RRB Nr. 616/2025
Kantonale Volksabstimmung vom 18. Mai 2025, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse
June 11, 2025German2 min
Source zh.ch
Kantonale Volksabstimmung vom 18. Mai 2025, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juni 2025
616. Kantonale Volksabstimmung vom 18. Mai 2025,
Erwägungen
Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 18. Mai 2025 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Steuergesetz (StG) (Änderung vom 4. November 2024; Schritt 2 der Steuervorlage 17) (ABl 2024-11-15) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswer- tungsergebnisse wurde am 23. Mai 2025 im Amtsblatt gemeindeweise veröffentlicht (ABl 2025-05-23). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (LS 175.2) oder weitere Rechtsmittel sind innert der mit der Veröffent- lichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach un- verändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volksabstimmung festzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim- mung vom 18. Mai 2025 gemäss den im Amtsblatt vom 23. Mai 2025 ver- öffentlichten Ergebnissen (ABl 2025-05-23) folgende Vorlage rechts- kräftig abgelehnt haben: Steuergesetz (StG) (Änderung vom 4. November 2024; Schritt 2 der Steuervorlage 17) (ABl 2024-11-15) II. Veröffentlichung im Amtsblatt.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und das Sta- tistische Amt.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli