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Decision

RRB Nr. 607/2021

Gemeindewesen, Zweckverband Polizei Rümlang-Oberglatt-Niederhasli-Niederglatt, Statuten, Genehmigung

June 9, 2021German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Polizei Rümlang-Oberglatt-Niederhasli-Niederglatt, Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Juni 2021

607. Gemeindewesen (Zweckverband Polizei Rümlang-Oberglatt- Niederhasli-Niederglatt)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Ge- nehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungs- rates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Rümlang, Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt bilden seit 2012 einen Zweckverband für die gemeinsame Erfüllung der gemeindepolizeilichen Aufgaben (RRB Nr. 231/2012). An- lässlich der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 haben die Stimmbe- rechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten be- schlossen. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeinde- beschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Polizei Rümlang-Oberglatt-Niederhasli-Niederglatt enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbe- sondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 14. März 2012.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Polizei Rümlang-Oberglatt-Nieder­ hasli-Niederglatt werden genehmigt.

II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Polizei Rümlang-Oberglatt-Niederhasli-­ Niederglatt, Gemeindeverwaltung Oberglatt, Rümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Rümlang, Glattalstrasse 201, Postfach, 8153 Rümlang, – Oberglatt, Rümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt, – Niederhasli, Dorfstrasse 17, Postfach, 8155 Niederhasli, – Niederglatt, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt, – den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli