RRB Nr. 603/2019
Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Waffenplatz-Finanzvertrag. Nachtrag Nr. 9, Genehmigung
June 26, 2019German2 min
Source zh.ch
Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Waffenplatz-Finanzvertrag. Nachtrag Nr. 9, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2019
603. Waffenplatz Zürich-Reppischtal (Waffenplatz-Finanzvertrag,
Erwägungen
Nachtrag Nr. 9) Der Waffenplatz Zürich-Reppischtal wird gestützt auf den Waffenplatz- benützungsvertrag vom 6. Januar 1981 als kantonaler Waffenplatz durch den Kanton Zürich betrieben und unterhalten. Seit 2006 sind auf dem Waffenplatz die Militärakademie an der ETH Zürich sowie die Infan- terie Durchdienerschulen 14 stationiert. Die finanziellen Leistungen des Bundes als Nutzer sind im Waffenplatz-Finanzvertrag vom 10. Februar 1983 mit bisher acht Nachträgen geregelt. Der Nachtrag Nr. 9 bringt dem Kanton Zürich Mehrerträge von jährlich rund Fr. 500 000. In den Jahren seit dem letzten Nachtrag (Nachtrag Nr. 8; vgl. RRB Nr. 1309/2012) haben die Kantone und der Bund ein neues Entschädi- gungsmodell (Mietermodell) erarbeitet. Mit diesem wird festgelegt, dass der Bund die Kantone für die von ihm ganz oder teilweise genutzten In- frastrukturen zu einem Zinssatz von 3% des aktuellen Gebäudeversiche- rungswertes entschädigt. Dieser Zinssatz kann bei Bedarf überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Mit dem Nachtrag Nr. 9 erhöht sich somit die Entschädigung des Bun- des an den Kanton für die Benützung und Instandhaltung der Infrastruk- turen rückwirkend ab 1. Januar 2018 auf jährlich rund 3,38 Mio. Franken bzw. Fr. 500 000 mehr pro Jahr als bisher. Die Mehrerträge von jährlich Fr. 500 000 sind im Budget 2019 und KEF 2019–2022 enthalten und werden der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz, Konto 4472 0 00000, Vergütung für Benützungen Liegenschaften VV, gutgeschrieben. Der Nachtrag Nr. 9 wurde von der Sicherheitsdirektion am 9. April 2019 und vom Bund (armasuisse Immobilien) am 17. Mai 2019 unter- zeichnet, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige Stelle des Bundes und den Regierungsrat. Am 21. Mai 2019 wurde der Nachtrag vom Leiter der armasuisse Immobilien genehmigt. Die Ge- nehmigung des Regierungsrates kann ebenfalls erteilt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Nachtrag Nr. 9 vom 9. April 2019 / 17. Mai 2019 zum Waffenplatz- Finanzvertrag vom 10. Februar 1983 über die Finanzierung und Realisie- rung eines Waffenplatzes im Reppischtal wird genehmigt.
II. Mitteilung an armasuisse Immobilien, Facility Management, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicherheits- direktion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli