Lexipedia

Decision

RRB Nr. 62/2018

Anfrage Peter Preisig, Hinwil, betreffend Fischereiaufsicht, Beantwortung

January 31, 2018German5 min

Source zh.ch

Anfrage Peter Preisig, Hinwil, betreffend Fischereiaufsicht, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 324/2017

Sitzung vom 31. Januar 2018

62. Anfrage (Fischereiaufsicht) Kantonsrat Peter Preisig, Hinwil, hat am 27. November 2017 folgende An- frage eingereicht: Weil die Hobbyfischer und Berufsfischer nicht gleicher Meinung sind wie die Fischereiaufsicht, stelle ich an den Regierungsrat die folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Inwiefern wird sich die Pachtzinsreduktion im Kanton Zürich auf das Besatzungs-Management der Zürcher Gewässer auswirken?

2. Bitte geben Sie die Besatzzahlen der letzten 15 Jahre an.

3. Die Aussenanlage Rikon hat bis zur Schliessung vor ca. vier Jahren, als ca. 300 Bachforellen - Muttertiere (von 40 bis 60 cm) getötet wurden, beste Jungtiere geliefert. Seither ist die Qualität der anderweitig pro- duzierten Fischeier bedenklich.

4. Wie kann der Kanton diese Ressourcen wieder schaffen, sodass die Ziele des Besatzmanagments erreicht werden?

5. Was ist mit den getöteten Bachforellen aus der Aussenanlage Rikon gemacht worden?

6. Der Einsatz von Forellenbrütlingen wurde in den letzten Jahren dras- tisch eingeschränkt, und der Hechtbesatz im Kanton wird faktisch auf Null heruntergefahren. Was macht der Kanton mit der entsprechend frei werdenden Kapazität?

7. Seit 2013 ist die Kühlanlage in der Fischzucht Pfäffikon defekt. Warum wird diese Kühlanlage nicht repariert?

8. Wann kann diese Kühlanlage wieder 12 Monate im Jahr eingesetzt werden?

9. Welche Fischarten wurden in den vergangenen 3 Jahren in der Fisch- brutanstalt Pfäffikon aufgezogen?

10. Trifft es zu, dass der Fischereiaufseher in der Vergangenheit oder ak- tuell für Jagdaufgaben eingesetzt wurde / wird?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Peter Preisig, Hinwil, wird wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Senkung der Fischereipachtzinse hat keinerlei Auswirkungen auf das Besatzmanagement der Zürcher Gewässer. Zu Frage 2: Die Fischbesatzzahlen der letzten 15 Jahre sind auf der Website der Fischerei- und Jagdverwaltung (www.fjv.zh.ch → Fischerei → Informa- tionen → Jahreskennzahlen Fischerei) veröffentlicht. Zu Frage 3: Die Bachforellen-Muttertierhälterung in Rikon wurde vor sechs Jahren aufgelöst, da in den Aufzuchtanlagen Stäfa, Dachsen und Wangen auf- grund neuer Erkenntnisse in der Aufzucht und betrieblicher Optimierun- gen genügend Kapazität für die Bewirtschaftung der Zürcher Gewässer geschaffen werden konnte. Der Betrieb der Hälterungsanlage in Rikon ver- ursachte zudem einen unverhältnismässig grossen finanziellen und perso- nellen Aufwand. Dass in anderen Anlagen grundsätzlich Eier schlechte- rer Qualität produziert werden, trifft nicht zu. Lediglich in einer einzigen Laichsaison fiel die Schlupfrate der eingelegten Eier in zwei Anlagen we­ gen einer Lieferung fehlerhaft produzierten Futters tiefer aus als im Durch- schnitt zu erwarten ist. Zu Frage 4: Die Mittel für das Fischbestandesmanagement und den Fischbesatz sind bereits vorhanden. Es müssen keine neuen geschaffen werden. Zu Frage 5: Die Mehrheit der Muttertiere aus der Hälterung in Rikon wurde 2011 in der Töss ausgesetzt. Der Rest, vor allem alte Tiere, wurde geschlachtet. Zu Frage 6: Das Management der Fischpopulationen wird laufend optimiert, den veränderten Umweltbedingungen und neusten wissenschaftlichen Er- kenntnissen angepasst. Die Bewirtschaftung von Hecht und Forelle ist im kantonalen Konzept «Management der Fisch- und Krebsbestände für die Pachtperiode 2018–2026» ausführlich beschrieben (siehe www.fjv.zh.ch → Fischerei → Informationen; Angaben zur Forelle ab S. 10, zum Hecht ab S. 26). Die Änderung des Managements führte dazu, dass die fischöko- logische Fachbegleitung von Wasserbauprojekten und technischen Ein- griffen in Fischgewässer verbessert werden konnte. Diese Massnahmen die-

nen der Verbesserung des Lebensraumes, während der Fischbesatz nur eine beschränkt wirksame Symptombekämpfung ist. Weiter ist ein besseres Fischbestandesmonitoring möglich, das ein genaueres Bild über die Ent- wicklung der Fischbestände erlaubt. Schliesslich kann nun weitgehend vermieden werden, dass sich bei den Fischereiaufsehern Gleitzeitsaldi in der Grössenordnung von 200 bis 400 Stunden anhäufen, was vorher regel- mässig der Fall war. Zu Fragen 7 und 8: Abklärungen haben ergeben, dass eine Reparatur der bestehenden Kühlanlage aus finanziellen Überlegungen nicht sinnvoll wäre, da eine Reparatur gleich teuer wäre wie eine Neuanschaffung. Bevor eine neue Anlage eingebaut wird, ist die Technik bezüglich Kühlung und Wasser- aufbereitung grundsätzlich zu überdenken. Um weitere Erkenntnisse für den künftigen Betrieb der Anlage zu gewinnen, wurde ausserdem be- schlossen, die Erbrütung mit aufbereitetem, aber ungekühltem Seewas- ser erneut im Detail zu prüfen. Die Kühlanlage in Pfäffikon war stets nur im Winterhalbjahr während drei bis vier Monaten in Betrieb. Der Ersatz der Kühlanlage ist Teil der laufenden systematischen Abklärungen der technischen Infrastruktur, insbesondere auch der Seewasseraufbereitung. Zu welchem Zeitpunkt die technischen Anlagen ersetzt werden, ist ebenfalls Gegenstand dieser Pla- nungsarbeiten. Zu Frage 9: In den letzten drei Jahren wurden jeweils sieben bis zehn Millionen Felcheneier in Pfäffikon ausgebrütet. Zu Frage 10: Einer der kantonalen Fischereiaufseher hat berufsbegleitend die Jäger- und Jagdaufseherprüfung im Kanton Zürich erfolgreich abgelegt. Die Fischerei- und Jagdverwaltung profitiert von dieser Tatsache und setzt ihn wenige Tage pro Jahr für wildökologische Projekte ein.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi