RRB Nr. 644/2022
Staaatskanzlei, Koordinationsstelle barrierefreier Informationszugang, Auftrag, Stellenplan
April 27, 2022German8 min
Source zh.ch
Staaatskanzlei, Koordinationsstelle barrierefreier Informationszugang, Auftrag, Stellenplan
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. April 2022
644. Koordinationsstelle barrierefreier Informationszugang (Auftrag, Staatskanzlei, Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Staatliche digitale Informationsangebote und Dienstleistungen müs- sen auch für Menschen mit Behinderungen (u. a. Gehörlose, Sehbehin- derte oder Menschen mit Lernschwächen) möglichst selbstbestimmt zugänglich sein. Dies gebietet der Grundsatz der Rechtsgleichheit, der in Art. 8 der Bundesverfassung (BV, SR 101) verankert ist. Gemäss Art. 8 Abs. 4 BV sieht das Gesetz Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (SR 151.3) sieht in Art. 5 vor, dass Bund, Kantone und Gemeinden Mass- nahmen ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Seit 2014 ist die UNO-Behindertenrechtskonven- tion (UNO-BRK, SR 0.109) in der Schweiz in Kraft. Der Bund, die Kan- tone und Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK umzusetzen. Gemäss Art. 11 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Zürich (KV, LS 101) sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und niemand darf diskrimi- niert werden, namentlich nicht wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Menschen mit Behinderung haben einen An- spruch auf Zugang zu öffentlichen Leistungen (Art. 11 Abs. 4 KV). Der Kanton anerkennt zudem gemäss Art. 12 KV die Gebärdensprache als eigenständig geschützte Sprache in seiner Kantonsverfassung. Eine Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaf- ten im Auftrag der Sicherheitsdirektion hat 2018 den Handlungsbedarf bezüglich dieser Umsetzung festgehalten. Sie hat drei konkrete Sofort- massnahmen empfohlen. Diesen kommt der Regierungsrat nach: Es wurde erstens eine Koordinationsstelle für Behindertenrechte geschaf- fen. Diese erarbeitet zweitens einen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-BRK. Die Erarbeitung des Aktionsplans ist in den Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 als Massnahme RRZ 5a festgehalten, die Festsetzung des Aktionsplans wird im Sommer 2022 erfolgen. Die dritte empfohlene Sofortmassnahme betraf «die hindernisfreie Zugänglichkeit der Information und Kommunikation der kantonalen Verwaltung und ihrer Angebote», die systematisch zu verbessern sei. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wurde mit dem neuen kantona-
len Webauftritt, der seit 2020 verfügbar ist, gemacht. Gemäss RRB Nr. 138/ 2018 ist die Staatskanzlei beauftragt, die Koordination und Qualität der Inhaltserstellung rund um den kantonalen Webauftritt sicherzustellen. Dies umfasst implizit den barrierefreien digitalen Informationszugang (eAccessibility). Sie wird zudem für die Umsetzung der entsprechenden Ziele des anstehenden Aktionsplans zuständig sein. Die Staatskanzlei hat eAccessibility bereits in ihren Zielen 2022–2025 priorisiert aufge- nommen. Demnach sind bereits 2022 Massnahmen zur Einhaltung und Verbesserung der (barrierefreien) Zugänglichkeit des kantonalen Web- auftritts anzustossen. Die Staatskanzlei soll deshalb auch die zentrale Koordinationsstelle für digitalen barrierefreien Informationszugang betreiben.
B. Bedarf Der eAccessibility kommt eine grosse und weiterhin wachsende Be- deutung zu, was sich auch bei der Planung der Umsetzung der UNO- BRK gezeigt hat. Eine zentrale Rolle nehmen hierbei der kantonale Webauftritt zh.ch und die Erstellung und Pflege der darauf publizier- ten Inhalte ein. Zurzeit erfüllt zh.ch die (primär technischen formulierten) interna- tionalen Standards (Web Content Accessibility Guidelines [WCAG] 2.1, Stufe AA) sowie die (weiter reichenden) Vorgaben von E-Govern- ment Schweiz (eCH-0059) betreffend Barrierefreiheit erst teilweise (siehe auch zh.ch/barrierefrei). Wie sich seit der Betriebsaufnahme des heutigen Webauftritts gezeigt hat, ist die dezentrale Autorenschaft (mehr als 300 kantonale Mitarbei- tende in allen Direktionen und der Staatskanzlei, siehe RRB Nr. 138/ 2018) derzeit nicht hinreichend befähigt, ihre Informationsangebote und Online-Services barrierefrei anzubieten. Es fehlt einerseits das Be- wusstsein bezüglich der Dringlichkeit der Anliegen der betroffenen Men- schen. Anderseits bestehen zu wenig Kenntnisse der konkreten Vorga- ben, die es einzuhalten gilt. Und letztlich stehen längst nicht allen Mit- arbeitenden die nötigen Werkzeuge (Software) und Schulungsangebote zur Verfügung. Um die Vorgaben der eAccessibility mittelfristig zu er- füllen und nachhaltig zu verankern, ist eine zentrale, koordinierende Stelle unverzichtbar. Nur so kann der bestehende Bedarf gedeckt und die nötige Qualitätssicherung realisiert werden. Die Erstellung und Pflege der Webinhalte spielt für die eAccessibi- lity eine kaum zu unterschätzende Rolle. Viele der bestehenden Hürden lassen sich nicht «rein technisch» beseitigen, sondern müssen vor der Publikation auf dem Webauftritt redaktionell vermieden werden. Dies
Betrifft die Formulierung und Strukturierung von Texten, sinnvolle Text- alternativen für visuelle Inhalte, ergänzende Informationen in Videos, Übersetzungen in leichte Sprache sowie in Gebärdensprache. Das dafür nötige Fachwissen ist sinnvollerweise verwaltungsintern aufzubauen und zentral allen Direktionen und der Staatskanzlei bera- tend und unterstützend anzubieten. Es besteht somit verwaltungsintern Nachholbedarf in folgenden Be- reichen: a. Bewusstsein bei der Autorenschaft für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf den digitalen Informationszugang b. Kenntnis der betreffenden Vorgaben c. Beratung und Befähigung der Autorenschaft rund um die Erstellung barrierefreier Inhalte, passende Schulungsangebote d. Koordinierte, einheitliche Qualitätssicherung (vor der Publikation auf dem Webauftritt) e. Koordination der internen Bestrebungen bezüglich eAccessibility sowie Intensivierung des Austausches mit externen Interessenver- tretungen
C. Aufgaben Die Staatskanzlei ist gemäss RRB Nr. 138/2018 beauftragt, die Qua- lität der Inhaltserstellung rund um den kantonalen Webauftritt sicher- zustellen. Um die weiterhin dezentrale Erstellung und Pflege der Web- inhalte bezüglich Barrierefreiheit dauerhaft zu verbessern, sind zusätz- liche personelle Mittel nötig. Um den erwähnten Nachholbedarf zu de- cken und um die Umsetzung der Vorgaben der eAccessibility dauerhaft zu vollziehen, ist eine Koordinationsstelle digitaler barrierefreier In- formationszugang erforderlich. Die Koordinationsstelle erfüllt folgenden Kernauftrag: a. Konzeption und Durchführung von Massnahmen zur Sensibilisie- rung der Autorenschaft des kantonalen Webauftritts sowie weiterer Mitarbeitenden b. Konzeption und Durchführung entsprechender Schulungsangebote, in erster Linie für die Autorenschaft des kantonalen Webauftritts sowie für weitere Mitarbeitende, die an der Erstellung von Inhalten beteiligt sind c. Beratung und Unterstützung der Direktionen und der Staatskanzlei bei der Erstellung und Pflege von barrierefreien digitalen Inhalten (unter anderem redaktionelle Unterstützung bei der Erstellung von Inhalten in leichter Sprache oder in Gebärdensprache) d. Konzeption und Durchführung einer einheitlichen Qualitätssiche- rung der Webinhalte
e. Pflege des Austausches mit «Partizipation ZHweb» (direkt Betroffe- ne) und mit weiteren Interessenvertretungen (in enger Absprache mit der Koordinationsstelle für Behindertenrechte), Betrieb der Meldestelle für Anliegen zu eAccessibility auf dem kantonalen Web- auftritt (für externe Nutzerinnen und Nutzer und für interne Stellen)
D. Personalbedarf Die nachhaltige Umsetzung und Verankerung ergänzender und zu- sätzlicher Massnahmen zur Erfüllung der Vorgaben zu eAccessibility (sowie zur Erreichung der im Aktionsplan zur Umsetzung der UNO- BRK formulierten Ziele) erfordern zusätzliche personelle und finan- zielle Mittel. Die Pflege und Qualitätssicherung der Webinhalte mit Fokus auf eAccessibility ist eine fortlaufende Aufgabe, die bisher nur ungenügend abgedeckt werden kann. Der Fluktuation in der dezentra- len Autorenschaft ist eine dauerhafte, einheitliche Beratung und Be- treuung entgegenzusetzen. Der Stellenplan der Staatskanzlei ist deshalb mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2023 um eine unbefristete Stelle wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in zu ergänzen: Stellen Richtposition Klasse VVO Die Einreihung der Stelle wurde von der Fachstelle Lohn des Perso- nalamtes geprüft und als nachvollziehbar erachtet. Für die Stelle ist mit jährlich wiederkehrenden Kosten von rund Fr. 200 000 (Lohnkosten ein- schliesslich Arbeitgeberbeiträgen und Kosten für Infrastruktur) zu rech- nen. Damit erhöht sich der Mittelbedarf bei der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, ab 2023 jährlich um Fr. 200 000. Die finanziellen Mittel für die Stelle sind im Konsolidierten Entwick lungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, nicht enthalten. Sie sind im Budget 2023 und KEF 2023–2026 einzustellen. Innerhalb der Staatskanzlei besteht keine Möglichkeit, die zusätzliche Stelle zu kompensieren.
E. Finanzielle Mittel Für den Vollzug der in Abschnitt C aufgeführten Kernaufgaben sind zusätzliche Massnahmen nötig, die zum Teil externe Kosten verursa- chen. Namentlich sind dies Honorare für Dolmetscherinnen und Dol- metscher in Gebärdensprache (an Medienkonferenzen, in Erklärvideos zu Abstimmungsvorlagen und bei der audiovisuellen Übersetzung von Webinhalten zu «zentralen Lebensbereichen» gemäss eGovCH-0059) sowie für die Untertitelung bzw. Audiodeskription von Videos. Weiter
fallen externe Kosten an für die Teilnahme an regelmässigen, externen Qualitätsreviews des kantonalen Webauftritts bezüglich eAccessibility. Weitere Massnahmen können mit bestehenden Mitteln und der neu ge- schaffenen Stelle selbst abgedeckt werden. Letztere trägt dazu bei, wei- tere externe Kosten zu vermeiden, etwa für Beiträge in leichter Sprache durch Agenturen oder Ausbildungskurse für die Autorenschaft. Jährlich wiederkehrende externe Kosten (in Franken) ab 2023 Inhaltserstellung und -pflege Ergänzende Kommunikationsmassnahmen 160 000 Reviews Externe Reviews 15 000 Total Betriebskosten 175 000 Ab 2023 sind in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, zusätzlich jährlich wiederkehrend Fr. 175 000 in das Budget und den KEF einzustellen. Diese Ausgaben wer- den gestützt auf § 39 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) durch die Staatskanzlei bewilligt.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Staatskanzlei wird beauftragt, für die dauerhafte Umsetzung des digitalen barrierefreien Informationszugangs eine Koordinations- stelle zu schaffen.
II. Der Stellenplan der Staatskanzlei wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli