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Projektanträge der Sicherheitsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2014, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2015

62. Projektanträge der Sicherheitsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2014

A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Pla- nung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebsliegen- schaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hoch- bau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionsprojekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrie- ben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Pro- jektprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die aktuelle Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/2011 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Projekte für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgabebewilligun- gen, unter Einbezug der Baudirektion (Immobilienamt), entschieden.

B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen, ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Die nachstehend aufgeführten Projektanträge haben die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisierungsreihenfolge.

Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Tabelle 1: Übersicht Projektanträge Standort Projekt Realisierung Netto- Davon Nutzer investitionen Vorstudie/ Hochbau Projektierung in Franken in Franken

1. Dübendorf Verlegung Verkehrs- 2015 1 200 000 – Kantonspolizei abteilung Zürich, Mieterausbau

2. Wädenswil-Neubüel Sanierung Verkehrs- 2015–2016 2 997 000 237 000 Kantonspolizei polizei Stützpunkt

3. Winterthur-Ohringen Sanierung Verkehrs- 2016 3 000 000 100 000 Kantonspolizei polizei Stützpunkt

1. Dübendorf, Verlegung Verkehrsabteilung Zürich (VAZ), Mieterausbau Ausgangslage Seit Längerem ist geplant, die Verkehrsabteilung Zürich, die bisher in Zürich auf insgesamt acht Gebäude verteilt ist, nördlich der Stadt Zürich zu platzieren und an einem einzigen Standort zu konzentrieren. Aus die- sem Grund ist für die gesamte Abteilung ein geeignetes Objekt zu mieten und den Bedürfnissen entsprechend anzupassen. Es ist zu berücksichti- gen, dass die Verkehrsabteilung Zürich zahlreiche Dienstfahrzeuge ge- sichert unterzubringen hat. Projektziel In Dübendorf-Stettbach wurde ein geeignetes Objekt evaluiert. Die Räume waren bisher mehrheitlich durch die Zürcher Hochschule für An- gewandte Wissenschaften (ZHAW) belegt. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (verkehrsbedingte Lage) als auch qualitative Kriterien (zeitgemässe Infrastruktur, störungsfreier Betrieb). Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – – 2015

Tabelle 3: Investitionen 2014 2015 2016 2017 Total Investitionen in Franken – 1 200 000 – – 1 200 000

Das Vorhaben und der Kostenrahmen sind in der Realisierungsreihen- folge für den KEF 2015–2018 und im Budget 2015 (Fr. 1 200 000) enthal- ten. Die Ausgabe wird der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet.

2. Wädenswil-Neubüel, Sanierung Verkehrspolizei-Stützpunkt Ausgangslage Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben- teilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ging auch der Stützpunkt Wädenswil-Neubüel ins Eigentum des Kantons Zürich über und ist seit 2011 im Vermögen der Kantonspolizei erfasst. Die Bauten stammen aus den 1960er-Jahren und bedürfen einer gründlichen Sanierung und An- passung an heutige Bedürfnisse. Projektziel Gebäudehülle (einschliesslich Energiesparmassnahmen beim Dach), Installationen und Innenausbau sind so zu erneuern, dass am Standort Wädenswil für die nächsten Jahre ein störungsfreier und zeitgemässer Betrieb aufrechterhalten und ermöglicht werden kann. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Sicherung der Werterhal- tung, Senkung der Unterhaltskosten, Vermeidung von Folgeschäden) als auch qualitative Kriterien (zeitgemässe Infrastruktur). Tabelle 4: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2014 2014–2015 2015–2016

Tabelle 5: Investitionen 2014 2015 2016 2017 Total Investitionen in Franken 37 000 2 000 000 960 000 – 2 997 000 Die Ausgabe für die Phase Vorstudie von Fr. 37 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Projektierung (Fr. 200 000). Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe nach § 37 Abs. 2 lit. d CRG. Das Vorhaben und der Kostenrahmen sind in der Realisierungsreihen- folge für den KEF 2015–2018 sowie im Budget 2015 (Fr. 2 000 000) und im KEF 2015–2018, Planjahr 2016 (Fr. 960 000) enthalten. Die Ausgabe wird der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantons- polizei, belastet.

3. Winterthur-Ohringen, Sanierung Verkehrspolizei-Stützpunkt Ausgangslage Im Zuge der NFA ging auch der Stützpunkt Winterthur-Ohringen ins Eigentum des Kantons Zürich über und ist seit 2011 im Vermögen der Kantonspolizei erfasst. Die Bauten stammen aus den 1970er-Jahren und bedürfen einer gründlichen Sanierung und Anpassung an heutige Bedürf- nisse. Projektziel Gebäudehülle (einschliesslich Energiesparmassnahmen beim Dach), Installationen und Innenausbau sind so zu erneuern, dass am Standort Winterthur für die nächsten Jahre ein störungsfreier und zeitgemässer Betrieb aufrechterhalten und ermöglicht werden kann. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Sicherung der Werterhal- tung, Senkung der Unterhaltskosten, Vermeidung von Folgeschäden) als auch qualitative Kriterien (zeitgemäss Infrastruktur). Tabelle 6: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2014–2015 2014–2015 2016

Tabelle 7: Investitionen 2014 2015 2016 2017 Total Investitionen in Franken – 100 000 2 900 000 – 3 000 000 Die Ausgabe für die Phase Vorstudie von Fr. 100 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Projektierung. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe nach § 37 Abs. 2 lit. d CRG. Das Vorhaben und der Kostenrahmen sind in der Realisierungsreihen- folge für den KEF 2015–2018 sowie im Budget 2015 (Fr. 100 000) und im KEF 2015–2018, Planjahr 2016 (Fr. 2 900 000) enthalten. Die Ausgaben werden der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantons- polizei, belastet.

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und für die Phase Pro- jektierung freigegeben:

1. Verlegung der Verkehrsabteilung Zürich an einen neuen Standort nördlich von Zürich,

2. Sanierung des Verkehrspolizeistützpunktes Wädenswil-Neubüel,

3. Sanierung des Verkehrspolizeistützpunktes Winterthur-Ohringen. II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicher- heitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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