betragen insgesamt Fr. 5 465 545. Der bewilligte Kredit wurde eingehal- ten. Für die Erfassung und Klassifizierung der Standorte wurden rund 5,25 Mio. Franken (96%) an die beiden Unternehmungen Dr. H. Jäckli AG, Zürich, und Elektrowatt Ingenieurunternehmungen AG, Zürich, ausbezahlt. Die restlichen rund 0,21 Mio. Franken (4%) wurden für Verschiedenes wie Vermessungsdaten, Karten, Druck, Material, Infor- mationsveranstaltungen, rechtliche Grundlagen usw. aufgewendet. Die Ausgaben wurden dem Konto 3180 5101, zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, belastet. Der Abrech- nungsbetrag stimmt mit den Buchungen im SAP überein. Die Abrechnung kann genehmigt werden und das Projektkonto ist aufzuheben.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Abrechnung der Gesamtkosten von Fr. 5 465 545 für die Erstel- lung des Altlastenverdachtsflächen-Katasters zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, wird genehmigt.
II. Das Projektkonto 85P-219 wird aufgehoben.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Finanz- kontrolle.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi