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Decision

RRB Nr. 633/2009

Arbeitszeit Jahreswechsel 2009/2010, Regelung

April 22, 2009German5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. April 2009

633. Arbeitszeit (Jahreswechsel 2009/10) Gemäss § 116 Abs. 4 der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO, LS 177.111) werden die Dauer der Arbeitszeit in besonderen Fällen, die Schliessung der Verwaltung zwischen Weihnacht und Neu- jahr sowie das Vorholen der ausfallenden Arbeitszeit durch den Regie- rungsrat geregelt. Der Kalender für den Jahreswechsel 2009/10 zeigt, dass in den Zeit- raum vom 24. Dezember 2009 bis und mit 3. Januar 2010 viereinhalb Arbeitstage fallen: Wochentag Sollarbeitszeit Bemerkungen (100%, in Std.) Donnerstag, 24. Dezember 2009 4:12 Freitag, 25. Dezember 2009 0:00 Weihnachten Samstag, 26. Dezember 2009 0:00 Stephanstag Sonntag, 27. Dezember 2009 0:00 Montag, 28. Dezember 2009 8:24 Dienstag, 29. Dezember 2009 8:24 Mittwoch, 30. Dezember 2009 8:24 Donnerstag, 31. Dezember 2009 6:00 Silvester Freitag, 1. Januar 2010 0:00 Neujahr Samstag, 2. Januar 2010 0:00 Berchtoldstag 35:24

Zentral- und Bezirksverwaltung können grundsätzlich von Donners- tag, 24. Dezember 2009, bis und mit Freitag, 1. Januar 2010, geschlossen werden. Die Schliessung wird – bei einem Beschäftigungsumfang von 100% – zu einem Ausfall von insgesamt 35:24 Stunden führen. Diese Zeit ist zu kompensieren. Die Kompensation erfolgt durch eine dem Beschäftigungsgrad entsprechende Kürzung des Arbeitszeitsaldos bis 31. Dezember 2009 um 35:24 Stunden. Diese Kompensation wird für die Berechnung der höchstens zulässigen Kompensationstage gemäss § 124 Abs. 2 VVO nicht berücksichtigt. Der Ausgleich eines negativen Arbeitszeitsaldos richtet sich nach den allgemeinen Regeln über das diesbezügliche Vorgehen am Jahresende bzw. bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Beim Personal mit glei- tender Arbeitszeit richtet sich der Ausgleich nach den ordentlichen Bestimmungen über die Gleitzeit. Für das Personal mit festen Arbeits- zeiten können die Direktionen ein Verschieben des Ausgleichs bis spä-

testens 30. Juni 2010 gestatten (z. B. bei Eintritt in den Staatsdienst im Verlauf des Jahres 2009, bei längerer krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz usw.). Die vor- bzw. nachgeholte Arbeitszeit muss in jedem Fall effektiv geleis- tet werden, d. h., dass bei Abwesenheiten wegen Krankheit, Unfall, Mili- tär-/Zivilschutzdienst und bezahltem Urlaub nur die Sollarbeitszeit ohne Vorholzeit auf den Arbeitszeitsaldo angerechnet wird. Die Direktionen und die Staatskanzlei haben durch geeignete organi- satorische Massnahmen dafür zu sorgen, dass dringliche Aufgaben trotz Schliessung zeitgerecht erfüllt werden und die Handlungsfähigkeit des Kantons in Notfällen während der ganzen Zeitdauer gewährleistet ist. Die Finanzdirektion lud die Vereinigten Personalverbände (VPV) mit Schreiben vom 4. Februar 2009 zur Vernehmlassung zu dieser Schliessungsregelung ein. Die VPV verlangen mit Schreiben vom 20. Feb- ruar 2009 eine Schliessung der Verwaltung bereits ab Beginn der Weih- nachtswoche, somit vom Montag, 21. Dezember 2009 bis Sonntag, 3. Januar 2010. Diesem Antrag kann jedoch nicht stattgegeben werden. Bei einer Schliessung ab dem 21. Dezember 2009 ergäben sich 60:36 zu kompensierende Arbeitsstunden. Je nach Aufgaben und Verteilung der Arbeit während des Jahres wäre es für verschiedene Mitarbeitende mit Schwierigkeiten verbunden, einen derart hohen Arbeitszeitsaldo vorzu- holen oder im nächsten Jahr aufzuarbeiten. Zudem dürfte es gegenüber der Öffentlichkeit nicht einfach zu erklären sein, weshalb die Verwal- tung vier Arbeitstage vor Weihnachten geschlossen bleibt. Der Regie- rungsrat hat bei der letzten vergleichbaren Kalenderkonstellation (Jah- reswechsel 1998/1999) die Schliessung der Verwaltung ab dem Nachmittag des 24. Dezember 1998 verfügt (RRB Nr. 893/1998). Eine Vorverschie- bung der Schliessung auf den 21. Dezember 2009 lässt sich nicht recht- fertigen. Eine Verbesserung gegenüber der früheren Regelung stellt die Schliessung am 24. Dezember 2009 ganztags dar.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Für den Jahreswechsel 2009/10 gilt für die Zentral- und Bezirksver- waltung folgende Arbeitszeitregelung:

1. Die Verwaltung wird von Donnerstag, 24. Dezember 2009, bis und mit Freitag, 1. Januar 2010, geschlossen.

2. Die ausfallende Arbeitszeit wird wie folgt kompensiert:

2.1 Der Arbeitszeitsaldo wird bis 31. Dezember 2009 um 35:24 Stunden (Basis: Beschäftigungsumfang von 100%) gekürzt. Die gemäss Ziff. 1 ausfallenden Arbeitstage werden nicht auf die Zahl der Kompensa- tionstage gemäss § 124 Abs. 2 VVO angerechnet.

2.2 Der Übertrag des Arbeitszeitsaldos richtet sich nach § 121 VVO. Es darf ein positiver Arbeitszeitsaldo von höchstens 84 Stunden über- tragen werden.

2.3 Die Direktionen können ein Verschieben des Ausgleichs bis spätes- tens 30. Juni 2010 gestatten.

2.4 Bei krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit vom Arbeits- platz in der Zeit vom 24. Dezember 2009 bis 1. Januar 2010 besteht Anspruch auf entsprechende Kompensation der Arbeitstage.

3. Diese Kompensationsregelung gilt nicht für Personal, welches in der Zeit vom 24. Dezember 2009 bis 1. Januar 2010 planmässig Dienst zu leisten hat.

4. Die Direktionen und die Staatskanzlei treffen die geeigneten Mass- nahmen, damit dringliche Aufgaben trotz Schliessung zeitgerecht erfüllt werden und die Handlungsfähigkeit des Staates in Notfällen während der Schliessung ohne Einschränkung gewährleistet ist. II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei sowie verbunden mit der Einladung, in ihrem Bereich soweit zweckmässig analoge Regelungen zu treffen, an die Verwaltungskommis- sion der obersten kantonalen Gerichte (c/o Obergericht, Postfach 2401, 8021 Zürich), die Universität, Rektorat, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, die Zürcher Fachhochschulen, 8090 Zürich, die kantonale Gebäudever- sicherung, Postfach, 8050 Zürich, das Universitätsspital, das Kantonsspi- tal Winterthur, den Kirchenrat, Blaufahnenstrasse 10, 8001 Zürich, die Römisch-katholische Zentralkommission, Hirschengraben 66, 8001 Zü- rich, den kantonalen Ombudsmann, die Parlamentsdienste des Kan- tonsrates, die Finanzkontrolle und den kantonalen Datenschutzbeauf- tragten.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli

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