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Decision

RRB Nr. 614/2023

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Wald, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

May 24, 2023German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Mai 2023

614. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Wald)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wald haben an- lässlich der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wald beschlossen. Die Änderungen der Gemeindeordnung treten am 1. August 2023 in Kraft. Die Änderungen umfassen die Einführung der Leitung Bildung und die Zuweisung der Aufgaben der Tagesstrukturen, familienergänzenden Betreuung und der gezielten Förderung von Kindern im Vorschulalter an die Schulpflege.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wald am 12. März 2023 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Wald, Bahnhofstrasse 6, Postfach 364, 8636 Wald, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli